Was muss ich bei Personenfotos beachten?
Bei der Nutzung von Personenfotos ist neben dem Urheberrecht des Fotografen am Foto das Recht der abgebildeten Person am eigenen Bild zu beachten. Es genügt also nicht, wenn Sie die Erlaubnis des Fotografen zur Fotonutzung haben. Sie brauchen auch die Einwilligung der abgebildeten Person!
Was muss ich bei Fotos von Minderjährigen beachten?
Wollen Sie ein Foto, auf dem ein Minderjähriger abgebildet ist, verwenden, müssen Sie vorab auf jeden Fall die Eltern um Erlaubnis zur Fotoaufnahme und konkret geplanten Fotonutzung fragen. Haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, müssen Sie beide (!) Elternteile um Zustimmung zur Fotoaufnahme an sich und zur konkreten Nutzung des Fotos bitten.
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Darf ich Bilder von Verstorbenen ohne Zustimmung nutzen?
Bei Aufnahmen von Verstorbenen zu Lebzeiten ist zu beachten, dass das Recht am eigenen Bild gem. § 22 Satz 3 Kunsturhebergesetz (KUG) erst 10 Jahre nach dem Tod des Abgebildeten endet. Daher dürfen auch Fotos, auf denen Verstorbene abgebildet sind, nicht einfach genutzt werden.
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Welchen Inhalt sollte eine Einwilligung bei Personenfotos haben?
Ist auf einem Foto eine Person abgebildet, muss vor Nutzung des Fotos neben der Zustimmung des Fotografen auch die Zustimmung der abgebildeten Person eingeholt werden. Auch diese Einwilligung kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Allein aus Beweisgründen, sollte jedoch auch diese Einwilligung schriftlich erfolgen.
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Wann liegt eine mündliche Einwilligung des Abgebildeten zur Fotonutzung vor?
Es ist nicht erforderlich, dass die Einwilligung der auf einem Foto abgebildeten Person zur Fotonutzung schriftlich erfolgt. Auch eine mündliche Einwilligung genügt. Kommt es nachher jedoch zum Streit, ist zu bedenken, dass sich eine mündliche Einwilligung der auf dem Foto abgebildeten Person schwer bzw. gar nicht beweisen lässt.
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Wann sind Personen auf Fotos nur Beiwerk?
Nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG dürfen Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einem Bauwerk oder einer Landschaft erscheinen auch ohne Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht werden.