Werbung mit abgelaufenem TÜV-Zertifikat irreführend
Das LG Berlin hatte sich mit der wettbewerbswidrigen Werbung mit einem TÜV Zertifikat zu befassen. Im dortigen Fall wurde mit einem abgelaufenen TÜV-Zertifikat geworben. Unterhalb des TÜV-Logos wurde (immerhin) auf den Ablauf hingewiesen. Nach Ansicht des LG Berlin war die Werbung mit dem TÜV-Siegel dennoch irreführend und damit wettbewerbswidrig. Denn den aufklärenden Hinweis unter dem TÜV-Logo beachte niemand, da niemand ernsthaft damit rechne, dass mit einem abgelaufenen TÜV-Zertifikat geworben wird. Eine solche Werbung ergäbe objektiv keinen Sinn.
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OLG Köln: Umweltangaben bei KfZ-Werbung im Internet
Bei der KfZ-Werbung sind die gesetzlichen Pflichtangaben (Umweltangaben) zu beachten. Diese müssen nicht nur richtig, sondern auch gut lesbar sein. Dies bereitet insbesondere bei der KfZ-Werbung im Internet Schwierigkeiten, ist der Platz oft beschränkt. Damit kann man sich jedoch nicht heruasreden. Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 22.06.2022 entschieden, dass Umweltangaben (auch im Internet) nur dann gut lesbar sind, wenn sie in dem Moment erscheinen, in denen erstmalig Angaben zur Motorisierung erscheinen.
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ArbG Aachen: Geschäftsgeheimnis und Schutz konkret darzulegen
Das Arbeitsgericht Aachen hat sich in seinem Urteil vom 13.01.2022 ausführlich mit den Voraussetzungen des gesetzlichen Schutzes von Geschäftsgeheimnissen nach dem Geschäftsgeheimnisgestz (GeschGehG) und der Darlegungs- und Beweislast von Unternehmen beschäftigt. Das Urteil belegt, dass auf das GeschGehG gestützte Klagen akribisch vorbereitet werden müssen.
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LG Berlin: Haftung bei dynamischen Google Suchanzeigen
Bei dynamischen Google Suchanzeigen wird der Anzeigentitel nicht manuell erstellt, sondern von Google vollautomatisch konzipiert und ausgespielt. Werbetreibende sparen sich also Zeit und Aufwand, gehen jedoch auch erhebliche rechtliche Risiken ein. Denn enthalten die automatisch generierten Google Ads im Anzeigentitel fremde Marken oder irreführende Angaben, haftet der Werbetreibende als Täter wegen Markenrechtsrechtsverletzung oder Wettbewerbsverstoß. Dies hat das Landgericht Berlin in einem Eilverfahren bestätigt.
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Abmahngefahr: Kfz-Werbung auf Facebook & Co.
Auch bei der Kfz-Werbung auf Social Media (z.B. Facebook) sind die gesetzlichen Pflichtangaben nach der PKW-EnVKV zu beachten. Bei Verstößen drohen teuere Abmahnungen und Klagen. Vor allem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist dafür bekannt, Autohändler wegen fehlender Pflichtangaben (z.B. zum Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen) abzumahnen.
Nun auch OLG Köln: IDO handelt rechtsmissbräuchlich
Die Liste der Gerichte, die IDO Rechtsmissbrauch vorwerfen, wird immer länger. Bisher bescheinigten bereits das OLG Rostock, LG Darmstadt, LG Bonn, LG Heilbronn, LG Bielefeld, LG Hildesheim und zuletzt das LG Köln IDO Rechtsmissbrauch. Auch das OLG Köln geht in einem aktuellen Beschluss von Rechtsmissbrauch bei IDO aus, u.a. weil IDO nicht gegen eigene Mitglieder vorgeht, obwohl diese ebenfalls wettbewerbswidrig handeln.
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