EuGH: Frei zugängliches Foto darf nur mit Zustimmung genutzt werden
Der EuGH hat mit Urteil vom 7.8.2018 entschieden, dass das Einstellen einer Fotografie auf einer öffentlich zugänglichen Webseite auch dann der Zustimmung des Urhebers bedarf, wenn die Fotografie bereits zuvor auf einer anderen Webseite im Einverständnis des Urhebers frei und uneingeschränkt im Internet zugänglich war. Denn durch das Einstellen der Fotografie auf einer anderen Webseite wird die Fotografie einem neuen Publikum zugänglich gemacht.
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BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Anzeige von Google-Vorschaubildern
Der BGH hat am 22.9.2017 entschieden, dass die Anzeige von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen wie Google im Internet aufgefunden worden sind, grundsätzlich keine Urheberrechte verletzt.
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Webdesigner müssen auf Bildrechte hinweisen
Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 16.8.2016 entschieden, dass ein Webdesigner, der sich zur Erstellung einer Homepage inklusive Bildmaterial verpflichtet, seinen Auftraggeber darüber informieren muss, ob er die erforderlichen Nutzungsrechte an dem Bildmaterial besitzt. Andernfalls macht er sich schadensersatzpflichtig.
Urheberrechtsverletzung durch sorglose Verlinkung auf Foto
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Webseitenbetreiber mit Gewinnerzielungsabsicht vor der Verlinkung auf urheberrechtlich geschützte Inhalte prüfen müssen, ob diese rechtmäßig veröffentlicht wurden. Andernfalls haften sie selbst wegen Urheberrechtsverletzung durch Verlinkung auf urheberrechtswidrige Inhalte.
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Wikipedia-Autor unterliegt im Bilderstreit vor dem Landgericht Stuttgart
Mit Urteil vom 27.09.2016 schloss sich das Landgericht Stuttgart in einem gegen einen Wikipedia-Autor geführten Klageverfahren der Ansicht des Landgerichts Berlin an, dass Fotos von gemeinfreien Werken urheberrechtlich geschützt sein können. Daher dürfen solche Fotos nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers genutzt werden.
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Wikimedia: Fotos von gemeinfreien Werken urheberrechtlich geschützt
Das Landgericht Berlin hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Fotografien, auf denen gemeinfreie Werke abgebildet sind, ohne Zustimmung des Fotografen genutzt werden dürfen. Konkret ging es um auf Wikipedia hochgeladene Fotografien von Gemälden, die aufgrund Zeitablaufs selbst keinen Urheberschutz mehr genießen.
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