Seit Jahren lässt die Schmidt Spiele GmbH über die Rechtsanwälte 24IP Law Group Anbieter von Spielen wegen Markenrechtsverletzungen abmahnen. Was zu tun ist bzw. was auf keinen Fall getan werden sollte, erfahren Abgemahnte nachstehend.
Wer ist die Schmidt Spiele GmbH?
Die in Berlin ansässige Schmidt Spiele GmbH entwickelt und vertreibt Spiele und Spielwaren für Groß und Klein. Für die Schmidt Spiele GmbH sind zahlreiche Wort- und Bildmarken beim DPMA bzw. EUIPO eingetragen, u.a. die Zeichen „Schmidt“, „Drei Magier“, „Mensch ärgere Dich nicht“, „KNIFFEL“, „Stadt Land Fluß“ und „DOG“. Diese Marken genießen Markenschutz u.a. für Spiele, Druckereierzeugnisse und Waren aus Papier und Pappe sowie für Dienstleistungen im Unterhaltungs- und Verlagsbereich.
Was fordert die Schmidt Spiele GmbH in den Abmahnungen?
Wie üblich bei Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen, wird der Abgemahnte aufgefordert,
- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
- für Zwecke der Bezifferung des Schadensersatzes Auskunft zu erteilen,
- seine Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen und
- Abmahnkosten (je nach angesetzten Gegenstandswert) zwischen 1.500 EUR und 2.000 EUR zu zahlen.
Muss ich auf die Markenabmahnung der Schmidt Spiele GmbH reagieren?
Das sollten Sie auf jeden Fall, andernfalls besteht die Gefahr, dass die Rechtsanwälte 24IP Law Group im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie beantragt. Eine solche Eilverfügung wird oft ohne vorherige Anhörung des Abgemahnten erlassen.
Wurde die Eilverfügung zu Unrecht erlassen, können Sie zwar Widerspruch einlegen, müssen aufgrund des vor den Landgerichten herrschenden Anwaltszwanges spätestens dann einen Anwalt beauftragen.
Wurde die Eilverfügung zu Recht erlassen, müssen Sie neben Schadensersatz und Abmahnkosten auch noch die Kosten des gerichtlichen Eilverfahrens tragen. Diese können sich je nach Streitwert auf mehrere Tausend Euro belaufen.
Wie sollten Sie auf die Markenabmahnung der Schmidt Spiele GmbH reagieren?
Um die hohen (und im Fall einer berechtigten Abmahnung unnötigen) Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, sollten Sie nach Erhalt einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzungen einen Anwalt mit der Prüfung der Berechtigung der Abmahnung beauftragen. Da das Markenrecht ein rechtliches Spezialgebiet darstellt, sollten Sie einen auf das Markenrecht spezialisierten Anwalt, d.h. einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Überprüfung der Markenabmahnung beauftragen.
Für juristische Laien ist es schwierig einzuschätzen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt (dies gilt insbesondere für Verkäufe auf Amazon durch Anhängen an fremde Amazon Angebote) bzw. sämtliche geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind.
- So ist bei jeder Markenabmahnung zu prüfen, ob der Abgemahnte die Marke überhaupt markenmäßig genutzt hat. Nicht jede Verwendung eines markenrechtlich geschützten Zeichens ist unzulässig, sondern nur eine "markenmäßige" Benutzung. Ob eine markenmäßige Benutzung vorliegt, ist oft sogar für nicht im Markenrecht spezialisierte Anwälte schwer einzuschätzen.
- Ferner ist ggf. zu prüfen, ob der Markeninhaber die in Rede stehende Marke selbst auch tatsächlich nutzt. Ist dies nicht der Fall, kann der Abgemahnte den Einwand der Nichtbenutzung erheben.
- Weiterhin ist zu prüfen, ob die in der Abmahnung geltend gemachten Abmahnkosten der Höhe nach berechtigt sind. Zwar werden bei Verletzungen von Markenrechten grundsätzlich hohe Streitwerte angesetzt. Für die Bemessung des Streitwertes sind jedoch stets auf die Umstände des konkreten Einzelfalles abzustellen (Größe und Bedeutung des Abmahners, Größe und Bedeutung des Abgemahnten, Verschulden, Reaktion nach Abmahnung).
- Schließlich ist zu prüfen, ob der geltend gemachte Schadensersatz wegen Markenrechtsverletzung der Höhe nach berechtigt ist.
Was können wir für Sie bei einer Markenabmahnung tun?
Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen der Verletzung von Marken der Schmidt Spiele GmbH erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine kurze kostenlose Ersteinschätzung am Telefon (030/22505090) zur Verfügung. In dem Telefonat bespreche ich mit Ihnen die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens und nenne Ihnen die dabei entstehenden Kosten. Sie können sich danach in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit weiteren Schritten gegenüber der Schmidt Spiele GmbH beauftragen wollen.
Sie können uns auch gerne die Abmahnung per E-Mail zusenden (
Aufgrund meiner Spezialisierung im Markenrecht, belegt durch den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz und meiner jahrelangen praktischen Erfahrungen im Markenrecht, können Sie von mir eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihres Anliegens erwarten.
Wir vereinbaren faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr abgegolten ist. Insofern können Sie das durch unsere Beauftragung entstehende Kostenrisiko vor unserer Beauftragung klar einschätzen.