Markenabmahnung Kanzlei Preu Bohlig für Marke "Kandinsky"

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Die Kanzlei Preu Bohlig mahnt bekanntlich für zahlreiche Markeninhaber Markenrechtsverletzungen ab, so auch im Auftrag der Kandinsky Deutschland GmbH. Betroffen sind vor allem Anbieter von Bekleidung, insbesondere Socken. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie auf die Abmahnung reagieren sollten.

Wer ist die Kandinsky Deutschland GmbH?

Die Kandinsky Deutschland GmbH ist im Bereich Herstellung und Vertrieb von Merchandisingprodukten tätig. Sie ist Inhaberin der 2000 eingetragenen deutschen Marke "KANDINSKY" sowie der 2013 eingetragenen Unionsmarke "KANDINSKY". Beide Marken sind u.a. für Bekleidung, insbesondere Socken geschützt.

Was fordert Preu Bohlig in der KANDINSKY Markenabmahnung?

In der Abmahnung wegen Verletzung der Marke "KANDINSKY" fordert die Kanzlei Preu Bohlig den Onlinehändler auf,

• eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
• Auskunft zu erteilen,
• seine Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen und
• Abmahnkosten in Höhe von 1.752,90 EUR (Gegenstandswert 75.000 EUR) zu zahlen.

Muss ich auf die Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig reagieren?

Das sollten Sie auf jeden Fall, andernfalls besteht die Gefahr, dass die Kanzlei Preu Bohlig im Auftrag der MO Streetwear GmbH den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Gibt das angerufene Gericht dem Antrag statt, müssen Sie - sofern die Abmahnung berechtigt war - neben Schadensersatz und Abmahnkosten auch noch die Kosten des gerichtlichen Eilverfahrens tragen. Diese können sich je nach Streitwert auf mehrere tausend Euro beziffern. Ist die Abmahnung nicht berechtigt, können Sie zwar gegen eine Eilverfügung Widerspruch einlegen, müssen aufgrund des vor den Landgerichten herrschenden Anwaltszwanges spätestens dann ohnehin einen Anwalt beauftragen.

Wie sollten Sie auf die Markenabmahnung von Preu Bohlig reagieren?

Um die (oft hohen) Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, sollte auf jeden Fall nach Erhalt einer Markenabmahnung von der Kanzlei Preu Bohlig ein Anwalt mit der Prüfung der Berechtigung der Abmahnung beauftragt werden. Da das Markenrecht ein rechtliches Spezialgebiet darstellt, sollte hierfür ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden.

  • Schwierig für juristische Laien ist insbesondere einzuschätzen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. So nutzen nicht alle Markeninhaber ihre Marken tatsächlich bzw. nicht in der eingetragenen Form. In diesem Fall könnte der Abmahnung der Einwand der Nichtbenutzung entgegengehalten werden.
  • Zudem ist zu prüfen, ob der Abgemahnte die in Rede stehende Marke überhaupt markenmäßig verwendet hat. Nicht jede Verwendung eines markenrechtlich geschützten Zeichens ist unzulässig, sondern nur eine "markenmäßige" Benutzung. Ob eine solche Nutzung vorliegt, ist oft sogar schwer für nicht im Markenrecht spezialisierte Anwälte einzuschätzen.
  • Weiterhin ist zu prüfen, ob die von der Kanzlei Preu Bohlig geforderten Abmahnkosten der Höhe nach berechtigt sind. Zwar werden bei Markenrechtsverstößen grundsätzlich hohe Streitwerte angesetzt, maßgeblich ist jedoch stets der Einzelfall. Nach unserer Ansicht sind die von der Kanzlei Preu Bohlig geforderten Abmahnkosten in Einzelfällen durchaus überhöht.
  • Wird von der Kanzlei Preu Bohlig die Zustimmung zur Vernichtung von beschlagnahmten Produkten durch den Zoll gefordert, ist schließlich darauf zu achten, dass man nicht unbewusst Kosten der Vernichtung übernimmt.

Was können wir für Sie bei einer Markenabmahnung durch Preu Bohlig tun?

Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzungen von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine kurze kostenlose Ersteinschätzung am Telefon (030/22505090) zur Verfügung. In dem Telefonat bespreche ich mit Ihnen die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens und nenne Ihnen die dabei entstehenden Kosten. Sie können sich danach in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit weiteren Schritten gegenüber der MO Streetwear GmbH beauftragen wollen.

Sie können uns auch gerne das Abmahnschreiben per E-Mail zusenden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Aufgrund meiner Spezialisierung im Markenrecht, belegt durch den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz und meiner jahrelangen praktischen Erfahrungen im Markenrecht, können Sie von mir eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihres Anliegens erwarten.

Wir vereinbaren faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr mit der Kanzlei Preu Bohlig abgegolten ist. Insofern können Sie das durch unsere Beauftragung entstehende Kostenrisiko klar einschätzen- und zwar vor Beauftragung.