OLG Braunschweig: 20 EUR Schadensersatz bei Fotoklau für private eBay-Auktion ausreichend

Das OLG Braunschweig hat mit Urteil vom 08.02.2012 entschieden, dass bei der unberechtigten Nutzung von Fotos bei einer privaten eBay-Auktion allenfalls 20 EUR als Schadensersatz zu zahlen ist. Die MfM Tabelle ist auf einen solchen Fall nicht anwendbar.

 

Sachverhalt

Ein privater eBay-Verkäufer hatte für die Versteigerung seines Monitors auf der eBay-Plattform 4 Produktfotos für die Bewerbung der Auktion ohne Zustimmung des Fotografen verwendet.

Daraufhin ließ ihn der Fotograf durch einen Anwalt abmahnen, der gem. der MfM Tabelle pro Foto 300 EUR Schadensersatz und Ersatz von Abmahnkosten aus einem Streitwert von insgesamt 11.200 EUR (10.000 EUR für Unterlassung und 4 x 300 EUR = 1.200 EUR für den Schadensersatz) forderte.

Entscheidung OLG Braunschweig

Die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM-Empfehlungen) können zwar als Ausgangspunkt für die Schätzung der Höhe des Schadensersatzes herangezogen werden. Eine schematische Anwendung der MFM-Empfehlungen scheide jedoch aus. Vielmehr seien bei der Bestimmung der Höhe des Schadenersatzes stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.

Da die MFM-Empfehlungen keine Honorarempfehlungen für private Nutzer enthalte, seien diese für die unberechtige Nutzung von Fotos im Rahmen einer privaten eBay-Auktion nicht anwendbar. Vielmehr sei im Rahmen der Schätzung des Schadensersatzes gem. § 287 ZPO die Summe zu ermitteln, die die Vertragspartner in einem solchen Fall als Preis für die Nutzung vereinbart hätten. Diese schätzte das OLG Braunschweig auf 20 EUR.

Ferner lehnte das Gericht den geltend gemachten Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten ab, da der Fotograf in der Lage gewesen sei, den abgemahnten urheberrechtlichen Verstoß zu erkennen; der Fotograf hatte bereits in vergleichbaren Fällen Abmahnungen durch einen Rechtsanwalt aussprechen lassen. An diesen hätte er sich orientieren können; der erneuten Einschaltung eines Anwalts hatte es daher - so das Gericht - nicht bedurft.

OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012