Musik auf Instagram und Facebook - was ist erlaubt?

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Bild von Thomas Ulrich auf Pixabay

Sie sind dabei, ein Reel, Produktvideo oder einen Imagefilm für Ihr Unternehmen zu produzieren. Um diese emotional zu gestalten, möchten Sie diese mit Musik unterlegen. Schließlich darf Musik in keiner Instastory fehlen. Dafür greifen Sie auf Ihre Lieblingssongs oder Hits von Spotify oder Apple Music zurück. Was bei einer privaten Instastory noch glimpflich ausgehen mag, kann bei kommerziell genutzten Videos in einem finanziellen Desaster enden. Denn Text und Melodie sind urheberrechtlich geschützt, an den Tonaufnahmen bestehen Leistungsschutzrechte. Was man bei der Nutzung von Musik in Social Media wissen muss, erklären wir in diesem Beitrag.

Musikrechte – Grundlagen

"Das Musikrecht“ gibt es nicht. Ein Musikstück ist immer mit mehreren Rechten verbunden. So besteht ein Musikstück in der Regel aus Melodie und Text. Davon zu unterscheiden ist die Tonaufnahme des Musikstücks.

Rechte an Text und Melodie

Die Rechte an dem Text und der Melodie eines Musikstücks liegen beim jeweiligen Komponisten und Textdichter. Ihre Rechte werden in der Regel von Musikverlagen vertreten, die die Musikwerke vermarkten. Musikverlage, Komponisten und Textdichter sind häufig Mitglieder der GEMA.

Rechte an Tonaufnahmen

Von den Musikwerken (Melodie und Text) ist die Tonaufnahme zu unterscheiden. Um diese kümmern sich die Musiklabels (Label, Plattenfirma). Sie nehmen Musikwerke auf und kümmern sich um den Vertrieb und Verkauf der Tonaufnahmen. Den Musiklabels stehen urheberrechtliche Leistungsschutzrechte an den Tonaufnahmen zu.

Synchronisationsrecht: Musik und Video verbinden

Das Synchronisationsrecht geört zu den Nebenrechten an einem Musikwerk und erlaubt die Verbindung von Musik in audiovisuellen Produktionen, also in Filmen, Musikvideos oder Werbeclips. Wichtig zu wissen ist, dass für das Synchronisationsrecht nicht die GEMA, sondern die Musikverlage zuständig sind. Diese erteilen also im Namen der Komponisten und Textdichter die Erlaubnis, Musikwerke in Videos einzubinden und entsprechend zu bearbeiten und zu kürzen.

Musiknutzung auf Instagram und Facebook

Seit der Einfürhung der Reels-Funktion auf Instagram können kurze (15 Sekunden) Videos auf Instagram erstellt und geteilt werden. Auch hier sind die Musikrechte zu beachten. Bei Verstößen drohen teure Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen.

Darüber hinaus ist bei der Erstellung von Reels und Videos auf Social Media darauf zu achten, dass die jeweiligen Nutzungsbedingungen eingehalten werden. Bei Verstößen kann dies bis zur Sperrung des Accounts gehen.

Lizenzvertrag Meta - Rechteinhaber

Die Rechte der Urheber an Musikwerken werden in Europa von sogenannten Verwertungsgesellschaften wahrgenommen, in Deutschland von der GEMA. Diese handeln für die Urheber Nutzungsrechte und Lizenzgebühren aus und übernehmen die Rechtsdurchsetzung. In Europa kommt dabei der Organisation „International Copyright Enterprise Operations“ (ICE) eine zentrale Bedeutung zu. Die ICE ist ein von der GEMA gegründeter Zusammenschluss führender nationaler Verwertungsgesellschaften.

Meta hat mit dieser Organisation im Jahr 2018 einen Lizenvertrag abgeschlossen. Dieser erlaubt die urheberrechtliche Nutzung der Musikwerken aller von der ICE vertretenen Künstler auf Facebook und Instagram durch pauschale Lizenzzahlungen von Meta (ehemals Facebook).

Der Lizenzvertrag zwischen Meta und ICE ist jedoch nicht öffentlich einsehbar, so dass die Details unbekannt sind. Der Umfang der Nutzungsrechteeinräumung  kann daher nicht nachvollzogen werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Meta lediglich Nutzungsrechte für die Verwendung der Musik in privaten Reels und Videos erworben hat.

So weist Meta in seinen Musik-Richtlinien darauf hin, dass das Hochladen von geschützter Musik auf Instagram zu kommerziellen Zwecken entsprechende Lizenzen voraussetzt. Dies spricht dafür, dass der Lizenzvertrag von Meta nur die private Nutzung abdeckt.

Instagram Music-Sticker: Nur für private Videos auf Meta-Plattformen

Instagram bietet mit dem Music-Sticker eine einfache und komfortable Möglichkeit, Musik in die eigenen Instastories einzufügen. Diese Musik darf jedoch nur in Reels und Videos verwendet werden, die ausschließlich privaten Zwecken dienen. Maßgeblich ist dabei nicht die Art des Accounts, sondern ob das Video kommerziellen Zwecken dient. So kann auch ein Video, welches auf einem privaten Account veröffentlicht wird, kommerziellen Zwecken dienen. Werden Videos auf einem geschäftlichen Account veröffentlicht, handelt es sich stets um ein Video zu kommerziellen Zwecken. Unternehmen, Freiberufler, Influencer und Co. dürfen die im Music-Sticker bereitgestellte Musik daher nicht nutzen.

Musik aus dem Music-Sticker darf zudem nur in Videos verwendet werden, die auf Meta-Plattformen (Instagram und Facebook) hochgeladen werden. Sollen die Videos auch auf anderen Plattformen hochgeladen werden, darf hierfür keine Musik aus den Music-Stickern genutzt werden. Andernfalls drohen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und Sperrungen auf den anderen Plattformen

Musik in kommerziellen Videos nur mit Lizenzen

Da der Meta-Lizenzvetrag nur die Verwendung von Musik in privaten Videos auf Instagram und Facebook erlaibt, müssen Nutzer, die Musik in kommerziellen Reels oder Clips auf Instagram und Facebook nutzen möchten, Lizenzen erwerben oder auf Alternativen zurückgreifen.

Es ist möglich, sich direkt an die Rechteinhaber zu wenden und die Lizenzbedingungen und Preise zu erfragen. Die Preisspanne reicht von wenigen Euro für die Lizenzierung weniger bekannter Songs bis zu mehreren Tausend Euros für die Lizenzierung kommerziell erfolgreicher Hits liegen.

Universal Production Music ist Branchenführer mit Tausenden von Musiktiteln, die auch in Webclips verwendet werden können. Universal verfügt über umfangreiche Musikbibliotheken. Man kann sich direkt an Mitarbeiter wenden und per Live-Chat mehr erfahren.

Alternative: Kostenlose Musik unter CC-Lizenz

Wenn Sie keine kostenpflichtigen Lizenzen für Musik erwerben wollen ode können, können Sie auf Musik unter Creative Common Lizenzen (CC-Lizenzen) zurückgreifen, beispielsweise auf die CC-Musik von Audiocrowd oder SoundCloud.

„CC-Lizenz“ bedeutet zwar kostenlos, aber nicht „regelfrei“. So gibt es auch hier Nutzungsbedingungen, an die man sich halten muss. Diese sollte man sich vorher genau durchlesen. So muss ggf. der Urheber genannt werden. Außerdem ist ggf. eine kommerzielle Nutzung nicht erlaubt.

Folgen unerlaubter Musiknutzung in Social Media

Wird Musik ohne Zustimmung der Rechteinhaber in Reels oder Clips auf Instagram oder Facebook verwendet, stehen den Rechteinhabern verschiedene Ansprüche zu:

Unterlassungsanspruch (§ 97 Abs. 1 UrhG)

Der Rechteinhaber kann eine kostenpflichtige Abmahnung aussprechen und die Löschung der Reels verlangen. Je nach Anzahl der Musikstücke können die Abmahnkosten mehrere Tausend Euro betragen.

Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG)

Darüber hinaus hat der Rechteinhaber einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser bemisst sich unter anderen nach dem Gewinn, den der Verletzer durch die Rechtsverletzung erzielt hat. Der Rechteinhaber kann als Schadensersatz auch Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr verlangen. Auch diese kann - je nach Dauer der unerlaubten Nutzung - mehrere Tausend Euro betragen.

Sowohl Musikverlage als auch einzelne Komponisten und Textdichter haben bereits Abmahnungen wegen der Musiverwendung von Musik in TikToks versendet. So mahnt die Kanzlei IPPC Law nicht nur die Nutzung aktueller Charthits in TikToks ab, sondern auch ältere Songs, die zu Klassikern geworden sind, u.a. den Weihnachtsklassiker „Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“ der US-amerikanischen Sängerin Melanie Thornton aus dem Jahr 2001.

Immaterielle Geldentschädigung

Wird die Musik in einem abträglichen Kontext verwendet, steht dem Rechteinhaber auch ein Anspruch auf Geldentschädigung zu. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Musik im Zusammenhang mit politischen Parteien oder Meinungen verwendet wird, mit denen der Urheber nicht in Verbindung gebracht werden möchte.

Musik in Social Media – Fazit

Musik darf in Reels und Videos auf Instagram und Facebook nur mit Zustimmung der Rechteinhaber verwendet werden.

Vorsicht ist geboten bei der Verwendung von Musik, die Instagram und Facebook im Music-Sticker zur Verfügung stellt. Diese Musik darf nicht in kommerziellen Videos verwendet werden. Zudem darf diese Musik nur in Videos verwendet werden, die auf Meta-Plattformen veröffentlicht werden.

Wollen Sie Musik in kommerziellen Videos nutzen, benötigen Sie eine Lizenz. Da in der Regel der Verlag und die Plattenfirma die Musikrechte besitzen, müssen Sie von beiden die Erlaubnis einholen. Vom Verlag erhalten Sie eine Synchronisierungslizenz. Von der Plattenfirma erhalten Sie eine Masterlizenz (vorausgesetzt, der Künstler hat einen Vertrag mit einer Plattenfirma).

Die beste Möglichkeit, die Erlaubnis zur Verwendung von Musik in Social Media Videos zu erhalten, ist die Suche nach einer Website, die sich auf die Lizenzierung von Musikrechten für die Produktion von Videos, Reels und Musikclips spezialisiert ist.

Haben Sie Fragen zur Nutzung von Musik auf Instagram oder Facebook? Haben Sie eine Abmahnung wegen Musiknutzung erhalten?
Oder wird Ihre Musik ohne Ihre Zustimmung auf Instagram, Facebook & Co. genutzt ? Dann helfe ich auch Ihnen weiter!

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Denise Himburg – Ihre Anwältin für Urheberrecht mit über 20 Jahren praktischer Erfahrung im Urheberrecht.