Starre Fristen gibt es nicht. Die Dauer ist u.a. auch davon abhängig, ob es zu Verzögerungen aufgrund z.B. unvollständiger oder fehlerhafter Anmeldeunterlagen kommt.
DPMA: deutsche Marke
Gibt es keine Verzögerungen aufgrund z.B. unvollständiger oder fehlerhafter Anmeldeunterlagen ist das Eintragungsverfahren in der Regel nach 8 Monaten abgeschlossen.
Möglich ist auch ein Antrag auf beschleunigte Prüfung, für die jedoch eine gesonderte Gebühr zu zahlen ist. Eine solche beschleunigte Prüfung (Entragung in weniger als 6 Monaten) ist aber nur sinnvoll bzw. "die Gebühr wert", wenn die Anmeldung auch international (z.B. als IR-Marke) registriert werden soll.
HABM: EU-Marke
Ausweislich der Angaben auf den Webseiten des HABM ist es das derzeitige Ziel, Anmeldungen für Gemeinschaftsmarken, gegen die keine Widersprüche eingelegt wurden (Widerspruchsfrist beträgt 3 Monate), sodann innerhalb von 26 Wochen einzutragen.