Stockfotograf Stephan Karg verliert vor dem LG Nürnberg
Wie berichtet, mahnt die Kanzlei Hegewerk seit Mitte 2020 im Auftrag des Stockfotografen Stephan Karg Nutzer seiner Bilder ab. 2020 übernahm die Kanzlei Hegewerk von der Kanzlei Pixel.Law auch das Abmahngeschäft für den seit Jahren massenweise abmahnenden Stockfotografen Dirk Vonten, der seine Bilder über preisgünstige Stockarchive wie Fotolia und Adobe vermarktet (hat).
Weiterlesen … Stockfotograf Stephan Karg verliert vor dem LG Nürnberg
Kein Schadensersatz bei unerlaubter Nutzung von CC-Fotos
Das AG Würzburg hat entschieden, dass bei der Nutzung eines Foto unter Verstoß gegen die CC-Lizenz kein Schadensersatz anfällt. Zudem stellte es fest, dass ein Fotograf, der systematisch von Nutzern seiner Fotos überhöhten Schadensersatz fordert, sittenwidrig handelt.
Weiterlesen … Kein Schadensersatz bei unerlaubter Nutzung von CC-Fotos
Abwehr von Foto Abmahnungen der Kanzlei Hegewerk
Die Berliner Kanzlei Hegewerk übernahm Mitte 2020 das Abmahngeschäft für diverse Stockfotografen von der Berliner Kanzlei Pixel.Law. Zu den nunmehr von der Kanzlei Hegewerk betreuten Fotografen gehören die bekannten Abmahn-Fotografen Stephan Karg und Dirk Vonten. Gegenstand der Abmahnungen sind Fotos, die von Karg und Vonten auf Fotolia oder Adobe für wenige Euros zur kommerziellen Nutzung angeboten werden. Dieser Abmahnpraxis schob mittlerweile das AG Charlottenburg und nunmehr auch das LG Köln einen Riegel vor.
Weiterlesen … Abwehr von Foto Abmahnungen der Kanzlei Hegewerk
Fotograf Peter Atkins verliert vor dem Landgericht Köln
Der Fotograf Peter Atkins mahnt bekanntlich seit Jahren massenweise Webseitenbetreiber wegen (angeblicher) unerlaubter Nutzung seiner Fotos ab. Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnungen sind stets Fotos, die Peter Atkins auf Fotolia hochgeladen hat. In seinen Abmahnungen wirft Atkins den Webseitenbetreibern vor, dass sie seine Fotolia Fotos ohne Urheberangabe nutzen. Dass die Fotolia Nutzungsbedingungen nur bei einer redaktionellen Nutzung eine Urheberangabe verlangen, übersieht Herr Atkins dabei geflissentlich. Vor dem Landgericht Köln musste Herr Atkins nunmehr (endlich) eine Schlappe einstecken.
Weiterlesen … Fotograf Peter Atkins verliert vor dem Landgericht Köln
LG Köln: Keine Urheberangabe bei gewerblicher Nutzung von Fotolia Fotos
Ich vertrete zahlreiche Mandanten, die von Fotografen wie Peter Atkins, Dirk Vonten oder Stephan Karg (alias XtravaganT) über Abmahnkanzleien (z.B. Pixel.LAW, Hegewerk, Sascha Schlösser) wegen fehlender Urheberangabe bei der kommerziellen Nutzung von Fotolia (Adobe) Fotos abgemahnt wurden. Obgleich diese Fotografen für auf Fotolia (Adobe) hochgeladene Fotos nur Kleinstbeträge erhalten, fordern sie in Abmahnungen Schadensersatz in dreistelliger Höhe und mehr. Ich halte nicht nur den Schadensersatz für zu hoch, sondern die Foto Abmahnungen für unberechtigt. Diese Ansicht vertreten mittlerweile auch zahleiche Gerichte.
Weiterlesen … LG Köln: Keine Urheberangabe bei gewerblicher Nutzung von Fotolia Fotos
BGH zum Fotografierverbot von gemeinfreien Kunstwerken im Museum
Der BGH hat mit Urteil vom 20.12.2018 entschieden, dass ein Museum Besuchern das Fotografieren von im Museum ausgestellten Werken verbieten kann. Fertigt ein Besucher unter Verstoß gegen das Fotografierverbot dennoch Fotos von im Museum ausgestellten Werken an und nutzt diese z.B. im Internet, ist der Besucher dem Museum gegenüber zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet. Ferner entschied der BGH, dass Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden regelmäßig Urheberschutz genießen.
Weiterlesen … BGH zum Fotografierverbot von gemeinfreien Kunstwerken im Museum