Stockfotograf Stephan Karg verliert vor dem AG Memmingen
Die Kanzlei Hegewerk hat eine weitere Niederlage in einem für den Stockfotografen Stephan Karg geführten Klageverfahren erlitten. Das AG Memmingen verurteilte Stephan Karg mit Urteil vom 20.01.2022 zur Zahlung von Rechtsverteidigungskosten an einen vom ihm wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnten Webseitenbetreiber (dieser wurde von uns sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten).
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Keine Vertragsstrafe bei Abrufbarkeit eines Fotos nur über URL
Der BGH hatte zu entscheiden, ob ein Foto, das nur nach Eingabe einer URL im Internet aufrufbar ist, „öffentlich zugänglich“ ist. Diese Frage stellt sich in all jenen Fällen, in denen nach einer Foto Abmahnung das Bild zwar von der Webseite, jedoch nicht vom Server gelöscht wird. Abmahner hoffen auf diesen Fehler, um sodann von Abgemahnten Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung zu fordern. Genau diese Konstellation lag auch dem Urteil des BGH zu Grunde. Der BGH schob diesem Treiben nunmehr jedoch einen Riegel vor.
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Stockfotograf Dirk Vonten verliert vor dem LG Kassel
Die Kanzlei Hegewerk übernahm Mitte 2020 das Abmahngeschäft für den Stockfotografen Dirk Vonten von der Kanzlei Pixel.Law. Ebenso wie andere von der Kanzlei Hegewerk vertretene Fotografen (z.B. Stephan Karg) vermarktet auch Dirk Vonten seine Bilder ausschließlich über preisgünstige Stockarchive. Nunmehr lässt er über die Kanzlei Hegewerk Webseitenbetreiber abmahnen, die seine Bilder ohne Urheberangabe auf Webseiten nutzen. Dabei trifft es auch Webseitenbetreiber, die das Bild über Fotolia oder Adobe legal erworben haben. Vor dem LG Kassel hat Herr Vonten nun eine Niederlage erlitten.
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Stockfotograf Stephan Karg verliert vor dem LG Nürnberg
Wie berichtet, mahnt die Kanzlei Hegewerk seit Mitte 2020 im Auftrag des Stockfotografen Stephan Karg Nutzer seiner Bilder ab. 2020 übernahm die Kanzlei Hegewerk von der Kanzlei Pixel.Law auch das Abmahngeschäft für den seit Jahren massenweise abmahnenden Stockfotografen Dirk Vonten, der seine Bilder über preisgünstige Stockarchive wie Fotolia und Adobe vermarktet (hat).
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Kein Schadensersatz bei unerlaubter Nutzung von CC-Fotos
Das AG Würzburg hat entschieden, dass bei der Nutzung eines Foto unter Verstoß gegen die CC-Lizenz kein Schadensersatz anfällt. Zudem stellte es fest, dass ein Fotograf, der systematisch von Nutzern seiner Fotos überhöhten Schadensersatz fordert, sittenwidrig handelt.
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Abwehr von Foto Abmahnungen der Kanzlei Hegewerk
Die Berliner Kanzlei Hegewerk übernahm Mitte 2020 das Abmahngeschäft für diverse Stockfotografen von der Berliner Kanzlei Pixel.Law. Zu den nunmehr von der Kanzlei Hegewerk betreuten Fotografen gehören die bekannten Abmahn-Fotografen Stephan Karg und Dirk Vonten. Gegenstand der Abmahnungen sind Fotos, die von Karg und Vonten auf Fotolia oder Adobe für wenige Euros zur kommerziellen Nutzung angeboten werden. Dieser Abmahnpraxis schob mittlerweile das AG Charlottenburg und nunmehr auch das LG Köln einen Riegel vor.
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