Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Oxbrot" und Marke "Ochsenbrot"
Das LG Braunschweig hat mit Urteil vom 15.11.2017 entschieden, dass die für Brot eingetragene deutsche Wortmarke "OCHSENBROT" nicht durch die Nutzung der Bezeichnung "Oxbrot" für Brote verletzt wird. Es fehle an einer ausreichenden Ähnlichkeit im Klang, Schriftbild und Sinngehalt.
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Bezeichnung "MI PAD" verletzt Apple Marke "IPAD"
Apple hat sich vor dem EuG erfolgreich gegen die Eintragung eines von einem chinesischen Unternehmen beim EUIPO angemeldenten Zeichens "MI PAD“ als Unionsmarke für elektronische Geräte und Dienstleistungen in Bereich (Tele-)Kommunikation gewehrt. Apple führte an, dass "MI PAD" seine Markenrechte an "IPAD" verletze. Dem schloss sich nach dem EUIPO nun auch das EuG an.
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„GREEN IT“ für IT-Produkte nicht als Marke eintragungsfähig
Das BPatG hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein grafisch gestaltetes grünes Logo mit dem Wortelement „Green IT“ als Marke für Produkte im IT-Bereich eintragungsfähig ist und verneinte diese. „Grenn IT“ sei ein etabliertes Schlagwort für die Umweltverträglichkeit von IT-Produkten. Die grüne farbliche Ausgestaltung der Worte „Green IT“ half auch nicht, da „Green“ bekanntermaßen für „Umwelt“ stehe.
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Marken „McDonald’s“ und „McSportnahrung.de“ verwechslungsfähig
Das Bundespatentgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine grafisch gestaltete Wort-/Bildmarke mit dem Wortelement „McSportnahrung.de“ die Rechte an der bekannten Wortmarke "McDonalds“ verletzt. Aufgrund des übereinstimmenden Bestandteils "Mc" bejahte das Gericht jedenfalls eine mittelbare Verwechslungsgefahr und ordnete die Löschung der jüngeren Marke "McSportnahrung.de" an.
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Hinweis auf Markenschutz auch bei Markenabwandlungen zulässig
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 17.08.2017 entschieden, dass mit dem Symbol ® (R im Kreis) auch geworben werden darf, wenn der Markeninhaber die eingetragene Marke leicht abgewandelt nutzt, sofern sich aufgrund der Abwandlung der Gesamteindruck der Marke nicht erheblich ändert.
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Abmahnkosten: Louis Vuitton verliert teilweise vor LG Berlin
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 25.08.2017 entschieden, dass der Gegenstandswert für Markenabmahnungen auch bei Luxusmarken wie Louis Vuitton stets anhand der kontreten Umstände des Einzelfalles zu bestimmen ist. Keinesfalls sei stets ein Gegenstandswert von 150.000 EUR angemessen. Zudem komme die Ansetzung einer 1,5 Geschäftsgebühr nur im Ausnahmefall in Betracht.
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