Abmahngefahr: Vertrieb von Minifiguren und LEGO-Marken

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Das Landgericht Düsseldorf untersagte mit Urteil vom 12.08.2022 einem Spielwarenhändler den Verkauf von Minifiguren (Konkurrenzprodukte aus China). Der Gesamteindruck der beanstandeten Minifiguren war zu nahe an den originalen LEGO-Minifiguren und verltzten daher LEGO-Markenrechte. Der Spielzeughändler wurde zur Unterlassung, Vernichtung, Auskunft und zum Schadensersatz verurteilt.

Sachverhalt: LEGO geht gegen billigere Minifiguren aus China vor

Die Klägerin ist Teil der LEGO-Unternehmensgruppe und Inhaberin der europäischen Markenrechte auf die weltbekannten LEGO-Minifiguren. Die Beklagte vertreibt über ein von ihr unterhaltenes Ladenlokal und im Versandhandel Spielzeug aus Klemmbausteinen, die mit Legosteinen kompatibel sind und von verschiedenen Herstellern stammen. Außerdem ist sie Großimporteurin von Spielzeugwaren eines chinesischen Herstellers.

Die Klägerin kaufte testweise bei der Beklagten drei Spielzeugsets, in denen jeweils Minifiguren enthalten waren. Nach Auffassung der Klägerin verletze dies ihre Markenrechte, da die Figuren ihren LEGO-Minifiguren zum Verwechseln ähnlich seien.

LEGO erhob daher Klage zum Landgericht Düsseldorf und verlangte, dass die Beklagte es unterlässt, entsprechende Minifiguren in Deutschland zu verkaufen, einzuführen oder zu bewerben.

Ferner verlangte LEGOm dass die Beklagte alle in ihrem Besitz oder Eigentum befindlichen Minifiguren zerstört und ihr die Namen der Hersteller, Lieferanten und Abnehmer der Minifiguren sowie die Preise nennt, die für die betreffenden Waren verlangt und erzielt wurden. Schließlich beantragte sie festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr jedweden Schaden zu ersetzen, der ihr aufgrund der Markenverletzungen entstanden ist oder zukünftig entstehen wird.

Landgericht Düsseldorf: LEGO siegt im Streit um Minifiguren aus China

Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage von LEGO vollumfänglich statt.

LEGO-Minifigur = bekannte Marke

Es sei offenkundig, dass die LEGO-Minifigur eine bekannte Marke darstelle; sie sei seit Jahren auf dem deutschen und europäischen Spielzeugmarkt präsent, trete praktisch jedermann in Alltag, Werbung und Kunst gegenüber, werde vielfältig beworben und habe insgesamt eine große Bekanntheit erreicht.

Minifiguren aus China zum Verwechseln ähnlich mit LEGO-Minifiguren

Die von der Beklagten vertriebenen Figuren seien der Marke der Klägerin aus der hier maßgeblichen Perspektive des Gesamteindrucks eines durchschnittlichen Verbrauchers hochgradig ähnlich. Prägend sei bei den von der Klägerin beanstandeten Figuren das kantige und gedrungene, von geometrischen Formen dominierte Erscheinungsbild mit dem im Kontrast zum Körper rundlichen und großen Kopf. Es bestehe unmittelbare Verwechslungsgefahr.

Die Beklagte habe die Marke ohne Zustimmung der Klägerin für ihre geschäftlichen Zwecke ausgenutzt.

Landgericht Düsseldorf, Urt. v. 12.08.2022, Az. 38 O 91/21

Praxishinweis

Insbesondere bei dem Angebot und Vertrieb von aus China bezogenen Waren drohen Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen, handelt es sich häufig um Plagiate bzw. Grauimporte. Markeninhaber, insbesondere bekannter Marken wie LEGO, gehen bekanntermaßen konsequent gegen Markenrechtsverletzungen vor. Markenrechtsverletzungen ziehen teure Markenabmahnungen und hohe Zahlungsforderungen (Schadensersatz, Abmahnkosten). Unternehmen, die Waren auf Plattformen wie Alibaba & Co. erwerben, um diese in Deutshcland und Europa weiterzuverkaufen, sollten dieses Risiko daher unbedingt miteinkalkulieren.

Wollen Sie eine Marke anmelden? Wurde Ihre Marke verletzt? Haben Sie eine Markenabmhnung erhalten? Haben Sie sonstige Fragen zum Markenrecht?
Ich berate Sie gerne:
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Denise Himburg – Ihre Markenanwältin mit mehr als 20 Jahren Praxiserfahrung im Markenrecht.