Land Berlin verliert Domainstreit um berlin.com
Das Landgericht Berlin hat entschieden (Urteil vom 27. Februar 2017), dass das Land Berlin einen Webseitenbetreiber nicht daran hindern könne, die Domain berlin.com zu nutzen, wenn bei Aufruf der unter www.berlin.com abrufbaren Webseite durch einen Disclaimer deutlich gemacht wird, dass es sich bei dieser Webseite nicht um die offizielle Webseite des Landes Berlin handele.
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Suchfunktion im Online-Shop kann Markenrechte verletzen
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 27.06.2016 entschieden, dass eine interne Suchfunktion in einem Online-Shop, die bei Eingabe eines markenrechtlich geschützten Begriffs (hier "MO“) in einer bestimmten Darstellungsform Produkte Dritter anzeigt, die Markenrechte verletzt.
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Schadensersatz bei unberechtigter Markenabmahnung
Markenabmahnungen können auch zum Bumerang werden: Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Markeninhaber, der Dritte unberechtigt wegen angeblicher Markenrechtsverletzung abmahnt, den Abgemahnten zum Schadensersatz verpflichtet ist, u.a. muss er die zur Abwehr der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten erstatten.
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Unzulässige Nutzung einer fremden Marke als Metatag
Das OLG Frankfurt am Main hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Online-Händler eine Markenrechtsverletzung begeht, wenn er eine fremde Marke als Metatag ohne Zustimmung des Markeninhabers nutzt. Die Marke bestand aus einer sprachunüblichen Darstellung eines Begriffs mit stark beschreibendem Anklang ("scan2net").
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Nutzung fremder Marke als Hinweis auf Produktkompatibilität
Das OLG Frankfurt a.M. hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Benutzung einer fremden Marke als Hinweis auf die Kompatibilität eines Produktes mit Produkten des Markeninhabers zulässig, d.h. keine Markenrechtsverletzung darstellt.
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jüngeres Unternehmenskennzeichen gegen ältere Domain
Das OLG Frankfurt a.M. hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob dem Inhaber eines jüngeren Unternehmenskennzeichens ausnahmsweise ein Anspruch auf Löschung einer gleichlautenden älteren Domain zusteht. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn von vornherein geplant war, dass die Domain von dem Unternehmen genutzt werden sollte. Dann erwirbt der Domaininhaber keine eigene Rechtsposition an der Domain.
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