Markenabmahnung SKODA AUTO - was tun ?

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Die Würzburger Rechtsanwälte Lempe & Kessler mahnen derzeit im Auftrag der SKODA AUTO a.s. Markenrechtsverletzungen ab. SKODA AUTO ist Inhaberin zahlreicher für den Automobilbereich geschützter Marken, so u.a. von SKODA, OCTAVIA, FABIA und YETI. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie auf die Abmahnung reagieren können und sollten.

Wer wird von SKODA AUTO abgemahnt?

Betroffen sind vor allem eBay-Verkäufer, die auf eBay Produkte anbieten, die mit den Marken SKODA, OCTAVIA, FABIA oder YETI gekennzeichnet sind. So werden z.B. Autoschlüssel, die unter der Bezeichnung „2 Tasten Auto Klapp Schlüssel SKODA Octavia Fabia SuperB Yeti mit LOGO aus DE“ abgemahnt. Bei diesen handele es sich nicht um Originalprodukte von SKODA AUTO, mithin werde mit Produktfälschungen gehandelt.

Was wird in der Markenabmahnung von SKODA AUTO gefordert?

In der Markenabmahnung werden die Abgemahnten aufgefordert,

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • für Zwecke der Berechnung des Schadensersatzes Auskunft über
    • Namen und Anschrift der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer der Waren
    • der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, für die Waren bestimmt waren
    • die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren
    • die Preise, die für die Waren bezahlt worden sind zu erteilen,
  • Abmahnkosten in Höhe von 2.305,40 EUR (berechnet nach einem Gegenstandswert von 150.000 EUR) zu zahlen.

Muss ich auf die SKODA AUTO Abmahnung reagieren?

Werden markenrechtlich geschützte Produkte ohne Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr, liegt eine Markenverletzung im Sinne von § 14 MarkenG bzw. Art. 9 GMV vor. Selbst wenn markenrechtlich geschützte Produkte mit Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht wurden, kann die Art und Weise des Weiterverkaufs eine Markenrechtsverletzung darstellen, z.B. wenn Waren umverpackt, Herstellernummern beseitigt oder (bei hochpreisigen Waren) das Image beschädigt wird.

Sollte die Abmahnung der SKODA AUTO in Ihrem Fall zu Recht erklärt worden sein, droht aufgrund der in Markensachen hohen Streitwerte ein teures Klageverfahren. Zudem besteht nach der Rechtsprechung eine Antwortpflicht des Abgemahnten.Sie sollten daher auf die Abmahnung innerhalb der gesetzten Frist auf jeden Fall reagieren!

Wie sollten Sie auf die Markenabmahnung von SKODA AUTO reagieren?

Um die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, sollte umgehend nach Erhalt einer Abmahnung der Rechtsanwälte Lempe & Kessler ein Anwalt mit der Prüfung der Berechtigung der SKODA AUTO Abmahnung beauftragt werden. Da das Markenrecht ein rechtliches Spezialgebiet darstellt, sollten Sie einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt konsultieren, um zu erfahren, wie die Erfolgsaussichten der Zurückweisung der Abmahnung in Ihrem Fall aussehen.

  • Problematisch für Abgemahnte ist insbesondere einzuschätzen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. So nutzen nicht alle Markeninhaber ihre Marken tatsächlich bzw. nicht in der eingetragenen Form. In diesem Fall könnte der Abmahnung der Einwand der Nichtbenutzung entgegengehalten werden.
  • Zudem ist zu prüfen, ob Sie das Zeichen "SKODA“, „OCTAVIA“, „FABIA“ oder „YETI“ überhaupt markenmäßig verwendet haben. Nicht jede Verwendung eines markenrechtlich geschützten Zeichens ist verboten, sondern nur eine "markenmäßige Nutzung". Ob eine solche Nutzung vorliegt, ist für juristische Laien schwer einzuschätzen.
  • Selbst wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt, ist zu prüfen, ob der Abgemahnte für diese auch haftet. So haften z.B. Spediteure, Frachtführer, Lagerhalter und Logistikunternehmen wegen Markenrechtsverletzungen erst ab dem Zeitpunkt, wo sie sichere Kenntnis davon erhalten, dass es sich um rechtsverletzende Ware (z.B. Markenfälschungen) handelt.
  • Ferner ist zu prüfen, ob die geforderten Abmahnkosten überhöht sind. Zwar werden in Markenstreitigkeiten grundsätzlich hohe Streitwerte angesetzt, aber am Ende kommt es stets auf den Einzelfall an.
  • Zudem muss bedacht werden, dass das größere finanzielle Risiko in der Unterzeichnung einer zu weiten Unterlassungserklärung steckt, deren Abänderung die Kosten eines Rechtsanwaltes auf jeden Fall kompensiert. So ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, in der Unterlassungserklärung eine feste Vertragsstrafe zu versprechen, schon gar nicht in Höhe von 5001 EUR.

Nach einem ersten kurzen Beratungsgespräch mit einem Anwalt können Sie in Ruhe entscheiden, ob bzw. inwieweit Sie den Forderungen von SKODA AUTO nachkommen "wollen" oder ob Sie einen Anwalt mit der weiteren Prüfung und ggf. Zurückweisung der SKODA AUTO Abmahnung beauftragen wollen.

Was können wir für Sie bei einer Abmahnung von SKODA AUTO tun?

Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzungen der Rechte an den Marken "SKODA", "OCTAVIA", "FABIA" oder "YETI" von den Rechtsanwälten Lempe & Kessler aus Würzburg erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für eine kurze kostenlose Erstberatung am Telefon (030/22505090) zur Verfügung.

In dem Telefonat erläutere ich Ihnen kurz die Rechtslage und erörtere kurz Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Sie können sich danach in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit weiteren Schritten gegenüber SKODA AUTO bzw. den Rechtsanwälten Lempe & Kessler beauftragen wollen.

Sie können uns auch gerne die Abmahnung per E-Mail zusenden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Aufgrund meiner Spezialisierung im Markenrecht, belegt durch den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz und meiner jahrelangen praktischen Erfahrungen im Markenrecht, können Sie von mir eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihres Falles erwarten.

Wir vereinbaren faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr mit der Gegenseite abgegolten ist. Insofern können Sie das durch unsere Beauftragung entstehende Kostenrisiko klar einschätzen.