Abmahnung Fred Perry wegen Markenrechtsverletzung - Was tun?

Fred Perry mahnt Markenrechtsverletzungen ab

Die Fred Perry (Holdings) Limited lässt über die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel aus München Anbieter von Bekleidung wegen Markenrechtsverletzungen abmahnen. Was zu tun ist bzw. was auf keinen Fall getan werden sollte, erfahren Abgemahnte nachstehend.

 Wer ist die Fred Perry (Holdings) Limited?

Die Fred Perry (Holdings) Limited ist die Holdinggesellschaft des bekannten Bekleidungsherstellers Fred Perry. Sowohl die Bezeichnung „FRED PERRY“ als auch die verschiedenen Lorbeerkranz-Embleme sind als Unionsmarken für Bekleidung geschützt. Markeninhaberin ist die Fred Perry (Holdings) Limited. Mit mittlerweile Kultstatus genießender Fred-Perry-Bekleidung werden in Deutschland Millionenumsätze erzielt.

Was fordert Fred Perry in der Markenabmahnung?

Wie üblich bei Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen, wird der Abgemahnte aufgefordert,

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • für Zwecke der Bezifferung des Schadensersatzes Auskunft zu erteilen,
  • seine Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen,
  • Abmahnkosten (nach einem Gegenstandswert von 100.000 EUR) sowie 
  • Testkaufkosten zu erstatten.

Muss ich auf die Markenabmahnung von Fred Perry reagieren?

Das sollten Sie auf jeden Fall, andernfalls besteht die Gefahr, dass die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel im Auftrag von Fred Perry den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie beantragt. Wurde die Eilverfügung zu Unrecht erlassen, können Sie zwar Widerspruch einlegen, müssen Sie aufgrund des vor den Landgerichten herrschenden Anwaltszwangs spätestens dann einen Anwalt beauftragen.

Wurde die Eilverfügung zu Recht erlassen, müssen Sie dann auch noch die Kosten des Eilverfahrens tragen. Diese können sich je nach Streitwert auf mehrere Tausend EUR belaufen. Diese Kosten sollten unbedingt vermieden werden.

Wie sollten Sie auf die Markenabmahnung von Fred Perry reagieren?

Daher sollten Sie unbedingt überprüfen lassen, ob die Abmahnung bzw. die Zahlungsforderungen berechtigt sind. Da das Markenrecht ein Spezialgebiet darstellt, sollte damit ein auf das Markenrecht spezialisierter Anwalt (= Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) beauftragt werden.

Für juristische Laien und auch Kollegen, die nicht im Markenrecht bewandert sind, ist es schwierig einzuschätzen, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt und die geltend gemachten Zahlungsansprüche berechtigt sind.

  • So ist bei jeder Markenabmahnung zu prüfen, ob die Marke in dem beanstandeten Angebot überhaupt "markenmäßig" genutzt wurde. Nicht jede Verwendung einer fremden Marke ist unzulässig, sondern nur eine "markenmäßige" Benutzung. Die Einschätzung, ob eine markenmäßige Benutzung vorliegt, setzt Kenntnis der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung voraus.
  • Weiterhin ist zu prüfen, ob die geforderten Abmahnkosten der Höhe nach berechtigt sind. Zwar werden bei Verletzungen von Markenrechten grundsätzlich hohe Streitwerte angesetzt. Für die Bemessung des Streitwertes sind jedoch stets auf die Umstände des konkreten Einzelfalles abzustellen (Größe und Bedeutung des Abmahners, Größe und Bedeutung des Abgemahnten, Verschulden, Reaktion nach Abmahnung).
  • Schließlich ist zu prüfen, ob der geltend gemachte Schadensersatz wegen Markenrechtsverletzung der Höhe nach berechtigt ist. Auch hier sind die einschlägigen Vorgaben in der markenrechtlichen Rechtspreechung zu beachten.

Was kann ich für Sie bei einer Markenabmahnung tun?

Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen der Verletzung von Fred Perry Marken erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine kurze kostenlose Ersteinschätzung am Telefon (030/22505090) zur Verfügung. In dem Telefonat bespreche ich mit Ihnen die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens und nenne Ihnen die dabei entstehenden Kosten. Sie können sich danach in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit weiteren Schritten gegenüber Fred Perry beauftragen wollen.

Sie können mir auch gerne die Abmahnung per E-Mail zusenden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Ich melde mich dann umgehend bei Ihnen.

Aufgrund meiner Spezialisierung im Markenrecht, belegt durch den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz und meiner jahrelangen praktischen Erfahrungen im Markenrecht, können Sie von mir eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihres Anliegens erwarten.

Ich vereinbare faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr abgegolten ist. Insofern können Sie das durch meine Beauftragung entstehende Kostenrisiko vor Beauftragung klar einschätzen.