Markenfälschung: Bank muss Daten von Kontoinhaber herausgeben
Der BGH hat mit Urteil vom 21.10.2015 entschieden, dass eine Bank Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers nicht unter Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigern darf, wenn über dieses Konto die Zahlung des Kaufpreises für ein gefälschtes Markenprodukt abgewickelt worden ist.
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Portalbetreiber haftet für Google-Trefferanzeigen
Der BGH hat mit Urteil vom 30.07.2015 entschieden, dass eine Markenverletzung durch aktives Tun dann vorliegt, wenn der Betreiber einer Verkaufsplattform die auf seiner Internetseite vorhandene interne Suchmaschine so programmiert, dass Suchanfragen von Nutzern automatisch in einer mit der Marke eines Dritten verwechselbaren Weise in den Quelltext der Internetseite aufgenommen werden und die Google aus der im Quelltext aufgefundenen Begriffskombination einen Treffereintrag generiert, der über einen elektronischen Verweis (Link) zur Internetplattform des Betreibers führt.
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Markenrechtlicher Auskunftsanspruch beschränkt durch Verhältnismäßigkeit
Der BGH hat entschieden, dass der markenrechtliche Auskunftsanspruch durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beschränkt ist. Daher besteht keine Verpflichtung zur Auskunftserteilung über Herkunft und Vertriebsweg markenrechtlich nicht erschöpfter Waren, wenn es sich um Waren handelt, bezüglich derer nach zumutbaren Nachforschungen des Auskunftspflichtigen keine Anhaltspunkte vorliegen, dass diese ohne Zustimmung des Markeninhabers in den europäischen Wirtschaftsraum eingeführt worden. Die Entscheidung nachstehend im Volltext:
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Kennzeichenrecht: Namenszusatz bei gleichnamigen Unternehmen
Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 31.08.2015 den Grundsatz bestätigt, dass bei Namensgleichheit von Unternehmen das jüngere Unternehmen zur Rücksichtnahme verpflichtet ist und durch geeignete Namenszusätze eine Verwechslungsgefahr vermeiden bzw. im Rahmen des Zumutbaren möglichst weit reduzieren muss. Andernsfalls liegt eine Kennzeichenrechtsverletzung vor.
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Domain durch Finanzamt pfändbar
Mit Urteil vom 16.09.2015 hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass das Finanzamt Ansprüche aus einem Internet-Domainvertrag pfänden kann.
Lacoste-Krokodil steht Krokodil-Markenanmeldungen für Bekleidung entgegen
Das EuG hat mit Urteil vom 30.09.2015 entschieden, dass die Eintragung einer Bildmarke mit einem Kaiman für Bekleidung die Rechte von Lacoste an der Krokodil-Marke verletzt. Obwohl nur eine geringe Zeichenähnlichkeit vorliegt, besteht aufgrund der Bekanntheit der Lacoste-Marke dennoch eine Verwechslungsgefahr.
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