Fotografieren von Gebäuden und Grundstücken: Zulässig?
Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob Gebäude und Grundstücke von allgemein zugänglichen Orten fotografiert werden sollen, oder ob man das Grundstück bzw. Gebäude für die Aufnahme erst betreten musste.
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Darf man fremde Kunstwerke fotografieren?
Auch hier hängt die Antwort auf die Frage davon ab, ob das Kunstwerk von allgemein zugänglichen Orten fotografiert werden soll, oder ob man für eine Aufnahme erst ein privates Grundstück oder Gebäude betreten muss.
Streetfotografie: Rechtliche Risiken und Folgen
Viele Fotografen fragen sich, ob man Streetfotografie heute noch ohne Risiko betreiben kann? Die Frage muss leider mit "Nein" beantwortet werden. Aus rechtlicher Sicht ist Straßenfotografie ein sehr heikles Thema, stehen im Mittelpunkt der Streetfotografie immer auch Personen, die ungefragt als Teil des Straßenbildes fotografiert werden. Daher stehen der Kunstfreiheit des Fotografen die Rechte am eigenen Bild der abgebildeten Person gegenüber.
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Ist jedes Foto oder Bild urheberrechtlich geschützt?
Ja. Nach deutschem Urheberrecht sind alle Fotos und Bilder urheberrechtlich geschützt. Also sowohl Fotos von berühmten Fotografen wie z.B. Helmut Newton als auch banale Urlaubs- oder Familienfotos oder Schnappschüsse. Auch Produktfotos und Fotos von Kfz-Sachverständigen von Unfallautos sind urheberrechtliche geschützt.
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Wann muss ich bei Fotos den Namen des Fotografen angeben?
Sofern der Fotograf nicht auf eine Urhebernennung verzichtet hat, ist bei jeder Nutzung eines Fotos - ob nun online oder offline - der Name des Fotografen anzugeben. Dies folgt aus § 13 UrhG (Anerkennung der Urheberschaft).
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Wie weise ich nach, dass ich Urheber eines Fotos bin?
Spätesten im Klageverfahren wegen unberechtigter Nutzung von Fotos und Bildern muss der klagende Fotograf nicht nur darlegen, sondern bei Bestreiten der Gegenseite auch beweisen, dass der Urheber des Bildes ist, d.h. das er das Foto aufgenommen hat. Doch wann gelingt der Nachweis der Urheberschaft an Fotos und was ist nicht genügend?
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