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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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Kölner Dom von außen
14. Jan. 2024

BGH: "KÖLNER DOM" nicht als Marke eintragungsfähig

Der BGH hatte über die Eintragungsfähigkeit des Zeichens "KÖLNER DOM" als Marke für Waren der Klassen 14, 16 und 25 zu entscheiden. Mit Beschluss vom 12.10.2023 hat der BGH entschieden, dass die Wortfolge "KÖLNER DOM" mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke für diese Waren eintragungsfähig ist. Insbesondere bei Waren, die als Souvenirs oder Reisebedarf in Betracht kämen, werde das Zeichen lediglich als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit und nicht - wie für eine Marke erforderlich - als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren verstanden.

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Anwälte arbeiten im Büro an einem Schriftsatz
16. Nov. 2023

Patentanwaltskosten bei Markenabmahnungen - neue Tendenzen in der Rechtsprechung

Bei markenrechtlichen Abmahnungen und Klageverfahren wird nicht selten ein Patentanwalt hinzugezogen. Dies kann für Abgemahnte zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, da neben den Rechtsanwaltskosten auch die Kosten des Patentanwalts erstattungsfähig sein können. Dies verdoppelt potentiell die Kostenbelastung bei einer Markenabmahnung. Diese Praxis ist in der Rechtsprechung in letzter Zeit jedoch zunehmend umstritten. Die ersten Instanzgerichte haben die Festsetzung von Patentanwaltskosten bei Markenabmahnungen in Kostenfestsetzungsverfahren bereits verneint.

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21. Apr. 2023

Markenrechtsverletzung: Lidl erringt Sieg gegen Tesco

In einem langwierigen Streit gegen den britischen Einzelhandelsriesen Tesco hat der deutsche Discounter Lidl einen wichtigen Sieg errungen. Grund des Streits war das neue Markenlogo von Tesco für sein Clubcard-Treueprogramm, welches ein gelbes, kreisförmiges Design mit blauem Hintergrund verwendet. Lidl beschuldigte Tesco, durch die Verwendung dieses Logos sowohl die Markenrechte und Urheberrechte von Lidl zu verletzen als auch die Verbraucher hinschtlich des Preissystems zu täuschen. Das Gericht in London folgte Lidl, soweit es um den Vorwurf der Verletzung von Markenrechten ging.

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Google Suchanzeige
09. März 2023

Urteil: Fremde Marke als Keyword bei Google Ads zulässig

Die Buchung fremder Marken als Keyword bei Google Ads beschäftigt immer wieder Gerichte. Markeninhaber sehen es nämlich nicht gerne, wenn Wettbewerber ihre Marke als Keyword buchen und deshalb Google Ads der Konkurrenz angezeigt werden. Die Buchung fremder Marken als Keyword ist jedoch grundsätzlich zulässig. So auch das OLG Braunschweig in einem aktuellen Urteil. Auch dort wollte der Markeninhaber gegen die Nutzung seiner Marke als Keyword durch Wettbewerber vorgehen - Erfolglos.

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16. Nov. 2022

NFT-Spielerkarten mit JUVE Marken verletzen Markenrechte

Was früher Sticker waren, sind heute digitale Produkte. Mit NFTs können Fußballfans weltweit Stars sammeln, handeln und mit ihnen spielen. Der Markt boomt. Aber auch bei der Herstellung (Prägung), Werbung und Verkaufsangebot von NFTs sind Rechte Dritter zu beachten. Im Juli 2022 hat ein Gericht in Rom (wohl erstmals) gegen den Hersteller/Anbieter von NFTs eine einstweilige Verfügung erlassen. Gegenstand sind NFT-Spielerkarten mit einem Bildnis eines Fußballspielers im Trikot des italienischen Fußballvereins Juventus FC, auf dem sich JUVENTUS Marken befanden. Zwar hatte der Spieler seine Einwilligung erteilt, nicht jedoch JUVENTUS. Da JUVENTUS durch das Verkaufsangebot dieser NFTs seine Markenrechte verletzt sah, beantragte JUVE in Rom den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die erlassen wurde. Bei der Entscheidung aus Rom handelt es sich um das erste Urteil eines europäischen Gerichts, das feststellt, dass NFTs, die die Marken eines Dritten ohne Genehmigung wiedergeben, eine Markenrechtsverletzung darstellen.

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25. Okt. 2022

Unberechtigte Markenabmahnung Google Ads: Schadensersatz

Wie bereits zahlreiche andere Gerichte hatte sich auch das Landgericht Frankfurt a.M. erneut mit möglichen Markenrechtsverletzungen durch Google Ads zu befassen. In diesem Fall erschien bei Eingabe des Unternehmenskennzeichens „Polzar“ eine dynamische Google-Anzeige eines Mitbewerbers, die den Begriff „Polzar“ enthielt. Der Inhaber des Unternehmenskennzeichens „Polzar“ behauptete, über ein Vertriebsnetz zu verfügen, dem der Werbende nicht angehöre. Dies hätte in der Werbung klargestellt werden müssen. Da dies nicht geschehen sei, liege eine Markenrechtsverletzung vor. Das Gericht teilte diese Auffassung nicht und verurteilte den Abmahner wegen unberechtigter Markenabmahnung zum Schadensersatz.

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