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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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21. Mai 2015

Darf man fremde Fotos auf Webseiten oder bei eBay nutzen?

Nein ! Da jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist (entweder als Lichtbildwerk oder Lichtbild) und Urheberrechte am Foto allein dem Fotografen zustehen, darf nur der Fotograf entscheiden, wer wie seine Fotos nutzen darf. Bevor Sie fremde Fotos nutzen, müssen Sie sich daher versichern, ob Sie dies z.B. aufgrund freier Lizenzen dürfen oder den Fotografen um Zustimmung bitten.

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21. Mai 2015

Darf man fremde Fotos ändern und dann ohne Zustimmung des Fotografen nutzen?

Nein ! Es sei denn, die Änderungen am Foto führen dazu, dass das Originalfoto "verblasst", also nicht mehr erkennbar ist. Dies ist jedoch selten der Fall.

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21. Mai 2015

Was muss ich bei Personenfotos beachten?

Bei der Nutzung von Personenfotos ist neben dem Urheberrecht des Fotografen am Foto das Recht der abgebildeten Person am eigenen Bild zu beachten. Es genügt also nicht, wenn Sie die Erlaubnis des Fotografen zur Fotonutzung haben. Sie brauchen auch die Einwilligung der abgebildeten Person!

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21. Mai 2015

Was muss ich bei Fotos von Minderjährigen beachten?

Wollen Sie ein Foto, auf dem ein Minderjähriger abgebildet ist, verwenden, müssen Sie vorab auf jeden Fall die Eltern um Erlaubnis zur Fotoaufnahme und konkret geplanten Fotonutzung fragen. Haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, müssen Sie beide (!) Elternteile um Zustimmung zur Fotoaufnahme an sich und zur konkreten Nutzung des Fotos bitten.

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21. Mai 2015

Darf ich Bilder von Verstorbenen ohne Zustimmung nutzen?

Bei Aufnahmen von Verstorbenen zu Lebzeiten ist zu beachten, dass das Recht am eigenen Bild gem. § 22 Satz 3 Kunsturhebergesetz (KUG) erst 10 Jahre nach dem Tod des Abgebildeten endet. Daher dürfen auch Fotos, auf denen Verstorbene abgebildet sind, nicht einfach genutzt werden.

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21. Mai 2015

Welchen Inhalt sollte eine Einwilligung bei Personenfotos haben?

Ist auf einem Foto eine Person abgebildet, muss vor Nutzung des Fotos neben der Zustimmung des Fotografen auch die Zustimmung der abgebildeten Person eingeholt werden. Auch diese Einwilligung kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Allein aus Beweisgründen, sollte jedoch auch diese Einwilligung schriftlich erfolgen.

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