Wir begegnen täglich Marken, sei es beim Einkaufen, beim Fernsehen oder beim Zeitunglesen. Marken setzen klare Unterscheidungsmerkmale gegenüber den Waren und Dienstleistungen von anderen Unternehmen. Marken dienen dazu, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens in der Angebotsflut wiederzuerkennen.
Marken kommunizieren!
Eine Marke erleichtert die Kommunikation zwischen Unternehmen und Kunden. Die Marke wird in der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit als Kommunikationsform genutzt. In der Marke wird der gute Ruf bzw. Name eines Unternehmens oder ein bestimmtes Image eines Produktes "gespeichert". Über die Marke werden Wünsche, Werte und Vorstellungen in der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zu potentiellen Kunden transportiert, um diese zum Kauf zu animieren.
Marken schaffen Vertrauen!
Weiterhin versprechen Marken Käufern die zuverlässige Herkunft und gleichbleibende Qualität einer Ware, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens. Eine Marke begründet daher Vertrauen und bindet hierüber dauerhaft Kunden an ein Unternehmen. So stehen Marken häufig für besondere Eigenschaften oder ein besonderes Image einer Ware oder Dienstleistung. Sie sprechen Wünsche an, vermitteln bestimmte Vorstellungen und Werte und führen zur Identitifizierung des Kunden mit Markenprodukten. Marken sichern Unternehmen daher wichtige Wettbewerbsvorteile gegenüber No-Name-Produkten.
Marken verleihen Verbietungsrechte!
Markenschutz verleiht dem Markeninhaber ein ausschließliches Recht zur Benutzung der Marke. Dritte dürfen ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen nicht für identische oder ähnliche Produkte oder Dienstleistungen nutzen, für die die Marke Schutz genießt. Mageblich ist insoweit das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Ob ein Zeichen oder eine Ware bzw. Dienstleistung ähnlich ist, ist stets anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles zu prüfen. Es gibt insoweit eine - auch für Markenrechtler mitunter schwer überschaubare - Vielzahl an Urteilen und Entscheidungen.
Nutzen Dritte Ihre Marke, können Sie diese zur Unterlassung, Beseitigung und Zahlung von Schadensersatz auffordern. Zu den nach § 14 Abs. 3 und 4 MarkenG untersagten Handlungen gehört dabei insbesondere
- die Marke auf Waren oder ihrer Aufmachung oder Verpackung anzubringen,
- unter der Marke Waren anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,
- unter der Marke Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen,
- unter der Marke Waren einzuführen oder auszuführen,
- die Marke in Geschäftspapieren oder in der Werbung zu benutzen,
- ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen auf Aufmachungen oder Verpackungen oder auf Kennzeichnungsmitteln wie Etiketten, Anhängern, Aufnähern oder dergleichen anzubringen,
- Aufmachungen, Verpackungen oder Kennzeichnungsmittel, die mit einem mit der Marke identischen Zeichen oder einem ähnlichen Zeichen versehen sind, anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen oder
- Aufmachungen, Verpackungen oder Kennzeichnungsmittel, die mit einem mit der Marke identischen Zeichen oder einem ähnlichen Zeichen versehen sind, einzuführen oder auszuführen.
Der Schutz vor ungebetenen "Nachahmern" kann insbesondere wichtig werden, wenn sich eine Marke aufgrund erheblicher Mühen und Investitionen zu einer sehr bekannten oder gar berühmten Marke entwickelt hat und Mitbewerber versuchen, sich an deren Erfolgsgeschichte durch Nachahmungen ranzuhängen.
Fazit
Auch wenn Markenschutz zunächst mit Zeit und Kosten verbunden ist, bietet Markenschutz dem Markeninhaber einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber Wettbewerbern. Anmeldung, Aufbau und Pflege einer Marke sind also auf jeden Fall sinnvolle, mitunter sogar notwendige Investitionen in die Zukunft eines Unternehmens.