Fotorecht AG Düsseldorf: 100 EUR Schadensersatz für Produktfoto bei gewerblichem Online-Fotoklau

Das AG Düsseldorf hatte einmal mehr darüber zu entscheiden, wie viel Schadensersatz bei einer unberechtigten Fotonutzung im Internet zu zahlen ist. Im dortigen Fall befand das Gericht einen Betrag von 100 EUR je Foto für angemessen.

Sachverhalt

Beklagte hatte zur Bebilderung von Angeboten auf der Verkaufsplattform eBay zwei Fotos, auf denen Münzen abgebildet waren, genutzt. Dem Kläger, ein Münzhändler, standen hieran die ausschließlichen Nutzungsrechte zu. Da der Beklagte der Forderung des Beklagten nach Zahlung von Schadensersatz nicht nachkam, verklagte der Kläger den Beklagten vor dem AG Düsseldorf auf Schadensersatz.

Entscheidung AG Düsseldorf

Das AG Düsseldorf entschied , dass vorliegend ein Schadensersatz von 100 EUR je Bild angemessen sei, da die Fotos die Qualität professioneller Produktfotos hätten und daher als Lichtbilder urheberrechtsfähig gem. § 72 Abs. 1 UrhG seien. Der Urheberschutz umfasse die kleine Münze, also auch Fotos von Gegenständen oder Produkten, die reinen Informationscharakter haben.

"Was die Höhe des Schadensersatzes angeht, ist hierfür die Qualität des Fotos maßgeblich: das Foto I hat die Qualität eines professionellen Produktfotos. Selbst wenn der Fotograf Münzhändler ist, verfügt er offensichtlich über die für die Fertigung eines Produktfotos erforderlichen Kenntnisse eines Profifotografen und die hierfür erforderliche Ausrüstung. Dass die Fotos ansprechend gestaltet sind und werbend für den Verkauf von Münzen eingesetzt werden können, haben eine Vielzahl von Verkäufern erkannt, die seine Fotos in EBay-Anzeigen verwendet haben. Dies ist dem Gericht aus einer Vielzahl von gleich gelagerten Fällen, die unterschiedliche Münzen betreffen, bekannt. Im Rahmen der Schätzung gem. § 287 ZPO bewertet das Gericht den Schadensersatz für die professionellen Münzfotos mit je 100,-€."

AG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2014, Az.: 57 C 9057/13