Wollen Sie ein Foto, auf dem ein Minderjähriger abgebildet ist, verwenden, müssen Sie vorab auf jeden Fall die Eltern um Erlaubnis zur Fotoaufnahme und konkret geplanten Fotonutzung fragen. Haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, müssen Sie beide (!) Elternteile um Zustimmung zur Fotoaufnahme an sich und zur konkreten Nutzung des Fotos bitten.
Verfügt der abgebildete Minderjährige über die erforderliche Einsichtsfähigkeit, die Tragweite einer Zustimmung zu erkennen, müssen Sie auch den Minderjährigen selbst um Erlaubnis zur Nutzung des Fotos fragen. Wann ein Minderjährige die "erforderliche Einsichtsfähigkeit" hat, hängt vom betroffenen Minderjährigen ab, da die Entwicklungen von Kindern und Jugendlichen unterschiedlich verlaufen. Grundsätzlich nimmt die Rechtsprechung an, dass Jugendliche ab 14 Jahren über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügen. Aber zur Sicherheit sollten auch jüngere Kinder gefragt werden.