Streetfotografie: Rechtliche Risiken und Folgen
Viele Fotografen fragen sich, ob man Streetfotografie heute noch ohne Risiko betreiben kann? Die Frage muss leider mit "Nein" beantwortet werden. Aus rechtlicher Sicht ist Straßenfotografie ein sehr heikles Thema, stehen im Mittelpunkt der Streetfotografie immer auch Personen, die ungefragt als Teil des Straßenbildes fotografiert werden. Daher stehen der Kunstfreiheit des Fotografen die Rechte am eigenen Bild der abgebildeten Person gegenüber.
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Ist jedes Foto oder Bild urheberrechtlich geschützt?
Ja. Nach deutschem Urheberrecht sind alle Fotos und Bilder urheberrechtlich geschützt. Also sowohl Fotos von berühmten Fotografen wie z.B. Helmut Newton als auch banale Urlaubs- oder Familienfotos oder Schnappschüsse. Auch Produktfotos und Fotos von Kfz-Sachverständigen von Unfallautos sind urheberrechtliche geschützt.
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Wann muss ich bei Fotos den Namen des Fotografen angeben?
Sofern der Fotograf nicht auf eine Urhebernennung verzichtet hat, ist bei jeder Nutzung eines Fotos - ob nun online oder offline - der Name des Fotografen anzugeben. Dies folgt aus § 13 UrhG (Anerkennung der Urheberschaft).
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Wie weise ich nach, dass ich Urheber eines Fotos bin?
Spätesten im Klageverfahren wegen unberechtigter Nutzung von Fotos und Bildern muss der klagende Fotograf nicht nur darlegen, sondern bei Bestreiten der Gegenseite auch beweisen, dass der Urheber des Bildes ist, d.h. das er das Foto aufgenommen hat. Doch wann gelingt der Nachweis der Urheberschaft an Fotos und was ist nicht genügend?
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Darf man fremde Fotos auf Webseiten oder bei eBay nutzen?
Nein ! Da jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist (entweder als Lichtbildwerk oder Lichtbild) und Urheberrechte am Foto allein dem Fotografen zustehen, darf nur der Fotograf entscheiden, wer wie seine Fotos nutzen darf. Bevor Sie fremde Fotos nutzen, müssen Sie sich daher versichern, ob Sie dies z.B. aufgrund freier Lizenzen dürfen oder den Fotografen um Zustimmung bitten.
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Darf man fremde Fotos ändern und dann ohne Zustimmung des Fotografen nutzen?
Nein ! Es sei denn, die Änderungen am Foto führen dazu, dass das Originalfoto "verblasst", also nicht mehr erkennbar ist. Dies ist jedoch selten der Fall.
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