Was ist bei der Brief(kasten)werbung zu beachten?
Die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Briefwerbung und Briefkastenwerbung richtet sich nach § 7 UWG ("unzumutbare Belästigung"). § 7 UWG unterscheidet verschiedene Formen der direkten Ansprache potentieller Kunden, nämlich Briefkastenwerbung/Briefwerbung, Telefonwerbung sowie Werbung per Fax, Email und SMS. Nachfolgend soll die Briefkastenwerbung und Briefwerbung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht behandelt werden.
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Zweck und Inhalt von Geheimhaltungsvereinbarungen
Der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung, NDA) sollte immer dann in Erwägung gezogen werden, wenn ein Unternehmen technische, kreative oder wirtschaftliche Informationen Dritten offenbart und diese Informationen keinen gesetzlichen Schutz (z.B. als Patent, Design, urheberrechtlich geschütztes Werk oder als Betriebsgeheiminis) genießen.
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Rechtliche Fallstricke beim Newsletter-Versand
Der Newsletter per E-Mail ist ein effizientes und kostengünstiges Mittel, um eine breite Öffentlichkeit auf das eigene Unternehmen, eigene Produkte und Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Zahlreiche Unternehmen machen von diesem Instrument des Direktmarketings häufig und umfangreich Gebrauch, ohne sich jedoch vorab über die hierbei zu beachtenden rechtlichen Vorgaben und Risiken zu informieren. Viele Unternehmen gehen insbesondere davon aus, dass es sich bei einem Newsletter nicht um Werbung handelt.
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Wer darf Wettbewerbsverstöße abmahnen?
Nein. Nach dem Gesetz ist die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen nur Mitbewerbern, Wettbewerbsverbänden, qualifizierten Einrichtungen und den Industrie- und Handelskammern vorbehalten. Verbraucher und Unternehmen, die keine Wettbewerber sind, können daher nicht gegen Wettbewersbverstöße vorgehen. Sie können jedoch Verbraucherzentralen und Wettbewerbsverbände auf den Wettbewerbsverstoß hinweisen, in der Hoffnung, dass diese gegen den Verstoß vorgehen.
Wann ist ein Unternehmer Mitbewerber?
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG ist "Mitbewerber" jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.
Was sind die Rechtsfolgen eines Wettbewerbsverstoßes?
Sowohl Mitbewerber als auch die zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen berechtigten Verbände können von dem wettbewerbswidrig handelnden Unternehmen nach § 8 Abs. 1 UWG Beseitigung, bei Wiederholungsgefahr Unterlassung und die Erstattung von Abmahnkosten verlangen, ggf. kommt auch ein Schadensersatzanspruch in Betracht.
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Was ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?
Verstößt ein Unternehmen bei einer geschäftlichen Handlung (z.B. Preisangaben, Werbung, Direkt-Marketing, Gewinnspiel, Impressum, AGB, Datenschutz) gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften und bekommt ein Wettbewerber Wind davon, flattert üblicherweise alsbald eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß ins Haus. Oft beauftragen Wettbewerber mit der Abmahnung Anwälte, so dass die ABmahnung nicht nur ärgerlich, sondern auch noch teuer ist.