Kostenfalle: YouTube-Beschwerde ersetzt keine Abmahnung
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln schafft Klarheit über die rechtliche Bedeutung von Beschwerden (Strikes) auf YouTube & Co. Das Gericht entschied, dass eine förmliche Abmahnung in der Regel nicht durch die Nutzung eines plattforminternen Beschwerdeverfahrens ersetzt wird. Führt ein Rechteinhaber lediglich das plattforminterne Beschwerdeverfahren durch, mahnt den Uploader jedoch nicht ab, läuft er Gefahr, im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses des Uploaders im einstweiligen Verfügungsverfahren die Kosten gem. § 93 ZPO tragen zu müssen.
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Verlag: Urheberrechtsverletzung durch Artikeländerung
Vor dem Landgericht Köln klagte ein freier Autor gegen einen Zeitungsverlag, weil dieser einen von ihm verfassten Artikel ohne seine Zustimmung verändert hatte. In dem Artikel ging es um die Verflechtung einer Politikerin mit einem Konzern. Der Verlag hatte Teile des Textes gestrichen und mit einem Hinweis versehen, dass frühere Fassungen irreführend gewesen seien. Das Gericht sah darin eine Urheberrechtsverletzung wegen Entstellung des Originaltextes und untersagte dem Verlag die weitere Veröffentlichung.
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Grafik-Klau: Schadensersatz bei Vertrieb über Stockarchive
Das AG München hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob für ein Werk, welches auch über billige Stockarchive angeboten wird, im Verletzungsfall ein über die Stocklizenzen liegender Schadensersatz verlangt werden könne. Zudem ging es um die Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung eines Verletzerzuschlags wegen fehlender Urheberangabe. Die Schadensersatzklage des Rechteinhabers wurde vollumfänglich abgewiesen.
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EuGH zum Einbetten von Inhalten mittels Framing
Der EuGH hat entschieden, dass die Einbettung urheberrechtlich geschützter Werke auf Webseiten Dritter mittels Framing eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn sie unter Umgehung der vom Urheber getroffenen Schutzmaßnahmen erfolgt. Daher dürfen Werke Dritter mittels Framing nur eingebettet werden, wenn der Rechteinhaber keine Schutzmaßnahmen gegen Framing veranlasst oder eine explizite Erlaubnis für die Einbettung mittels Framing erteilt hat.
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LG Frankenthal zum Urheberschutz von Werbetexten
Wann sind Werbetexte oder Produktbeschreibungen urheberechtlich geschützt? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Frankenthal in seinem Urteil vom 03.11.2020 beschäftigt. Für den dortigen Werbetext wurde der Urheberschutz verneint, da er sich weder sprachlich noch aufgrund Auswahl, Anordnung und Gliederung von sonstigen Werbetexten abhob, also nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufwies.
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Zerstörung eines Kunstwerkes kann Urheberrechte verletzen
Der BGH hatte sich in seinem Urteil vom 21.02.2019 mit der Frage zu beschäftigen, ob die Vernichtung eines urheberrechtlich geschützten Werkes (Kunstobjekt im Museum) ein Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht darstellt. Nach dem BGH ist diese Frage im Rahmen einer umfassenden Abwägung der Interessen des Urhebers und des Eigentümers zu beantworten.
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