Foto Abmahnung von Hegewerk für Dirk Vonten - was tun?
Die Berliner Kanzlei Hegewerk übernahm Mitte 2020 das Abmahngeschäft für den Fotografen Dirk Vonten von der Kanzlei Pixel.Law. Wie früher Pixel.Law, mahnt die Kanzlei Hegewerk massenweise Webseitenbetreiber ab, die Fotos von Dirk Vonten ohne Urheberangabe nutzen. Hierbei geht es stets um Fotos, die Dirk Vonten früher auf Fotolia bzw. Adobe Stock vermarktet hatte. Aufgrund seiner massenhaften Abmahnungen wurden die Bilder von Vonten von Fotolia und Adobe Stock verbannt.
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Abmahnung CBH wegen Produktfotos für Motion E-Commerce
Die Kanzlei CBH Rechtsanwälte ist bekannt für markenrechtliche Abmahnungen im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH, Inhaberin von über 100 Marken, darunter MO, MyMO, USHA, OSHA und ISHA. So wurden zahlreiche eBay Verkäufer wegen angeblicher Verletzung der Marke MO abgehmahnt. Diesem Treiben hat der BGH mittlerweile etwas Einhalt geboten. CBH versendet jedoch auch Abmahnungen wegen der Nutzung von Produktbildern der Motion E-Commerce GmbH (ehemals Motion E- Services GmbH) in privaten Verkaufsanzeigen auf eBay, vintedt, etsy & Co ab. Auch hier werden hohe Schadensersatzbeträge gefordert. Zu Recht?
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Foto Abmahnung von Dirk Vonten - was tun?
Die Berliner Kanzlei Pixel.LAW Rechtsanwälte mahnte über Jahre im Auftrag Urheberrechtsverletzungen für Stockfotografen ab. In der Vergangenheit mahnte Pixel.LAW u.a. für den Fotografen Peter Kirchhoff und Benjamin Thor ab. Sodann übernahm sie auch das Abmhngeschäft für den Fotografen Dirk Vonten. Was ist dran an den Abmahnungen von Pixel.LAW?
Foto Abmahnung von LAPIXA erhalten – was tun?
Wir vertreten zahlreiche Mandanten, die von LAPIXA wegen unerlaubter Nutzung von Fotos abgemahnt wurden. In den per E-Mail versandten Abmahnungen fordert LAPIXA im Auftrag des jeweiligen Fotografen Schadensersatz und Inkassogebühren. Sind die Forderungen von LAPIXA berechtigt?
Darf man fremde Bilder für private Zwecke nutzen?
Leider besteht immer noch der Irrglaube, dass Fots und Bilder, die im Internet für jedermann zugänglich sind und keinen Urhebervermerk tragen, ohne Erlaubnis verwendet werden dürfen. Manche meinen auch, dass man fremde Bilder undf Fotos zumindest für private Zwecke (z. B. auf Social Media oder einer privaten Webseite) verwenden darf, ohne zu fragen. Beides ist falsch !
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Fotos, Videos von Mitarbeitern - Was dürfen Arbeitgeber?
Häufig werden in Unternehmen Bilder von Mitarbeitern verwendet, um dem Unternehmen „ein Gesicht“ zu geben und Werbung lebendiger erscheinen zu lassen. Nur Texte und Kontaktdaten wirken nicht nur langweilig, sondern auch leblos und kühl. So werden Mitarbeiterbilder in Unternehmensbroschüren, auf Plakaten oder der Unternehmenswebseite veröffentlicht. Auch in Werbefilmen oder Imagevideos verwenden Unternehmen oft und gerne Aufnahmen von zufriedenen und stolzen Mitarbeiter. Sowohl bei der Aufnahme von Mitarbeiterfotos oder Videos als auch bei deren Verwendung sind neben datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters, insbesondere dessen Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG zu beachten.
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