Was für manche der Sound der Freiheit ist, kann für Onlinehändler zum finanziellen Desaster werden: Harley Davidson. Die Harley Davidson (H-D U.S.A. LLC.) lässt konsequent Verletzungen von Harley Davidson Marken abmahnen. Betroffen sind insbesondere Onlinehändler, die Zubehör für Motorräder und Accessoires anbieten, die mit der Marke „Harley Davidson“ gekennzeichnet sind, nicht wissend, dass es sich hierbei um Fälschungen oder Grauimporte handelt. Aber auch Onlinehändler, die Schmuck und Merchandisingprodukte mit "Harley" anbieten, sind betroffen. Wie Abgemahnte auf Harley Davidson Abmahnungen reagieren sollten, erklären wir in diesem Beitrag.
"Harley Mythos" und Harley Davidson Marken
Die schwer verchromten Eisen aus Milwaukee umweht der Mythos von Abenteuern und grenzenloser Freiheit. Spätestens in der Midlife-Crisis überlegt der eine oder andere männliche Zeitgenosse, ob als „Rezept“ eine Harley taugt. Sprich: Es wird immer einen Markt für Harleys geben. Daher auch immer einen Markt für Ersatzteile und Zubehör.
Der Harley „Mythos“ wird nicht nur auf der Straße gepflegt, sondern das Harley Image auch markenrechtlich abgesichert. So sind für die Harley Davidson (H-D U.S.A. LLC.) mindestens 25 „Harley“ Marken mit Schutz in Deutschland und innerhalb der EU eingetragen. Darunter mehrere Wortmarken „Harley Davidson“ und diverse verschiedene Wort-Bildmarken, die ebenfalls stets das Wortelement Harley Davidson enthalten. Schutz genießen die Marken für sehr verschiedene Waren, also nicht nur für Fahrzeuge und Zubehör. So besteht Markenschutz auch für Schreibwaren, Bücher, Schmuck, Lederwaren, Bier und Getränke, Trinkgefäße, Glaswaren, Bekleidung und Schuhe. Ferner für diverse Dienstleistungen, wie z.B. Unterhaltung, Restaurant- und Barbetrieb und Vertrieb von Teilen und Zubehör für Motorräder.
Was fordert Harley Davidson in den Abmahnungen?
Die Abgemahnten werden - wie bei Markenabmahnungen üblich - aufgefordert,
- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
- für Zwecke der Bezifferung von Schadensersatz Auskunft zu erteilen,
- ihre Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen sowie
- Abmahnkosten zu erstatten.
Achtung: Markenabmahnungen sind aufgrund der im Markenrecht hohen Streitwerte immer mit hohen Abmahnkosten verbunden. Aber: Harley Abmahnungen sind jedoch sehr teuer, wird in diesen ein Streitwert von 500.000 EUR angesetzt, so dass sich die Abmahnkosten auf 5.500 EUR beziffern. Das kann für kleine Onlinehändler existenzbedrohend sein.
Keinesfalls Abmahnung ignorieren: Es drohen Klagen und Kosten von ca. 30.000 EUR
Harley Abmahnungen sind kein Fake. Abgemahnte sollten Markenabmahnungen ohnehin nie ignorieren und hoffen, dass die Sache im Sande verläuft. Denn wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, drohen weitere hohe Anwalts- und Gerichtskosten.
Achtung: Bei einem Streitwert von 500.000 EUR betragen allein die Gerichtskosten schon 11.000 EUR. Hinzu kommen gerichtliche Anwaltskosten auf beiden Seiten, die sich jeweils auf mehr als 10.000 EUR beziffern. Ein Klageverfahren kann daher mit weiteren Kosten von 30.000 EUR verbunden sein.
Sollte die Abmahnung berechtigt sein, sollte daher eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein Klageverfahren und weitere unnötige Kosten zu vermeiden. Zudem sollte versucht werden, mit der Gegenseite einen akzeptablen Vergleich bzgl. Abmahnkosten und Schadensersatz zu erzielen.
Lassen Sie Markenabmahnung durch Markenanwälte prüfen
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass auch Harley Abmahnungen im Einzelfall unberechtigt sind. Jede Markenabmahnung sollte daher anwaltlich überprüft werden. Und zwar durch Anwälte für Markenrecht, ist das Markenrecht ein Spezialgebiet. In das Markenrecht kann man sich nicht mal "schnell einlesen". Man muss auch die einschlägige Rechtsprechung kennen.
Daher ist es nicht nur für juristische Laien, sondern auch für im Markenrecht nicht bewanderte Anwälte unmöglich bzw. schwierig einzuschätzen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung im Einzelfall vorliegt, kennen sie nicht die möglichen Angriffspunke gegen eine Markenabmahnung. So ist bei einer Markenabmahnung stets zu prüfen,
- ob der Abgemahnte das Zeichen in dem beanstandeten Angebot tatsächlich "markenmäßig" benutzt hat,
- ob der Abgemahnte sich ggf. auf eine berechtigte Nutzung nach § 23 MarkenG berufen kann,
- ob die Rechte an der Marke gem. § 24 MarkenG ggf. erschöpft sind,
- ob Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinne besteht.
Aber eigene Anwälte kosten auch! Ja ... Aber sie sind es auch wert!
Ja. Auch Anwälte auf Seiten von Abgemahnten wollen leben und daher bezahlt werden. Die Beauftragung eines eigenen Anwalts zahlt sich jedoch gerade in Markenabmahnungen aus:
Ist die Markenabmahnung unberechtigt, müssen Sie selbstverständlich keine Abmahnkosten und keinen Schadensersatz an den Abmahner zahlen. Und: Der Abmahner muss Ihnen Ihre Anwaltskosten ersetzen.
Selbst wenn die anwaltliche Prüfung ergibt, dass die Abmahnung berechtigt ist, zahlt sich fachkundiger anwaltlicher Rat aus. So gilt es nämlich, noch größeren Schaden zu vermeiden. So sollte keine zu weite Unterlassungserklärung, sondern ggf. nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn an diese sind Sie "lebenslang" gebunden.
Achtung: Unbedingt Vertragsstrafen vermeiden!
Da die Unterlassungserklärung "strafbewehrt" sein muss, drohen zudem Vertragsstrafen. Vertragsstrafen können mehrere Tausend EUR betragen. Vor Abgabe der Unterlassungserklärung muss daher gründlich "aufgeräumt" werden. Hierfür genügt nicht, nur das Angebot von der Webseite zu entfernen. Das weitaus größere finanzielle Risiko steckt daher in der Gefahr von Vertragsstrafen. Fachkundige anwaltliche Beratung ist hier unabdingbar bzw. zahlt sich spätestens beim "Aufräumen" aus.
Was kann ich für Sie als Fachanwältin für Markenrecht tun?
Ich berate seit nunmehr 20 Jahren im Markenrecht und habe daher bereits zahlreiche von verschiedenen Markeninhabern abgemahnte Unternehmen beraten und vertreten. Als Fachanwältin für Markenrecht sind mir die Angriffspunkte bei markenrechtlichen Abmahnungen und die jeweilige Rechtsprechung bestens vertraut. Ebenso, mit welchen Markenabmahnern man verhandeln kann und mit welchen nicht.
Haben auch Sie eine Markenabmahnung von Harley Davidson erhalten?
Dann können Sie mir die Abmahnung gerne per E-Mail zusenden (
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Denise Himburg – Ihre Markenanwältin mit mehr als 20 Jahren Praxiserfahrung im Markenrecht.