Speicherung allgemein zugänglicher Daten für Werbeanrufe datenschutzwidrig
Das OVG Saarland hat mit Beschluss vom 10.09.2019 bestätigt, dass die Speicherung von allgemein zugänglichen Daten (hier Kontaktdaten von Zahnarztpraxen und Dentallaboren) datenschutzwidrig ist, wenn die Speicherung für Zwecke unerlaubter Telefonwerbung erfolgt.
Die Speicherung für Zwecke der Werbung per Post ist dagegen datenschutzkonform, da Werbung per Post auch ohne Einwilligung der Betroffenen zulässig ist. Telefonwerbung ist hingegen ohne vorherige Einwillgung gem. § 7 Abs. 3 UWG unzulässig.
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Influencer erneut wegen Schleichwerbung auf Instagram verurteilt
Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 4.7.2019 einen Influencer zur Unterlassung von getarnter Werbung auf Instagram verurteilt. Der dortige Influencer empfahl ein Produkt auf Instagram, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen. Da der Influencer sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigte und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhielt, deren Produkte er empfahl, hätte er seine Empfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen, so das Gericht.
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Unternehmen haftet für rechtswidrige Werbeanrufe von Leadagentur
Das LG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 19.03.2019 entschieden, dass Unternehmen auch für wettbewerbswidriges Verhalten von Dritten (her Leadagentur), die sie mit der Kundengewinnung beauftragten, haften. Im vorliegenden Fall verstieß die Leadagentur bei der Kundenansprache gegen das Verbot von Telefonwerbung (§ 7 Abs. 2 UWG).
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IDO verliert vor dem OLG Frankfurt: IDO fehlt Abmahnbefugnis
Der IDO-Verband versendet seit Jahren jedes Jahr tausende Abmahnungen an Onlinehändler wegen Wettbewerbsverstöße. Dabei fokussiert sich IDO auf die Abmahnung von Onlinehändler, die auf eBay und Amazon verkaufen oder einen eigenen kleinen Onlineshop betreiben. Abgemahnt werden dabei stets schnell zu entdeckende Fehler. Viele abgemahnte Onlinehändler fragen sich, ob IDO überhaupt abmahnen darf. Diese Frage stellen sich glücklicherweise mittlerweile auch immer mehr Gerichte, so auch das OLG Frankfurt am Main, das mit Urteil vom 02.05.2019 eine IDO Klage wegen fehlender Aktivlegitimation abwies. Das Urteil betrifft den Bereich Bücher und Spielwaren.
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Landgericht Rostock verneint Aktivlegitimation von IDO
Der IDO-Verband versendet seit Jahren massenweise wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an Onlinehändler. IDO fokussiert sich dabei auf die Abmahnung von kleinen Händlern, die auf eBay und Amazon verkaufen. Abgemahnt werden immer die gleichen Fehler. Viele Betroffene fragen sich, ob IDO überhaupt abmahnen darf? Das Landgericht Rostok hat mit Urteil vom 10.01.2019 jedenfalls die Aktivlegitimation von IDO bei Multimedia, Haushaltsgeräten und Elektroartikel verneint.
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Kundenzufriedenheitsanfrage ohne Einwilligung ist unzulässige Werbung
Der BGH hat mit Urteil vom 10.7.2018 klargestellt, dass auch eine Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail im Zusammenhang mit der Übersendung einer Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt eine unzulässige Werbung darstellt, sofern der Betroffene hierfür nicht seine Einwilligung erteilt hat oder die Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 UWG vorliegen.
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