SKY verliert Klage gegen Gastwirt in München
Der Pay-TV Sender SKY ist dafür bekannt, Hotels, Restaurants, Sportsbars und Wettbüros durch Kontrolleure regelmäßig zu prüfen, ob in diesen Fußballspiele der Bundesliga oder Champions-League öffentlich wiedergegeben werden. Aufgrund der steten Erhöung der gewerblichen SKY-Lizenzen hat sich mancher Gastwirt mittlerweile zur Einstellung seines SKY-Angebots entschlossen. Doch Wettbüros und Sportbars sind darauf angewiesen, ihren Gästen/Kunden Fußball anzubieten. Diese wird es freuen, dass SKY erneut vor Gericht verloren hat. Nach Niederlagen vor dem Landgericht Berlin und dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. verlor SKY diesmal vor dem Landgericht München.
Presseverleger: Was sind kleinste Textausschnitte?
Das OLG München hatte sich mit wichtigen Fragen zur Anwendung des Presseverleger-Leistungsschutzrechts nach § 87 f UrhG zu beschäftigen. So hatte es u.a. zu klären, wann Textausschnitte noch als „kleinste Textausschnitte“ angesehen werden können.
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Urheberrechtlicher Schutz von Stellenanzeigen
Das Kammergericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen eine Stellenanzeige urheberrechtlichen Schutz genießt. Ebenso wie bei anderen Sprachwerken, genießen auch Stellenanzeigen nur Urheberrechtsschutz, wenn sie sich aus der Masse des Alltäglichen abheben, also einen Mindestgrad an Eigentümlichkeit aufweisen.
GEMA-Meldungen verbindlich für interne Bandbeteiligung
Die Sängerin Julia Neigel versucht seit Jahren, vor Gericht einen höheren Anteil an den GEMA-Erlösen für die Songs der „Jule Neigel Band“ zu erstreiten. Die Sängerin hatte ihre Ex-Band-Kollegen mit der Begründung verklagt, diese hätten weit weniger zu den gemeinsamen Songs beigetragen als damals gegenüber der GEMA gemeldet. Das Landgericht Mannheim hatte die Klage von Neigel abgewiesen. Die von Neigel eingelegte Berufung wurde nunmehr vom OLG Karlsruhe zurückgewiesen.
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Honorare GVR Tageszeitungen gelten bundesweit
Der BGH hat mit Urteil vom 15.09.2016 entschieden, dass die Honorare der Vergütungsregeln GVR Tageszeitungen auch für Zeitungen in Ostdeutschland gelten.
EuGH zum Weiterverkauf gebrauchter Software
Der EuGH hat am 12.10.2016 entschieden, dass gebrauchte Software zwar an Dritte weiterverkauft werden darf, jedoch nur mit dem vom Hersteller gelieferten Originaldatenträger. Ist der Originaldatenträger beschädigt oder zerstört worden oder verloren gegangen, darf eine Sicherungskopie nicht ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers übergeben werden. Die Weitergabe ohne Zustimmung ist eine Urheberrechtsverletzung.