Urteil: RTL darf unverpixeltes Foto eines Angeklagten nicht zeigen
Darf die Presse Fotos von Angeklagten ohne Verpixelung zeigen – und wenn ja, wann? Dieser Frage widmete sich das Landgericht Karlsruhe im Fall eines Angeklagten der „Gruppe Reuß“, dessen unverpixeltes Foto von RTL in einer Nachrichtensendung ausgestrahlt wurde. Das Gericht entschied: Die Veröffentlichung war rechtswidrig, da das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten Vorrang hatte. Warum diese Abwägung so sensibel ist und was das für die Medien bedeutet, erfahren Sie hier.
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BGH: DSGVO-Schadensersatz bei Kontrollverlust möglich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18.11.2024 entschieden, dass auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO (hier: massives Datenleck bei Facebook - "Facebook-Scraping") einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO begründen kann - auch ohne nachweisbaren Missbrauch der Daten. Die Betroffenen können also Schadensersatz geltend machen. Reich werden sie dadurch allerdings nicht. Der BGH hat klargestellt, dass ein Schadensersatz in Höhe von 100 Euro angemessen sein kann.
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LG Kiel: Unternehmen haften für KI-generierte Inhalte
Das Landgericht Kiel hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Unternehmen für durch Künstliche Intelligenz (KI) verursachte Falschinformationen haften. Dies gilt insbesondere, wenn sie bewusst ein fehleranfälliges System einsetzen und die inhaltliche Verantwortung übernehmen. Dieses Urteil ist von besonderer Bedeutung, da es sich um eine der ersten deutschen Entscheidungen zur Haftung für KI-generierte Inhalte handelt.
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DSGVO-Verstoß führt nicht per se zum Schaden
Das Landgericht Augsburg hat am 26.07.2024 entschieden, dass ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch begründet. Vielmehr müssen Betroffene einen konkreten Schaden vortragen und nachweisen, der kausal auf dem behaupteten DSGVO-Verstoß beruht. Die von Betroffenen immer wieder vorgebrachten Floskeln "Kontrollverlust", "Ängste" und "Unbehagen" reichten auch dem Landgericht Augsburg nicht aus, um einen immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO zuzusprechen. Das Urteil ist insbesondere für Unternehmen relevant, die mit personenbezogenen Daten arbeiten und mit Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO konfrontiert werden.
Urteil: DSGVO Abmahnung von Größbauer rechtsmissbräuchlich
Wie bereits vor einiger Zeit berichtet, lässt ein Herr Maximilian Größbauer aus Wien über die Berliner Kanzlei brandt.legal bundesweit Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen verschicken, sei es, weil Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO nicht oder nicht vollständig nachgekommen wurde oder eine Datenübermittlung in Drittstaaten mitgeteilt wurde. Neben den Abmahnkosten verlangt Größbauer Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in vierstelliger Höhe. Auch zahlreiche unserer Mandanten haben Post von Größbauer erhalten. Wir haben die Zahlungsansprüche von Größbauer stets als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen. Ein Fall landete nun vor dem Amtsgericht Augsburg. Dieses hat nun bestätigt, dass das Vorgehen von Größbauer rechtsmissbräuchlich ist.
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Kein DSGVO-Schadensersatz bei nur theoretischen Risiken
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen in einem Elektronikmarkt ein und geben vertrauliche Informationen für eine Finanzierung an. Nun erfahren Sie, dass Ihre persönlichen Daten aus Versehen einem Fremden ausgehändigt wurden. Sicherlich würden Sie sich sorgen, vielleicht sogar Schadensersatz fordern. Ein Kunde der Elektronikfachmarktkette Saturn erlebte genau dieses Szenario und verlangte Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Der Fall ging hoch bis zum EuGH. Der entschied: Kein Schadensersatz bei bloß hypothetischen Risiken.
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