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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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10. Aug. 2016

Verbreitung nicht erweislich wahrer Tatsachenbehauptungen verletzt nicht per se Persönlichkeitsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Tatsachenbehauptungen, die weder erweislich wahr noch unwahr sind, verbreitet werden dürfen. Ob solche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden dürfen, haben - so das Gericht in seinem Beschluss vom 8.9.20216 - die Fachgerichte im Wege einer Abwägungsentscheidung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht zu treffen.

 

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13. Juli 2016

3 Monate Gefängnisstrafe wegen Beleidigung auf Facebook

Das AG Ansbach hat mit Urteil vom 6.4.2016 einen Facebook-Nutzer wegen Beleidigung von Kriminalbeamten auf Facebook zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt.

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04. Juli 2016

Recht am eigenen Bild bei Teilnahme an Demonstration

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 21.04.2016 entschieden, dass eine Person, die an einer öffentlichen Demonstration teilnimmt, damit nicht zugleich eine konkludente Einwilligung für die Veröffentlichung von herausgeschnittenen Einzelbildern abgibt.

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03. Juli 2016

BGH: Keine Geldentschädigung bei Beleidigungen im privaten Umfeld

Der BGH hat mit Urteil vom 24.05.2016 entschieden, dass bei Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit (hier: per SMS) dem Betroffenen auch bei groben Beleidigungen kein Anspruch auf Geldentschädigung zusteht.

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19. Mai 2016

Prominente Arbeitgeber müssen öffentliche Kritik ihrer Beschäftigten hinnehmen

Das Arbeitsgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 15.4.2016 entschieden, dasss prominente Arbeitgeber kritische Äußerungen ihrer Beschäftigten in den Medien hinnehmen müssen. So dürfe ein Arbeitnehmer sich öffentlich gegenüber der BILD-Zeitung über einen Streit mit seinem Arbeitgeber äußern. Dem Arbeitgeber steht jedenfalls dann kein Unterlassungsanspruch zu, wenn die Kritik des Arbeitnehmers nicht wahrheitswidrig ist.

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19. Mai 2016

LG Hamburg verurteilt Böhmermann teilweise wegen "Schmähkritik"-Gedicht

Das Landgericht Hamburg hat den Satirikier Jan Böhmern aufgrund eines Eilantrages von Erdogan vorläufig die Wiederholung von bestimmten Passagen aus dem "Schmähkritik"-Gedicht untersagt. Zwar gelte für die Einkleidung eines satirischen Beitrages ein großzügiger Maßstab, doch berechtigt dieser nicht zur völligen Missachtung der Rechte Dritter. In Form von Satire geäußerte Kritik an Dritten findet dort ihre Grenze, wo es sich um eine reine Schmähung oder eine Formalbeleidigung handelt bzw. die Menschenwürde angetastet wird.

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