Abwerbung von Arbeitnehmern über privates Handy wettbewerbswidrig
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 9.08.2018 entschieden, dass die Abwerbung von fremden Arbeitnehmern durch Anrufe auf dem privaten Handy des Arbeitnehmers wettbewerbswidrig ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Anrufe zu Beginn des Telefonats den Arbeitnehmer fragt, ob er sich am Arbeitsplatz befindet.
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Inkassounternehmen darf mit Zwangsvollstreckung und Haftbefehl drohen
Der BGH hat mit Urteil vom 22.03.2018 entschieden, dass ein Schreiben eines Inkassounternehmens, das eine Zahlungsaufforderung sowie die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließender Vollstreckungsmaßnahmen enthält, keine wettbewerbswidrige aggressive geschäftliche Handlung darstellt. Das gilt jedenfalls dann, wenn in dem Schreiben nicht verschleiert wird, dass der Schuldner in einem Gerichtsverfahren geltend machen kann, den geforderten Betrag nicht zu schulden.
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Klarer Hinweis auf Vergütung für Branchenbuch-Eintrag erforderlich
Das AG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 22.02.2018 noch einmal klargestellt, dass der Betreiber eines Online-Branchenbuchs keinen Anspruch auf Vergütung hat, wenn er in seinem Vertragsformular nicht deutlich auf die Kostenpflicht der Eintragung hinweist. Der Empfänger eines Schreibens, das mit dem Wort "Korrekturabzug" überschrieben ist, erwartet nicht den Abschluss eines neuen Vertragsverhältnisses.
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Einwilligung in Werbung für mehrere Werbekanäle zulässig
Der BGH hat mit Urteil vom 01.02.2018 entschieden, dass eine Einwilligungserklärung für Werbezwecke sich auch auf mehrere Werbekanäle beziehen darf. Unternehmen können daher in einer Klausel die Einwilligung für Werbung per E-Mail, Telefon, SMS oder MMS einholen. Allerdings bleibt es dabei, dass der Verbraucher aktiv einwilligen muss, z.B. durch Anklicken einer Checkbox.
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Aufrechnungsverbot für Verbraucher in AGB unwirksam
Der BGH hat mit Urteil vom 20.3.2018 entschieden, dass eine Klausel in AGB, nach der die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich ist, gegenüber Verbrauchern unwirksam ist. Unwirksame AGB-Klauseln können von Wettbewerbern und Wettbewerbsverbänden abgemahnt werden, da diese zugleich wettbewerbswidrig sind.
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Unterlassungsschuldner muss Google-Einträge löschen lassen
Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 7.12.2017 noch einmal klargestellt, dass es nach Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht genpgt, den Rechtsverstoß nur auf der eigenen Webseite zu beseitigen. Vielmehr muss der Unterlassungsschuldner auch prüfen, ob sich in den gängigen Online-Portalen (z. B. Google My Business) rechtswidrige Inhalte befinden.
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