Richtig reagieren bei Markenabmahnung von Samsung

Samsung Smartphone
Bild von Arek Socha auf Pixabay

Samsung-Produkte gehören zu den beliebtesten Elektronikartikeln auf der Welt, und das Unternehmen geht entschlossen gegen Markenrechtsverletzungen vor, insbesondere gegen Fälschungen aus China. Als Ergebnis werden Online-Händler, die gefälschte Samsung-Produkte anbieten, von Samsung über die Kanzlei NOTOS abgemahnt. In diesem Blogbeitrag wird erläutert, wie man auf eine Abmahnung von Samsung reagieren sollte.

Samsung Markenrechtsverletzung: Fake-Smartphones und Ersatzteile

Aufgrund des Erfolgs und der Beliebtheit dieser Produkte ist Samsung oft Ziel von Markenrechtsverletzungen. Insbesondere betroffen sind die beliebten Smartphone-Modelle wie das Galaxy S oder das Galaxy Note. Fälschungen oder gefälschte Ersatzteile wie Akkus, Displays, Ladekabel, Kameras, Mikrofone und Lautsprecher werden insbesondere über Plattformen wie AliExpress und Wish angeboten, aber auch auf Amazon kann man sich nicht sicher vor Fälschungen sein.

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung: Was fordert Samsung?

Die Abgemahnten werden - wie bei Markenabmahnungen üblich - aufgefordert,

• eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
• für Zwecke der Bezifferung von Schadensersatz Auskunft zu erteilen,
• ihre Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen sowie
• Abmahnkosten zu erstatten.

Markenabmahnungen sind aufgrund der hohen Streitwerte im Markenrecht immer mit hohen Abmahnkosten verbunden. Samsung-Abmahnungen sind jedoch besonders teuer. In den Abmahnungen wird stets ein Streitwert von 250.000 EUR angesetzt, was Abmahnkosten von 3.800 EUR zur Folge hat. Das kann für kleine Onlinehändler bereits existenzbedrohend sein.

Bei Nichtreaktion auf Samsung-Abmahnung drohen hohe Klagekosten

Abgemahnte sollten niemals Markenabmahnungen ignorieren und hoffen, dass die Sache im Sande verläuft. Wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, drohen weitere hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Bei einem Streitwert von 250.000 EUR beziffern sich die Gerichtskosten auf 7.000 EUR. Hinzu kommen gerichtliche Anwaltskosten auf beiden Seiten, die sich auf 5.000 – 7000 EUR belaufen können. Ein Klageverfahren kann daher mit Kosten von 20.000 EUR verbunden sein.

Vorsicht bei Unterlassungserklärungen – Es drohen Vertragsstrafen

Abgemahnte sollten jedoch nicht vorschnell die der Samsung Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Denn diese kann zu weitgehend formuliert sein. Zudem muss vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sichergestellt sein, dass kein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung droht. Dies setzt nicht nur voraus, dass die bereits beanstandeten Angebote gelöscht werden, sondern dass sichergestellt wird, dass zukünftig keine Fälschungen von Samsung Produkten angeboten werden.

Stellt Samsung nach Angabe einer Unterlassungserklärung erneut fest, dass gefälschte Samsung Produkte angeboten werden, kann Samsung Vertragsstrafe fordern, die mehrere Tausend EUR betragen können. Das weitaus größere finanzielle Risiko bei Markenabmahnungen folgt aus einem Verstoß gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Spätestens hier zahlt dich guter Anwaltsrat aus.

Fazit: Wie Sie auf Samsung Markenabmahnungen reagieren sollten

Wer eine Abmahnung von Samsung wegen einer Markenrechtsverletzung erhält, sollte diese keinesfalls ignorieren. Ignorieren kann teuer werden und zu einem Gerichtsverfahren führen, das mit erheblichen Kosten verbunden ist. Stattdessen sollten Sie die Abmahnung ernst nehmen und sich von Fachanwälten für Markenrecht beraten lassen. Diese prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, formulieren für Sie eine auf modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung und beraten Sie, wie Sie Vertragsstrafen vermeiden können.

Im Idealfall können Sie durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung und den Abschluss eines Vergleichs mit Samsung die Angelegenheit außergerichtlich beilegen und hohe Kosten vermeiden. Sollte die Abmahnung unberechtigt sein, können Sie sich gegen die Forderungen von Samsung zur Wehr setzen und gegebenenfalls selbst Schadensersatz geltend machen.

Was kann ich für Sie als Fachanwältin für Markenrecht tun?

Ich berate seit nunmehr 20 Jahren im Markenrecht und habe daher bereits zahlreiche von verschiedenen Markeninhabern abgemahnte Unternehmen beraten und vertreten. Als Fachanwältin für Markenrecht sind mir die Angriffspunkte bei markenrechtlichen Abmahnungen und die jeweilige Rechtsprechung bestens vertraut. Ebenso, mit welchen Markenabmahnern man verhandeln kann und mit welchen nicht.

Haben auch Sie eine Markenabmahnung von SAMSUNG erhalten?

Dann können Sie mir die Abmahnung gerne per E-Mail zusenden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Im Rahmen einer kurzen kostenlosen Erstberatung erläutere ich Ihnen kurz die Rechtslage und zeige Ihnen einen aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht sinnvollen Lösungsweg auf. Je nach Ihrer finanziellen Situation biete ich faire Pauschalpreise an.

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Denise Himburg – Ihre Markenanwältin mit mehr als 20 Jahren Praxiserfahrung im Markenrecht.