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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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29. Feb. 2020

Im UWG Eilverfahren kann durchaus lange Aufbrauchfrist gewährt werden

Das OLG Frankfurt a.M. hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in einem Eilverfahren (dort wegen wettbewerbswidriger Werbung mit Garantien) dem Antragsgegner ausnahmsweise eine sog. Aufbrauchfrist gewährt werden kann. Diese Frage bejahte das Gericht, sofern die sofortige Umstellung für den Antragsgegner eine unbillige Härte darstellen würde.

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23. Nov. 2019

Kündigungshilfe für Kunden von Wettbewerbern wettbewerbswidrig

Das OLG Oldenburg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob vorformulierte Kündigungsschreiben, die von einem Unternehmen für Kunden eines Wettbewerbers vorbereitet werden und ein Verbot der Kontaktaufnahme zum kündigenden Kunden enthalten, eine gezielte Behinderung des Wettbewerbers darstellen. Das Gericht bejahte dies und stufte diese „Kündigungshilfe“ als wettbewerbswidrig ein.

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23. Nov. 2019

„Service Calls“ von Versicherungsmaklern sind Werbung - Einwilligung!

Das OLG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob sog. „Service Calls“ von Versicherungsmaklern, die der Überprüfung der Wechselwilligkeit von Kunden dienen und bei denen bei Bedarf neue Angebote unterbreitet werden, als Webung einzustufen sind. Das Gericht bejahte dies mit der Folge, dass auch solche Anrufe ohne Einwilligung des angerufenen Kunden wettbewerbswidrig sind.

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25. Sep. 2019

Speicherung allgemein zugänglicher Daten für Werbeanrufe datenschutzwidrig

Das OVG Saarland hat mit Beschluss vom 10.09.2019 bestätigt, dass die Speicherung von allgemein zugänglichen Daten (hier Kontaktdaten von Zahnarztpraxen und Dentallaboren) datenschutzwidrig ist, wenn die Speicherung für Zwecke unerlaubter Telefonwerbung erfolgt.

Die Speicherung für Zwecke der Werbung per Post ist dagegen datenschutzkonform, da Werbung per Post auch ohne Einwilligung der Betroffenen zulässig ist. Telefonwerbung ist hingegen ohne vorherige Einwillgung gem. § 7 Abs. 3 UWG unzulässig.

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21. Juli 2019

Influencer erneut wegen Schleichwerbung auf Instagram verurteilt

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 4.7.2019 einen Influencer zur Unterlassung von getarnter Werbung auf Instagram verurteilt. Der dortige Influencer empfahl ein Produkt auf Instagram, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen. Da der Influencer sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigte und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhielt, deren Produkte er empfahl, hätte er seine Empfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen, so das Gericht.

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21. Juni 2019

Unternehmen haftet für rechtswidrige Werbeanrufe von Leadagentur

Das LG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 19.03.2019 entschieden, dass Unternehmen auch für wettbewerbswidriges Verhalten von Dritten (her Leadagentur), die sie mit der Kundengewinnung beauftragten, haften. Im vorliegenden Fall verstieß die Leadagentur bei der Kundenansprache gegen das Verbot von Telefonwerbung (§ 7 Abs. 2 UWG).

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