Marken dienen der Unterscheidung von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen. Marken stellen daher hohe Werte eines Unternehmens dar. Das sog. "Corporate Branding" sollte auf jeden Fall als Marke geschützt werden. Dies sollte im besten Fall schon vor Aufnahme der Benutzung erfolgen, spätestens dann, wenn sich das Zeichen am Markt gut etabliert hat. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihnen ein Mitbewerber zuvorkommt und das mit Mühen und Kosten aufgebaute Zeichen als eigene Marke anmeldet.
Marken: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
Da derjenige, der ein Zeichen zuerst anmeldet, den besseren Zeitrang hat, darf nur dieser nach Eintragung der Marke ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen nutzen. Nur der Markeninhaber darf die für ihn eingetragene Marke gem. § 14 Abs. 3 und 4 MarkenG auf folgende Weise nutzen:
- die Marke auf Waren oder ihrer Aufmachung oder Verpackung anbringen,
- unter der Marke Waren anbieten, in den Verkehr bringen oder zu den genannten Zwecken besitzen,
- unter der Marke Dienstleistungen anbieten oder erbringen,
- unter der Marke Waren einführen oder ausführen,
- die Marke in Geschäftspapieren oder in der Werbung benutzen,
- ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen auf Aufmachungen oder Verpackungen oder auf Kennzeichnungsmitteln wie Etiketten, Anhängern, Aufnähern oder dergleichen anbringen,
- Aufmachungen, Verpackungen oder Kennzeichnungsmittel, die mit einem mit der Marke identischen Zeichen oder einem ähnlichen Zeichen versehen sind, anbieten, in den Verkehr bringen oder den genannten Zwecken besitzen oder
- Aufmachungen, Verpackungen oder Kennzeichnungsmittel, die mit einem mit der Marke identischen Zeichen oder einem ähnlichen Zeichen versehen sind, einführen oder ausführen.
Gefahr: Mitbewerber können Ihr Zeichen als Marke anmelden
Wird das von Ihnen benutzte, jedoch nicht als Marke eingetragene Zeichen für einen Wettbewerber als Marke eingetragen, kann dieser Ihnen die weitere Nutzung Ihres mit viel Mühe und Kosten aufgebauten Zeichens untersagen. Dies ist mit erheblichen weiteren Folgekosten verbunden, müssen Sie Waren, die mit diesem Zeichen gekennzeichnet sind, vernichten bzw. umlabeln. Ihr Internetauftritt, Kataloge, Flyer - alles muss dahingehend geändert werden, dass das Zeichen dort nicht mehr auftaucht. Diese Beseitigungsmaßnahmen sind nicht nur mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, sondern verursachen auch erhebliche Kosten. Zudem kann der Markeninhaber Schadensersatz von Ihnen verlangen. Hat der Markeninhaber Sie anwaltlich abmahnen lassen, müssen Sie schließlich auch dessen Anwaltskosten tragen. Aufgrund der hohen Streitwerte im Markenrecht können allein die Abmahnkosten mehrere Tausend Euro betragen.
Die Erlangung von Markenschutz ist jedenfalls dann dringend erforderlich, wenn Ihr "Zeichen" mehr oder weniger der einzige (erhebliche) Vermögensbestandteil bzw. die Grundlage Ihres Unternehmens darstellt. Ein Verbot der Nutzung Ihres "Zeichens" könnte mitunter bis zur Insolvenz führen.