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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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06. Sep. 2018

Klarer Hinweis auf Vergütung für Branchenbuch-Eintrag erforderlich

Das AG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 22.02.2018 noch einmal klargestellt, dass der Betreiber eines Online-Branchenbuchs keinen Anspruch auf Vergütung hat, wenn er in seinem Vertragsformular nicht deutlich auf die Kostenpflicht der Eintragung hinweist. Der Empfänger eines Schreibens, das mit dem Wort "Korrekturabzug" überschrieben ist, erwartet nicht den Abschluss eines neuen Vertragsverhältnisses.

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17. Mai 2018

Einwilligung in Werbung für mehrere Werbekanäle zulässig

Der BGH hat mit Urteil vom 01.02.2018 entschieden, dass eine Einwilligungserklärung für Werbezwecke sich auch auf mehrere Werbekanäle beziehen darf. Unternehmen können daher in einer Klausel die Einwilligung für Werbung per E-Mail, Telefon, SMS oder MMS einholen. Allerdings bleibt es dabei, dass der Verbraucher aktiv einwilligen muss, z.B. durch Anklicken einer Checkbox.

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23. März 2018

Aufrechnungsverbot für Verbraucher in AGB unwirksam

Der BGH hat mit Urteil vom 20.3.2018 entschieden, dass eine Klausel in AGB, nach der die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich ist, gegenüber Verbrauchern unwirksam ist. Unwirksame AGB-Klauseln können von Wettbewerbern und Wettbewerbsverbänden abgemahnt werden, da diese zugleich wettbewerbswidrig sind.

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04. März 2018

Unterlassungsschuldner muss Google-Einträge löschen lassen

Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 7.12.2017 noch einmal klargestellt, dass es nach Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht genpgt, den Rechtsverstoß nur auf der eigenen Webseite zu beseitigen. Vielmehr muss der Unterlassungsschuldner auch prüfen, ob sich in den gängigen Online-Portalen (z. B. Google My Business) rechtswidrige Inhalte befinden.

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05. Feb. 2018

Weiterverkauf von E-Mail-Adressen ohne Einwilligung unzulässig

Das OLG Frankfurt a. M. hat in seinem Urteil vom 24.1.2018 noch einmal klargestellt, dass der Weiterverkauf von E-Mail-Adressen ohne Einwilligung der Betroffenen gegen das Datenschutzrecht verstößt und daher der Kaufvertrag insgesamt nichtig ist. Daher stehen dem Käufer keinerlei Rechte gegen den Verkäufer wegen Nutzung der gekauften E-Mail-Adressen durch Dritte für anstößige Werbung (Werbe-Emails für Sexseiten) zu.

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15. Jan. 2018

Einwilligung in E-Mail-Werbung nur für konkrete Produkte möglich

Der BGH hat mit Urteil vom 14.3.2017 weitere Vorgaben zum Inhalt eines Einwilligungstextes in den Erhalt von E-Mail-Werbung gemacht. Danach ist es erforderlich, dass der Werbende bereits in der Anmeldung klarsellt, für welche Produkte oder Dienstleistungen er werden will. Kommt er diesen Vorgaben nicht nach, ist auch eine sonst im Double-Opt-In-Verfahren eingeholte Einwilligung unwirksam.

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