Warum Markenrecherche vor Markenanmeldung wichtig ist

Checkliste
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Eine Markenrecherche ist ein wichtiger Schritt bei der Anmeldung einer Marke. Sie dient dazu, Kollisionen mit bereits bestehenden Marken zu vermeiden und sicherzustellen, dass die gewünschte Marke tatsächlich eingetragen bzw. nach Eintragung nicht durch Widersprüche oder Löschungsanträge wieder gelöscht wird. Was bei der Markenrecherche zu beachten ist und warum anwaltliche Beratung bei der Markenanmeldung ihr Geld wert ist.

Wichtig: Markenamt prüft keine älteren Kollisionsmarken!

Wenn ein Unternehmen eine Marke registrieren möchte, muss es einen Antrag beim zuständigen Markenamt einreichen. Das Markenamt prüft dann, ob die Marke den Anforderungen des Markengesetzes entspricht und ob sie eintragungsfähig ist. Es überprüft jedoch nicht, ob bereits ältere Marken bestehen, die mit der neu beantragten Marke in Konflikt stehen könnten.

Deshalb ist es wichtig, vor der Einreichung eines Markenantrags eine Markenrecherche durchzuführen. Eine Markenrecherche ermöglicht es Unternehmen, bereits bestehende Marken zu identifizieren, die mit der beantragten Marke in Konflikt stehen könnten. Dadurch kann vermieden werden, dass ein Unternehmen Zeit und Geld in einen Antrag investiert, der später abgelehnt wird, weil eine ältere Marke besteht.

Was ist bei der Markenrecherche zu beachten?

Sowohl bei der Markenanmeldung als auch bei der Markenrecherche ist zu beachten, dass eine Markenrechtsverletzung nicht nur dann vorliegt, wenn ein Zeichen identisch mit einer bestehenden Marke ist und für die gleichen Waren oder Dienstleistungen verwendet wird.

Sondern: Eine Markenrechtsverletzung kann gem. § 14 MarkenG auch dann vorliegen, wenn auch nur ein ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren bzw. ein identisches Zeichen für nur ähnliche Waren verwendet wird. Bei der Markenrecherche sind daher sowohl ähnliche Zeichen als auch ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen zu beachten.

Ähnliche Zeichen: Wortmarken vs. Bildmarken

Bei der Durchführung einer Markenrecherche ist es daher wichtig, sowohl Wortmarken als auch Wort-Bild-Marken zu berücksichtigen. Eine Wortmarke besteht aus einem Wort oder einer Wortfolge, während eine Wort-Bild-Marke aus einer Kombination aus Worten und einem Bild besteht. Beide Arten von Marken können Verwechslungsgefahr mit der gewünschten Marke darstellen.

Ein Beispiel für eine Wortmarke wäre "Coca-Cola"; eine Wort-Bild-Marke wäre "Coca-Cola" mit einem einzigartigen Schriftzug und einem roten Hintergrund.

Ähnliche Waren und Dienstleistungen: Waren vs. Dienstleistungen

Ein weiteres wichtiges Kriterium bei der Durchführung einer Markenrecherche ist die Berücksichtigung auch ähnlicher Waren und Dienstleistungen. Dabei ist zu beachten, dass Ähnlichkeit nicht nur zwischen Waren (z.B. Schuhe und Bekleidung) bzw. Dienstleistungen (Verlagsdienste und Schreiben von Texten) vorliegen kann, sondern auch zwischen Waren und Dienstleistungen (Brillen und Optikerdienstleistungen).

Urteile: Verwechslungsgefahr wg. Ähnlichkeit von Zeichen und Waren/Dienstleistungen

Nachstehend exemplarisch einige Beispiele aus der Rechtsprechung zur Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Zeichen und ähnlichen Waren und Dienstleistungen:

"Sky" gegen "Sky Sportswear" (LG Frankfurt Urt. v. 18.06.2019 - 2-03 O 559/18)
Das LG Frankfurt entschied, dass die Verwendung des Namens "Sky Sportswear" für Bekleidung eine Verletzung des Markenrechts der bestehenden Marke "Sky" darstellt, da die Namen ähnlich sind und für ähnliche Waren verwendet werden.

"Telekom" gegen "telekom-dienste" (BGH, Urt. v. 12.12.2002 - I ZR 309/99)
Der BGH entschied, dass die Verwendung des Namens "telekom-dienste" für Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie eine Verletzung des Markenrechts der bestehenden Marke "Telekom" darstellt, da die Namen ähnlich sind und für ähnliche Dienstleistungen verwendet werden.

"BMW" gegen "BMW-Power" (LG München, Urt. v. 09.02.2010 - 14 O 9208/09)
Das LG München entschied, dass die Verwendung des Namens "BMW-Power" für einen Online-Shop, der Autozubehör verkauft, eine Verletzung der bestehenden Marke "BMW" darstellt, da die Namen ähnlich sind und für ähnliche Waren verwendet werden.

"Mercedes-Benz" gegen "Mercedes-Power" (LG Düsseldorf, Urt. v. 14.12.2010 - 4a O 194/09)
Das LG Düsseldorf entschied, dass die Verwendung des Namens "Mercedes-Power" für einen Online-Shop, der Autozubehör verkauft, eine Verletzung der Marke "Mercedes-Benz" darstellt, da die Namen ähnlich sind und für ähnliche Waren verwendet werden.

"Mercedes-Benz" gegen "Mercedes-Leasing" (BGH, Urt. v. 12.09.2012 - I ZR 118/10)
Der BGH entschied, dass die Verwendung des Namens "Mercedes-Leasing" für Leasingdienstleistungen eine Verletzung der Marke "Mercedes-Benz" darstellt, da die Namen ähnlich sind und die Dienstleistungen und Waren, obwohl sie unterschiedlich sind, eng miteinander verbunden sind.

"BMW" gegen "BMW-Service" (LG Frankfurt, Urt. v. 06.08.2010 - 2-03 O 70/10)
Das LG Frankfurt entschied, dass die Verwendung des Namens "BMW-Service" für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen für Fahrzeuge eine Verletzung des Marke "BMW" darstellt, da die Zeichen ähnlich sind und die Dienstleistungen und Waren, obwohl sie unterschiedlich sind, eng miteinander verbunden sind.

"Puma" gegen "Puma-Fitness" (LG Düsseldorf, Urt. v. 26.09.2013 - 4a O 70/13)
Das LG Düsseldorf entschied, dass die Verwendung des Namens "Puma-Fitness" für Fitnessstudios eine Verletzung der Marke "Puma" darstellt, da die Zeichen ähnlich sind und die Dienstleistungen und Waren, obwohl sie unterschiedlich sind, eng miteinander verbunden sind.

Was kann ich für Sie als Anwältin für Markenrecht tun?

Als Fachanwältin für Markenrecht habe ich das Fachwissen und die Erfahrung aus Dutzenden Markenanmeldungen, um eine gründliche Markenrecherche durchzuführen und die Ergebnisse richtig zu interpretieren. Eine professionelle anwaltliche Markenrecherche stellt sicher, dass alle relevanten Marken bzw. Klassen berücksichtigt und Kollisionen mit bestehenden Marken von vornherein vermieden werden.

Eine professionelle Markenrecherche und rechtliche Beratung sind daher ratsam, bevor eine Marke angemeldet wird. Es nützt nichts, wenn das Markenamt die Markenanmeldung akzeptiert. Ein Inhaber einer älteren Marke gegen die Markenanmeldung bzw. Markeneintragung jedoch Widerspruch einlegt und die Marke am Ende zurückgewiesen wird. In diesem Fall waren nicht nur die mit der Markenanmeldung verbundenen Kosten umsonst. Sondern Sie müssen ihr gesamtes Produktmarketing ändern und wieder von vorne anfangen.