Musik auf Instagram und Facebook - was ist erlaubt?

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Bild von Thomas Ulrich auf Pixabay

Sie bereiten gerade ein neues Reel, Produktvideo oder einen Imagefilm für Ihr Unternehmen vor. Um diese emotional zu gestalten, wollen sie diese mit Musik unterlegen. Musik darf schließlich in keiner Instastory fehlen. Hierzu greifen Sie auf Ihre Lieblingssongs oder Hits aus Spotify oder Apple Music zurück. Was bei einer privaten Instastory noch glimpflich ausgehen kann, kann bei Videos zu kommerziellen Zwecken im finanziellen Desaster enden. Denn Text und Melodie sind urheberrechtlich geschützt, an Tonaufnahmen bestehen Leistungsschutzrechte. Was man bei der Nutzung von Musik auf Social Media wissen muss, erklären wir in diesem Beitrag.

Musikrechte – Grundsätzliches

"Das Musikrecht“ gibt es nicht. Ein Musikstück ist stets mit mehreren Rechten verbunden. So setzt sich ein Musikstück oft aus Melodie und Text zusammen. Davon zu unterscheiden ist die Tonaufnahme des Musikstücks.

Rechte an Text und Melodie

Die Rechte an dem Text und der Melodie eines Musikstücks steht dem jeweiligen Komponisten und Texter zu. Deren Rechte werden meist von Musikverlagen vertreten, die sich dann um die musikalischen Werke kümmern. Die Musikverlage, Komponisten und Texter sind oft Mitglieder der GEMA.

Rechte an der Tonaufnahme

Von den musikalischen Werken, also Melodie und Text, ist die Tonaufnahme zu unterscheiden. Um diese kümmern sich wiederum die Musiklabels (Label, Plattenfirma). Sie nehmen musikalische Werke auf und kümmern sich um den Vertrieb und Verkauf der Tonaufnahmen. Den Musiklabels stehen an den Tonaufnahmen urheberrechtliche Leistungsschutzrechte zu.

Synchronisationsrecht: Verbindung von Musik und Video

Das Synchronisationsrecht zählt zu den Nebenrechten an einem Musikstück und gestattet die Verbindung von Musik in audiovisuellen Produktionen, also in Filmen, Musikvideos oder Werbeclips. Wenn es um das Synchronisationsrecht geht, ist wichtig zu wissen, dass nicht die GEMA, sondern die Musikverlage hierfür zuständig sind. Diese nehmen die Rechte der Komponisten und Texter mit Blick auf die Erlaubnis der Einbindung, Bearbeitung und Kürzung des Musikstücks für Zwecke der Einbindung in Videos wahr.

Musiknutzung auf Instagram und Facebook

Seit auf Instagram die Reels-Funktion eingeführt wurde, können kurze (15 Sekunden) unterhaltsame Videos auf Instagram erstellt und geteilt werden. Auch hier gilt es die Musikrechte zu beachten. Verstöße ziehen teure Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen nach sich.

Zudem ist bei der Erstellung von Reels und Videos auf Social Media auch auf die Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber zu achten. Bei Verstößen kann dies bis zur Sperrung des gesamten Accounts gehen.

Wer vergibt Musiklizenzen für Instagram, Facebook & Co.?

In Europa werden die Rechte von Urhebern an Musikstücken durch sog. Verwertungsgesellschaften wahrgenommen, in Deutschland durch die GEMA. Diese handeln für die Urheber Nutzungsrechte und Lizenzgebühren aus und nehmen die Rechtsdurchsetzung wahr. Zentraler Bedeutung kommt dabei in Europa die Organisation der „International Copyright Enterprise Operations“ (ICE) zu. Die ICE ist ein von der GEMA gegründeter Zusammenschluss führender nationaler Verwertungsgesellschaften.

Lizenzdeal Meta - Rechteinhaber

Genau mit dieser Organisation gibt es nun eine Besonderheit für Facebook und Instagram. Meta hat 2018 mit dieser Organisation einen umfangreichen Lizenzdeal abgeschlossen. Dabei soll durch Zahlung pauschaler Lizenzen durch Meta (ehemals Facebook) die Nutzung von Musik all der Künstler, die von der ICE repräsentiert werden, auf Facebook und Instagram urheberrechtlich zulässig sein.

Durch den Lizenzdeal ist es Nutzern somit grundsätzlich urheberrechtlich gestattet, Reels oder Musikclips mit Musik von Urhebern zu verbreiten, die von der ICE vertreten werden.

Dabei gibt es jedoch ein Problem:

  • Der Lizenzdeal zwischen Meta und ICE wird vollständig unter Verschluss gehalten.
  • Es ist nicht nachvollziehbar, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Musikstück von dem Meta-Lizenzdeal mit den Rechteinhabern gedeckt ist.

Das birgt große rechtliche Risiken. So weist auch Meta in seinen Musik-Richtlinien darauf hin, dass das Hochladen geschützter Musik auf Instagram zu kommerziellen Zwecken entsprechende Lizenzen voraussetzt. Nach Anpassung der Musikrichtlinien von Meta ist wohl davon auszugehen, dass der Meta-Lizenzdeal wohl nur die private Nutzung abdeckt.

Instagram Musik-Sticker nur für private Nutzung auf Insta und Facebook

Für private Nutzer bietet Instagram mit dem Musik-Sticker eine einfache und komfortable Möglichkeit, Musik in die eigenen Instastories einzufügen. Unternehmen, Selbständige, Influencer und Co. dürfen dagegen die im MUsik-Sticker bereitgestellte Musik nicht in kommerziellen Reels und Videos nutzen.

Musik aus den Musik-Stickern darf nur für private Videos genutzt werden, die auf Instagram und Facebook hochgeladen werden. Sollen die Videos auch auf anderen Plattformen hochgeladen werden, darf insoweit keine Musik aus den Musik-Stickern genutzt werden. Andernfalls drohen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und Sperrungen auf den anderen Plattformen. 

Musik in kommerziellen Videos nur mit Lizenzen

Da der Lizenzdeal von Meta nur eine Musiknutzung für private Zwecke auf Instagram und Facebook gestattet, müssen Nutzer, die Musik in kommerziellen Reels oder Clips auf Instagram und Facebook nutzen wollen, Lizenzen erwerben oder auf Alternativen zurückgreifen.

Möglich ist es, sich direkt an die Rechteinhaber zu wenden und sich nach den Lizenzbedingungen und -preisen zu erkundigen. Die Preisspanne kann zwischen wenigen EUR für die Lizenzierung weniger bekannter Songs bis zu mehreren tausend EUR für die Lizenzierung kommerziell erfolgreicher Hits liegen.

So ist Universal Production Music Branchenführer mit Tausenden von Musiktiteln, die auch in Webclips eingesetzt werden können. Universal verfügt über umfangreiche Musik-Bibliotheken. Man kann sich auch direkt an Mitarbeiter wenden und via Live-Chat mehr zu erfahren.

Alternative: kostenlose Musik unter CC-Lizenz

Wenn man keine kostenpflichtigen Lizenzen für Musik erwerben will oder kann, kann man auf Musik unter Creative Common Lizenzen (CC-Lizenzen) zurückgreifen. So kann man beispielsweise auf die CC-Musik von Audiocrowd oder SoundCloud zurückgreifen.

„CC-Lizenz“ heißt zwar kostenlos, aber nicht „regelfrei“. So gibt es auch hier Nutzungsbedingungen, die man einhalten muss. Diese sollte man sich vorher gründlich durchlesen. So muss ggf. der Urheber angeführt werden. Zudem ist ggf. eine kommerzielle Nutzung nicht erlaubt.

Folgen unerlaubter Musiknutzung auf Social Media

Wird Musik ohne Erlaubnis der Rechteinhaber in Reels oder Clips auf Instagram oder Facebook genutzt, stehen den Rechteinhabern verschiedene Ansprüche zu:

Anspruch auf Unterlassung (§ 97 Abs. 1 UrhG)

Der Rechteinhaber kann kostenpflichtig abmahnen und die Löschung der Reels oder Musikclips verlangen. Je nach Anzahl der Musikstücke können die damit verbundenen Abmahnkosten bereits mehrere Tausend EUR betragen.

Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG)

Zudem steht dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Die Berechnung richtet sich unter anderen auch nach dem Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat. Auch kann der Schadensersatz auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer für eine angemessene Lizenz bezahlt hätte. Rechteinhaber gehen bereits gegen Musiknutzung in TikTok Videos vor.

Immaterielle Geldentschädigung

Wird die Musik in einem abträglichen Kontext genutzt, steht dem Rechteinhaber in Ausnahmefällen bei einer schweren Rechtsverletzung auch ein Anspruch auf Geldentschädigung zu.

Musik auf Social Media – Fazit

Fremde „Musik“ kann auch in Reels und Videos auf Instagram und Facebook nur mit Erlaubnis der jeweiligen Rechteinhaber verwendet werden. Da in der Regel der Verleger und das Plattenlabel die Musikrechte besitzen, müssen Sie von beiden die Erlaubnis einholen. Vom Verleger oder Komponisten erhalten Sie eine Synchronisierungslizenz. Von der Plattenfirma erhalten Sie eine Master-Lizenz (vorausgesetzt, der Künstler hat einen Vertrag mit einer Plattenfirma).

Die beste Möglichkeit, die Erlaubnis zur Verwendung von Musik auf Social Media zu erhalten, ist die Suche nach einer Website, die auf den Verkauf von Musikrechten für die Produktion von Videos, Reels und Musikclips spezialisiert ist.

Vorsicht ist geboten bei der Nutzung von Musik, die Instagram und Facebook in der Bibliothek zur Verfügung stellt. Auf diese Musik sollte jedenfalls bei einer Nutzung für kommerzielle Zwecke nicht zurückgegriffen werden. Denn niemand weiß genau, welche Nutzungen von dem Lizenz-Deal von Meta mit den Rechteinhabern abgedeckt sind.

Haben Sie Fragen zur Musiknutzung auf Instagram oder Facebook? Haben Sie gar eine Abmahnung wegen Musiknutzung erhalten?
Oder wird Ihre Musik oder anderer Content (Bilder, Texte) ohne Ihre Erlaubnis auf Instagram, Facebook & Co. genutzt ? Dann helfe ich auch Ihnen!

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Denise Himburg – Ihre Anwältin für Urheberrecht mit mehr als 20 Jahren Praxiserfahrung im Urheberrecht.