LG Frankenthal zum Urheberschutz von Werbetexten

Urheberschutz von Werbetexten

Wann sind Werbetexte oder Produktbeschreibungen urheberechtlich geschützt? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Frankenthal in seinem Urteil vom 03.11.2020 beschäftigt. Für den dortigen Werbetext wurde der Urheberschutz verneint, da er sich weder sprachlich noch aufgrund Auswahl, Anordnung und Gliederung von sonstigen Werbetexten abhob, also nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufwies.

Sachverhalt: Werbeanzeige für Kfz-Dienstleistungen auf eBay Kleinanzeigen

Der Kläger bietet Kfz-Dienstleistungen für bestimmte Fahrzeuge an. Seine Leistungen bewarb er auch in einer Anzeige auf ebay Kleinanzeigen. In der Anzeige beschrieb er sein Unternehmen und seine Kfz-Dienstleistungen unter Aufzählung bestimmter Fahrzeugtypen. Der Text enthielt ca. 2600 Zeichen:

Herzlich willkommen,
Wir bieten umfangreiche Kfz-Dienstleistungen für Fahrzeuge aus dem VAG-Konzern an.
Ein kleiner Auszug über uns:
Seit 2002 sind wir in der Automobilindustrie tätig.
Im Jahr 2013 entstand die Firma A. Seit jeher sind wir ein etablierter und kompetenter Partner für Privatkunden, freie Kfz-Werkstätten und Vertragswerkstätten im Umkreis von ca. 100 km von Ort.
Arbeiten werden stets mit aktuellen Systemen durchgeführt.
Wir haben ein offiziell eingetragenes Unternehmen und erfüllen hohe Qualitätsstandards, auch in Sachen Kundenzufriedenheit.
Schenken sie uns daher durch unsere langjährigen Erfahrungen ihr Vertrauen.
Sie haben bereits ein gut ausgestattetes Fahrzeug, doch der Spurhalteassistent fehlt?
Ab Werk kostet dieser z.B. bei einem Passat B8 bereits 550€, eine Nachrüstlösung bietet der Vertragshändler leider nicht an.
Kein Problem, wir können bei vorhandener Multifunktions- bzw. Vorfeldkamera den Spurhalteassistenten und noch weitere Fahr-Assistenten aktivieren.
Ist der Spurhalteassistent aktiv so wird es ihnen im Kombiinstrument angezeigt. Bei erkannten Fahrbahnmarkierungen hält ihr Fahrzeug exakt die Fahrspur. Beim unachtsamen Verlassen der Fahrspur ohne zu blinken wird der Fahrer akustisch gewarnt. Das Fahrzeug lenkt dann automatisch wieder in die korrekte Spur. Sie selbst brauchen theoretisch nur mit einem Finger lenken, damit ihr Fahrzeug fast autonom fährt.
Dieses Sicherheits- und Komfortextra wertet ihr Fahrzeug enorm auf, dies sollten sie sich nicht entgehen lassen.
Sie benötigen die fest installierte Vorfeldkamera über dem Innenspiegel, wie auf dem Artikelbild erkennbar.
Ist die Kamera nicht vorhanden, bieten wir selbstverständlich ebenfalls die komplette Nachrüstung inkl. Vermessung und Scheibentausch an.
unterstützte Fahrzeugmodelle ab BJ 2010 der Bauplattform PQ35, PQ46, MQB, MLB, MLB-EVO
[…]

Im Februar 2020 stellte der Kläger fest, dass der Beklagte Teile seines Textes in Anzeigen auf ebay Kleinanzeigen und Facebook nutzte, und zwar insgesamt 1.448 Zeichen, wobei 197 Zeichen auf die Aufzählung der Fahrzeugtypen entfielen.

Der Kläger ist der Ansicht, sein Text genieße als Sprachwerk Urheberschutz. Daher hätte der Beklagte ihn um Erlaubnis fragen und als Urheber angeben müssen. Daher mahnte der Kläger den Beklagten wegen Urheberrechtsverletzung ab. In der Abmahnung forderte er den Beklagten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten auf.

Der Beklagte verweigerte sowohl die Abgabe einer Unterlassungserklärung als auch Zahlungen. Daher erhob der Kläger vor dem Landgericht Frankenthal Klage gegen den Beklagten. Diese hatte jedoch keinen Erfolg.

Urteil: Übliche Werbetexte genießen keinen Urheberschutz

Zwar - so das Gericht - können grundsätzlich auch Werbetexte, Produktbeschreibungen und Werbeslogans Urheberschutz als Schriftwerke genießen. Dies aber nur, wenn sie die erforderliche Schöpfungshöhe gem. § 2 Abs. 2 UrhG aufweisen. An den Schöpfungsgrad seien zwar keine hohen Anforderungen zu stellen. Erforderlich sei aber eine erkennbare hinreichende eigenschöpferische Prägung.

Werbetexte sind Gebrauchstexte

Bei Werbetexten handelt es sich um sog. Gebrauchstexte. Diese genießen Urheberschutz, wenn sie sich entweder in der sprachlichen Formulierung oder der Art und Weise der Auswahl, Anordnung und Gliederung von üblichen Werbetexten unterscheiden. Werbetexte müssen daher über die in der Werbung üblichen Anpreisungen hinausgehen, um als Sprachwerk Urheberschutz zu genießen. Werbetexte, die zwar ansprechend formuliert sind, aber sich ansonsten durch nichts von den üblicherweise in der Werbung verwendeten Beschreibungen unterscheiden, genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

Sprachlich übliche Werbetexte genießen keinen Urheberschutz

Bei dem Text des Klägers handele es sich um einen sowohl sprachlich als auch der Gliederung nach üblichen Werbetext. Bei dem Text handelt es sich um das Angebot und die Beschreibung von Spurhalteassistenten, wobei sowohl der Spurhalteassistent an sich als auch die Aktivierung eines solchen durch den Kläger beworben wird. Zwar sei der Text lang. Er besteht jedoch überwiegend aus kurzen Sätzen, mit denen überwiegend lediglich die Funktion und die Vorteile eines Spurhalteassistenten unter Verwendung einfacher Formulierungen und üblicher Werbefloskeln beschrieben werden. Am Ende des Textes werden lediglich die Fahrzeugtypen aufgezählt.

Übliche Werbetexte sind nicht wettbewerblich eigenartig

Das Gericht lehnte auch einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ab. Der Kläger hatte auch geltend gemacht, der Text weise jedenfalls wettbewerbliche Eigenart auf, so dass die Übernahme des Textes durch den Beklagten eine unlautere Nachahmung (§ 4 Nr. 3 UWG) darstelle. Das Gericht lehnte jedoch auch eine wettbewerbliche Eigenart des Textes ab, da die konkrete Textausgestaltung nicht ausreicht, um die angesprochenen und interessierten Verkehrskreise auf dessen betriebliche Herkunft hinzuweisen. Schließlich lehnte das Gericht auch eine gezielte Behinderung des Klägers durch die Textnutzung des Beklagten ab.

Landgericht Frankenthal, Urteil vom 3.11.2020, 6 O 102/20

Praxishinweis

Auch Webetexte oder Produktbeschreibungen können Urheberschutz als Sprachwerk genießen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Text die erforderliche geistige Schöpfungshöhe aufweist (§ 2 Abs. 2 UrhG). Dies setzt kein besonders hohes literarisches Niveau voraus; es genügt eine gewisse eigenschöpferische Prägung. Jeder, der mal einen Werbetext, sei es für eine Produktbeschreibung oder eine Webseite verfasst hat, weiß allerdings, dass das gar nicht so einfach ist.

Dabei gilt als Faustregel: Je länger ein Text ist, desto eher kann eine hinreichende eigenschöpferische Prägung vorliegen. Dabei erlangen frei erfundene Texte leichter Urheberrechtsschutz als Gebrauchstexte. Denn bei Gebrauchstexten ist der Inhalt durch den jeweiligen Zweck oder das behandelte Thema vorgegeben, so dass diesen durch die übliche Ausdrucksweise oft die erforderliche eigenschöpferische Prägung fehlt. Gebrauchstexte können jedoch aufgrund einer besonderen sprachlichen Ausdrucksweise oder Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargestellten Stoffs Schutzfähigkeit erlangen.

Werbetexte müssen daher über die üblichen Anpreisungen hinausgehen, um Urheberschutz zu erlangen. Werbetexte, die zwar ansprechend formuliert sind, sich ansonsten aber durch nichts von den üblicherweise in diesem Bereich verwendeten Beschreibungen unterscheiden, genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

Lange, wortreiche und ausschmückende Werbetexte, die direkt dem Produktverkauf dienende Textdetails bzw. Kunden direkt ansprechende Formulierungen enthalten, erreichen dagegen die geforderte Schöpfungshöhe. So bejahte das OLG Düsseldorf (Urteil vom 06.05.2014, I-20 U 174/12) Urheberschutz für eine Produktbeschreibung für Anwaltsroben aufgrund der gewählten Ausdrucksweise.