BILD durfte Kommentare der „Facebook-Hetzer“ veröffentlichen
Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 10.12.2015 entschieden, dass die Veröffentlichung der Facebook-Hetz-Kommentare nebst Fotos der Hetzer durch die BILD in deren printausgabe und auf bild.de rechtlich zulässig war. Hierdurch seien weder das Recht am eigenen Bild noch das an Facebook-Profilbildern bestehende Urheberrecht verletzt worden. Die Interessen von BILD an einer Berichterstattung über das Phänomen "Facebook-Hetze" überwögen das Interesse der Betroffenen. BILD könne sich ferner auf die urheberrechtlichen Schranken des § 48 (öffentliche Reden) und § 51 (Berichterstattung über Tagesereignisse) berufen.
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Löschung von AfD Pressemitteilung auf Webseiten Ministerium
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07.11.2015 einem Eilantrag der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) stattgegeben und der Bundesbildungsministerin aufgegeben, eine Pressemitteilung der AfD von den Webseiten Bundesbildungsministeriums zu löschen. Es sei nicht auszuschließen, dass die Ministerin durch Nutzung der Ressourcen ihres Ministeriums für den politischen Meinungskampf das Recht der AfD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 GG verletzt habe.
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Rechtswidrige Pressefotos: 60000 EUR Geldentschädigung
Das Landgericht Hamburg hat der Ehefrau des weltbekannten, ehemaligen Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacherer 60.000 EUR Entschädigung wegen rechtswidriger Pressefotos zuerkannt.
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15000 EUR Schmerzensgeld für pornografische Fotomontagen im Internet
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 11.08.2015 einen Mann verurteilt, seiner Schwägerin wegen der Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen von ihr im Internet ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 EUR zu zahlen. Damit reduzierte es (jedoch) das Schmerzensgeld der ersten Instanz (22.000 EUR).
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Datenschutz: Auskunftsanspruch bei anonymen Strafanzeigen
Ein Vorstandsmitglied einer Bank ist mit einer Klage auf Erteilung einer Auskunft über die Namen anonymer Strafanzeigenverfasser gescheitert.
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Unzureichende Trennung von Werbung und Programm bei Sat.1
Das Bundesverwaltungsericht hat mit Urteil vom 14.10.2015 entschieden, dass ein Fernsehveranstalter (Sat. 1) gegen das Gebot des Rundfunkstaatsvertrags, Werbung eindeutig von anderen Sendungsteilen abzusetzen, verstößt, wenn vor Beginn der Werbung in einen noch laufenden Programmhinweis zwar der Schriftzug "Werbung" eingeblendet wird, der weiter laufende Programmhinweis jedoch den Bildschirm optisch dominiert.
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