KTM-Markenabmahnung von Zierhut - Was tun?

Crossfahrt auf einem Motorrad
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Was für manche die ultimative Fahrt ins Abenteuer auf dem Bike mit weiten Pupillen und einem schnellen Puls ist, kann für Onlinehändler zu einem finanziellen Desaster werden: KTM und KTM Markenrechte. KTM zählt zu den führenden Herstellern von Krafträdern und Zubehörteilen und lässt über die Kanzlei Zierhut IP Verletzungen von KTM Marken abmahnen. Betroffen sind Onlinehändler, die Ersatzteile für Motorräder wie beispielsweise Bremsen anbieten und dabei in der Artikelüberschrift oder im Anzeigentext den Begriff "KTM" verwenden. In diesem Blogbeitrag erklären wir, wie man auf eine KTM-Markenabmahnung von Zierhut IP reagieren sollte.

Abenteuer, Motorräder, KTM AG und „KTM“ Marken

Die KTM AG ist ein führender Hersteller von hochwertigen Motorrädern für verschiedene Einsatzbereiche, darunter Motocross, Racing-Modelle und Touring-Motorräder. Mit einem Umsatz von über 1,8 Milliarden EUR gilt KTM als der größte europäische Motorradhersteller.

Die KTM AG ist Inhaberin zahlreicher Wort- und Wort-Bildmarken, die das "KTM"-Zeichen enthalten und in Deutschland Schutz genießen. Die KTM-Marken sind für verschiedene Produkte geschützt, darunter Fahrräder, Motorräder, Kleinmotorräder, Motorroller, Mopeds sowie deren Teile und Zubehör. Darüber hinaus erstreckt sich der Markenschutz auf Bereiche wie Wartung und Reparatur.

Forderungen von Zierhut in KTM-Abmahnungen

In den Abmahnungen von Zierhut IP werden die betroffenen Abgemahnten aufgefordert:
• eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (nach Hamburger Brauch) abzugeben,
• Auskunft zu erteilen, unter anderem über Hersteller, Lieferanten, Liefermengen, Lieferzeiten, Einkaufspreise, Angebote und Werbung, sowie entsprechende Belege vorzulegen, und
• Abmahnkosten in Höhe von 4.120 EUR zu erstatten.

Abmahnung nicht ignorieren: Es drohen Klagen und weitere Kosten

KTM-Abmahnungen sollten nicht ignoriert werden. Sie sind keine Fakes und sollten daher ernst genommen werden. Wenn nicht oder nicht angemessen darauf reagiert wird, besteht die Gefahr eines Klageverfahrens. Dies zieht nicht nur Gerichtskosten, sondern auch weitere hohe Anwaltskosten nach sich.

Achtung: Bei einem Unterlassungsstreitwert von 300.000 EUR belaufen sich allein die Gerichtskosten auf knapp 8.000 EUR. Hinzu kommen gerichtliche Anwaltskosten auf beiden Seiten, die bis zu 7.000 EUR betragen können. Ein Klageverfahren kann daher mit zusätzlichen Kosten von 22.000 EUR verbunden sein. Sollte die KTM-Abmahnung gerechtfertigt sein, ist es daher ratsam, ein Klageverfahren wegen des Unterlassungsanspruchs zu vermeiden. Bei den Abmahnkosten und dem Schadensersatz kann man sich ggf. „kämpferisch“ zeigen, sind die Kosten eines Klageverfahrens insoweit überschaubar.

Markenanwälte sollten Markenabmahnungen prüfen

Da nicht ausgeschlossen ist, dass eine Markenabmahnung im Einzelfall unberechtigt ist. sollten Markenabmahnungen anwaltlich überprüft werden. Hiermit sollten Abgemahnten Anwälte, die auf Markenrecht spezialisiert sind, beauftragen. Das Markenrecht ist kein Rechtsgebiet, in das man sich mal eben schnell einlesen kann. Nicht nur juristische Laien, sondern auch Anwälte, die nicht mit dem Markenrecht vertraut sind, haben Schwierigkeiten einzuschätzen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wie man diese zukünftig vermeidet. So ist bei der KTM-Markenabmahnung zu prüfen,

  • ob der Abgemahnte „KTM“ in dem beanstandeten Angebot tatsächlich "markenmäßig" benutzt hat,
  • ob der Abgemahnte sich ggf. auf eine berechtigte Nutzung nach § 23 MarkenG berufen kann,
  • ob die Rechte an der Marke gem. § 24 MarkenG ggf. erschöpft sind,
  • ob eine Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinne besteht.

Zudem sind nicht nur Kenntnisse im Markenrecht, sondern auch praktische Erfahrungen und Verhandlungsgespür erforderlich, um auf Augenhöhe mit dem Abmahner verhandeln zu können.

Kompetente anwaltliche Beratung „zahlt“ sich aus

Die Beauftragung eines Anwalts zahlt sich gerade bei Markenabmahnungen aus, sind mit diesen stets hohe Zahlungsforderungen (Abmahnkosten und Schadensersatz) und große Risiken (Vertragsstrafen) verbunden.

Ist die Markenabmahnung unberechtigt, müssen Sie weder Abmahnkosten noch Schadensersatz an den Abmahner zahlen. Vielmehr muss der Abmahner Ihnen Ihre Anwaltskosten ersetzen.

Selbst wenn die anwaltliche Überprüfung ergibt, dass die KTM-Abmahnung berechtigt ist, ist anwaltlicher Rat von hohem Wert, um größeren Schaden zu vermeiden. Eine kompetente anwaltliche Beratung stellt sicher, dass Sie keine zu weite Unterlassungserklärung abgeben; immerhin sind Sie an die Unterlassungserklärung "lebenslang" gebunden.

Darüber hinaus schützt Sie eine kompetente anwaltliche Beratung davor, gegen die Unterlassungserklärung zu verstoßen und dadurch Vertragsstrafen zu riskieren. Denn oft wird übersehen, dass das weitaus größere finanzielle Risiko in Vertragsstrafen liegt.

Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung ist es daher unerlässlich, alle „KTM-Angebote“ zu überarbeiten. Auch hier ist anwaltliche Beratung unerlässlich, um die Angebote so anzupassen, dass Sie den Begriff „KTM“ für Ihre Ersatzteil-Angebote nutzen können, sich jedoch im Rahmen des markenrechtlich Zulässigen bewegen.

Was kann ich für Sie als Fachanwältin für Markenrecht tun?

Mit meiner 20-jährigen Erfahrung im Markenrecht habe ich bereits zahlreiche Unternehmen beraten und vertreten, die von verschiedenen Markeninhabern abgemahnt wurden. Als Fachanwältin für Markenrecht bin ich bestens vertraut mit den Angriffspunkten bei markenrechtlichen Abmahnungen und weiß, mit welchen Markenabmahnern Verhandlungsmöglichkeiten bestehen und mit welchen nicht.

Haben auch Sie eine Markenabmahnung von KTM erhalten?

Dann können Sie mir die Abmahnung gerne per E-Mail zusenden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Im Rahmen einer kurzen kostenlosen Erstberatung erläutere ich Ihnen kurz die Rechtslage und zeige Ihnen einen aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht sinnvollen Lösungsweg auf. Je nach Ihrer finanziellen Situation biete ich faire Pauschalpreise an.

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Denise Himburg – Ihre Markenanwältin mit mehr als 20 Jahren Praxiserfahrung im Markenrecht.