YouTube muss E-Mail-Adresse von Nutzer herausgeben
Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 22.08.2017 entschieden, dass Plattformen wie YouTube und Google bei Urheberrechtsverletzungen die E-Mail-Adresse von Nutzern an Rechteinhaber herausgeben müssen. Telefonnummern und IP-Adresse seien dagegen nicht herauszugeben.
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Schadensersatz wegen illegalem Streaming von Sky-Inhalten
Das LG Hamburg hat den Betreiber der Streaming-Plattform "Stream4u.tv" sowie dessen technischen Dienstleister mit Urteil vom 23.02.2017 wegen illegaler Verbreitung von Sky Inhalten gesamtschuldnerisch zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 18.000 EUR verurteilt. Zur Begründung führte das Gericht an, dass neben dem Betreiber der Streaming-Plattform auch der technische Dienstleister, der die entsprechende erforderliche Hardware liefert, zur Zahlung von Schadensersatz (als Gesamtschuldner) verpflichtet ist, sofern ihm (wie vorliegend) bewusst war, dass die von ihm gelieferte Hardware zur illegalen Verbreitung von Sky-Inhalten genutzt wurde.
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Umfassende Akteneinsicht auch bei Geschäftsgeheimnis in Gerichtsakte
Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 22.02.2017 entschieden, dass die Beklagte in einem Gerichtsverfahren auch dann Anspruch auf Einsicht in die vollständige Gerichtsakte hat, wenn diese Geschäftsgeheimnisse der Klagepartei (hier: Quellcode einer Software) enthält.
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Land haftet für Urheberrechtsverletzung durch Lehrer auf Schulwebseite
Das OLG Frankfurt a.M hat mit Urteil vom 09.05.2017 entschieden, dass das Land Hessen wegen einer urheberrechtswidrigen Veröffentlichung eines Cartoons eines deutschlandweit bekannten Cartoonisten auf einer Schulwebseite durch einen Lehrer haftet. Damit liegt es auf einer Linie mit dem OLG Celle, dass 2015 entschieden, dass das Land Niedersachsen für eine urheberrechtswidrige Fotonutzung auf einer Schulwebseite auf Schadensersatz haftet.
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SKY verliert Klage gegen Gastwirt in München
Der Pay-TV Sender SKY ist dafür bekannt, Hotels, Restaurants, Sportsbars und Wettbüros durch Kontrolleure regelmäßig zu prüfen, ob in diesen Fußballspiele der Bundesliga oder Champions-League öffentlich wiedergegeben werden. Aufgrund der steten Erhöung der gewerblichen SKY-Lizenzen hat sich mancher Gastwirt mittlerweile zur Einstellung seines SKY-Angebots entschlossen. Doch Wettbüros und Sportbars sind darauf angewiesen, ihren Gästen/Kunden Fußball anzubieten. Diese wird es freuen, dass SKY erneut vor Gericht verloren hat. Nach Niederlagen vor dem Landgericht Berlin und dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. verlor SKY diesmal vor dem Landgericht München.
Presseverleger: Was sind kleinste Textausschnitte?
Das OLG München hatte sich mit wichtigen Fragen zur Anwendung des Presseverleger-Leistungsschutzrechts nach § 87 f UrhG zu beschäftigen. So hatte es u.a. zu klären, wann Textausschnitte noch als „kleinste Textausschnitte“ angesehen werden können.
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