Die Frida Kahlo Corporation lässt über die Kanzlei ZIERHUT IP Onlinehändler wegen Markenrechtsverletzungen abmahnen, die in ihren Angeboten den Begriff „Frida Kahlo“ verwenden. Betroffen sind insbesondere Anbieter von Bekleidung, Taschen und Wandbildern/Tapeten. Was zu tun ist bzw. was auf keinen Fall getan werden sollte, erfahren Sie hier.
Wer ist die FRIDA KAHLO CORPORATION?
In den Abmahnungen wird angeführt, die Frida Kahlo Corporation mit Sitz in Panama City habe sich der Aufgabe verschrieben, die Erinnerung an das Wirken der bekannten Malerin Frida Kahlo zu bewahren und ihre Kunst, sowie ihren Blick auf das Leben auch für die nächsten Generationen zu erhalten. Im Rahmen dieser Tätigkeit vertreibe die Frida Kahlo Corporation Produkte in diversen Segmenten und lege dabei größten Wert auf Qualität und Kreativität. Dies gelte insbesondere für Produkte im Bereich der Bekleidung, sowie für Fotografien, welche Frida Kahlo oder ihre Werke darstellen.
In den Abmahnungen werden zahlreiche für die Frida Kahlo Corporation eingetragene „Frida-Kahlo“-Marken aufgezählt, die Schutz in der Europäischen Union für diverse Waren (z. B. Bekleidung, Schuhe, Schmuck, Uhren, Bettwäsche, Kosmetik, Parfüm, Druckereierzeugnisse, Taschen, Getränke) beanspruchen. Es darf bezweifelt werden, dass die Marken tatsächlich für alle eingetragenen Waren genutzt werden.
Was fordert die Frida Kahlo Corporation in der Markenabmahnung?
Wie üblich bei Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen, wird der Abgemahnte aufgefordert,
- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
- für Zwecke der Bezifferung des Schadensersatzes Auskunft zu erteilen,
- seine Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen,
- Abmahnkosten in Höhe von 3.379,50 EUR (berechnet nach einem Gegenstandswert von 250.000 EUR und einer 1,5 Geschäftsgebühr) zu erstatten.
Als Zeichen "ihres Entgegenkommens" bietet die Frida Kahlo Corporation in der Abmahnung an, die Sache als erledigt zu betrachten, sofern der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt und reduzierte Abmahnkosten in Höhe von „nur“ 2.616,90 EUR zahlt. Nun, ein immer noch stattlicher Preis.
Muss ich auf die Markenabmahnung der Frida Kahlo Corporation reagieren?
Das sollten Sie auf jeden Fall, andernfalls besteht die Gefahr, dass die Rechtsanwälte ZIERHUT IP im Auftrag der Frida Kahlo Corporation den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie beantragt. Eine solche Eilverfügung wird oft ohne vorherige Anhörung des Abgemahnten erlassen. Den Abmahnungen legt die Kanzlei ZIERHUT IP denn als Anlage auch einen Eilbeschluss des LG Stuttgart bei.
Wurde die Eilverfügung zu Unrecht erlassen, können Sie zwar Widerspruch einlegen, müssen aufgrund des vor den Landgerichten herrschenden Anwaltszwanges spätestens dann ohnehin einen Anwalt beauftragen. Da auch eine zu Unrecht erlassene Eilverfügung bis zu ihrer Aufhebung zu beachten ist, sollte der Erlass einer unberechtigten einstweiligen Verfügung durch eine profunde Stellungnahme eines von Ihnen beauftragten Anwalts abgewendet werden.
Wie sollten Sie auf die Markenabmahnung der Frida Kahlo Corporation reagieren?
Keine gute Idee ist, gar nicht auf die Abmahnung zu reagieren, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass die Markenabmahnung zu recht erging. Um die hohen (und im Fall einer berechtigten Abmahnung unnötigen) Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, sollte ein im Markenrecht spezialisierter Anwalt mit der Prüfung der Abmahnung beauftragt werden.
Nicht nur für juristische Laien, sondern auch für im Markenrecht nicht bewanderte Anwälte ist es schwierig einzuschätzen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt bzw. ob die geltend gemachten Ansprüche der Höhe nach berechtigt sind.
- So ist zu prüfen, ob die Frida-Kahlo-Marken, auf die sich in der Abmahnung konkret bezogen wird, bereits aus der 5jährigen Benutzungsschonfrist heraus sind. Ist das der Fall, ist weiter zu prüfen, ob die FRIDA Kahlo Corporation die Marke in dem konkret betroffenen Bereich tatsächlich nutzt, entweder selbst oder durch Lizenznehmer. Dass die Frida Kahlo Corporation die Frida-Kahlo-Marken für alle eingetragenen Waren und Dienstleistungen tatsächlich nutzt, darf bezweifelt werden.
- Ferner ist zu prüfen, ob der Abgemahnte die Frida Kahlo Angaben überhaupt „markenmäßig“ genutzt hat. Nicht jede Verwendung eines markenrechtlich geschützten Zeichens ist unzulässig, sondern nur eine "markenmäßige" Benutzung. Eine markenmäßige Benutzung liegt z.B. nicht vor, wenn die Angabe "Frida Kahlo" lediglich beschreibend genutzt wurde und der Verkehr daher nicht von einem Herkunftshinweis ausgeht. Ob eine „markenmäßige“ Benutzung vorliegt, ist oft sogar für nicht im Markenrecht spezialisierte Anwälte schwer einzuschätzen.
- Weiterhin ist zu prüfen, ob die von der Kanzlei ZIERHUT IP geltend gemachten Abmahnkosten dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind.
- Abmahnkosten können nur gefordert werden, wenn der Markeninhaber verpflichtet ist, diese im Innenverhältnis an den Abmahner zu zahlen. Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Abmahner zur Abrechnung im Innenverhältnis spätestens im Klageverfahren vortragen.
- Die Ansetzung einer 1,5 Geschäftsgebühr ist überhöht.
- Auch die schematische Ansetzung eines Unterlassungstreitwertes in Höhe von 250.000 EUR dürfte nicht in jedem Fall gerechtfertigt sein. Zwar werden bei Markenrechtsverletzungen grundsätzlich hohe Streitwerte angesetzt. Für die Bemessung des Streitwerts ist jedoch stets auf die Umstände des konkreten Einzelfalles abzustellen (Größe und Bedeutung des Abmahners, Größe und Bedeutung des Abgemahnten, Verschulden, Reaktion nach Abmahnung).
Was kann ich für Sie bei einer Frida-Kahlo-Markenabmahnung tun?
Sollten auch Sie eine Markenabmahnung von der Frida Kahlo Corporation erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine kurze kostenlose Ersteinschätzung am Telefon (030/27970051) zur Verfügung. Sie können mir auch gerne die Abmahnung per E-Mail zusenden (
Ich vereinbare faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr abgegolten ist. Insofern können Sie das durch meine Beauftragung entstehende Kostenrisiko vor der Beauftragung klar einschätzen.
Aufgrund meiner Spezialisierung im Markenrecht und meiner jahrelangen praktischen Erfahrungen im Markenrecht, können Sie von mir eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihres Anliegens erwarten. Ich berate und vertrete bereits zahlreiche von der Frida Kahlo Corporation abgemahnte Onlinehändler.