Ja. Nach deutschem Urheberrecht sind alle Fotos und Bilder urheberrechtlich geschützt. Also sowohl Fotos von berühmten Fotografen wie z.B. Helmut Newton als auch banale Urlaubs- oder Familienfotos oder Schnappschüsse. Auch Produktfotos und Fotos von Kfz-Sachverständigen von Unfallautos sind urheberrechtliche geschützt.
Das Urhebergesetz unterscheidet jedoch nach der Qualität. So sind Allerwelts-Fotos oder Schnappschüsse nur als Lichtbilder nach § 72 UrhG, Fotos mit sog. "Schöpfungshöhe" als Lichtbildwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG geschützt. Relevanz hat die Unterscheidung insbesondere bei der Länge der Schutzdauer: Lichtbildwerke sind bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, Lichtbilder nur bis 50 Jahre nach deren ersten Veröffentlichung urheberrechtlich geschützt.
Je nach Schöpfungshöhe genießen auch Einzel-Standbilder aus Filmen, Dokumentarfilmen, Musikvideos oder TV-Live-Sendungen urheberrechtlichen Schutz als Lichtbilder oder als Lichtbildwerke.
Da jedes Foto geschützt ist, dürfen fremde Fotos und Bilder nur genutzt werden, wenn der Fotograf oder dessen Lizenznehmer die Zustimmung hierzu erteilt hat. Nutzt man fremde Fotos oder Bilder ohne Zustimmung des Fotografen drohen Abmahnungen udn Forderungen nach Schadensersatz.