Markenabmahnung "MO" für Bekleidung - was tun?

Markenabmahnung Kanzlei Preu Bohlig im Auftrag von MO Streetwaer

Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner versendet im Auftrag der MO Streetwear GmbH Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen. Den Betroffenen wird vorgeworfen, dass sie die der MO Streetwear GmbH zustehenden Rechte an der für Bekleidung eingetragenen Marke „MO“ verletzt haben.

Was wird in der Markenabmahnung von MO Streetwear gefordert?

Betroffen sind vor allem Verkäufer, die Bekleidung auf eBay anbieten und hierbei (z.B. in der Artikelbezeichnung) das Zeichen "MO" verwenden. Durch die Verwendung des Zeichens "MO" sieht die MO Streetwear GmbH ihre Rechte an der Wortmarke "MO", eingetragen beim DPMA u.a. in der Klasse 25 für Bekleidungsstücke (und Schuhwaren und Kopfbedeckungen) verletzt. Die Abgemahnten werden aufgefordert,

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • Auskunft zu erteilen,
  • ihre Schadensersatzpflicht anzuerkennen,
  • Abmahnkosten zu zahlen sowie
  • Kosten für den Testkauf zu erstatten.

Muss ich auf die Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner reagieren?

Wir hören immer wieder, dass Abgemahnte denken, dass es sich bei solchen Abmahnungen oder allgemein bei Massenabmahnungen um Betrug handelt. Das ist nicht richtig! Wird eine Marke von Dritten für den Vertrieb von Waren ohne Zustimmung des Markeninhabers genutzt, liegt eine Markenverletzung im Sinne von § 14 Abs. 2 MarkenG vor. Bei einer Markenrechtsverletzung kann der Markeninhaber Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Abmahnkosten verlangen.

Sollte die Abmahnung zu Recht erklärt worden sein, droht aufgrund der in Markensachen hohen Streitwerte (i.d.R. mindestens 50.000 EUR) ein teures Klageverfahren. Zudem besteht nach der Rechtsprechung eine Antwortpflicht des Abgemahnten. Antworten Sie nicht und erhebt die Kanzlei Preu Bohlig & Partner Klage oder beantragt den Erlass einer Eilverfügung, können Sie sich zwar immer noch verteidigen, insbesondere darlegen, warum keine Markenverletzung vorliegt bzw. Sie für diese jedenfalls nicht haften. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass Ihnen auch bei einer unberechtigten Markenabmahnung die Kosten des Klage- oder Eilverfahrens auferlegt werden. Denn Preu Bohlig & Partner könnte argumentieren, dass man keine Klage erhoben hätte, hätten Sie bereits außergerichtlich dargelegt, warum die Abmahnung unberechtigt war. Sie sollten daher auf die Abmahnung innerhalb der gesetzten Frist reagieren!

Wie sollten Sie auf die Markenabmahnung von Preu Bohlig & Partner reagieren?

Da das Markenrecht ein rechtliches Spezialgebiet darstellt, sollten Sie einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt konsultieren, um zu erfahren, wie die Erfolgsaussichten der Zurückweisung der Abmahnung in Ihrem Fall aussehen.

  • Problematisch für Abgemahnte ist insbesondere einzuschätzen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. So nutzen nicht alle Markeninhaber Ihre Marke tatsächlich bzw. nicht in der eingetragenen Form. In diesem Fall könnte der Abmahnung der Einwand der Nichtbenutzung entgegengehalten werden.
  • Zudem ist zu prüfen, ob Sie das Zeichen "MO" überhaupt markenmäßig verwendet haben. Denn nicht jede Verwendung eines markenrechtlich geschützten Zeichens ist verboten, sondern nur eine "markenmäßige Nutzung". Ob eine solche Nutzung vorliegt, ist mitunter schwer einzuschätzen.
  • Selbst wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt, ist zu prüfen, ob der Abgemahnte für diese auch haftet. So haften z.B. Spediteure, Frachtführer, Lagerhalter und Logistikunternehmen wegen Markenrechtsverletzungen erst ab dem Zeitpunkt, wo sie sichere Kenntnis davon erhalten, dass es sich um rechtsverletzende Ware (z.B. Markenfälschungen) handelt.
  • Weiterhin ist zu prüfen, ob die von der Kanzlei Preu Bohlig geforderten Abmahnkosten überhöht sind. Zwar werden in Markenstreitigkeiten grundsätzlich hohe Streitwerte angesetzt, aber am Ende kommt es stets auf den Einzelfall an. Nach unserer Erfahrung sind die Abmahnkosten in EInzelfällen durchaus überhöht.
  • Wird von der Kanzlei Preu Bohlig die Zustimmung zur Vernichtung von beschlagnahmten Produkten durch den Zoll gefordert, ist schließlich darauf zu achten, dass man nicht unbewusst Kosten der Vernichtung übernimmt.

Nach einem Beratungsgespräch mit einem Anwalt können Sie in Ruhe entscheiden, ob bzw. insoweit Sie den Forderungen von Preu Bohlig & Partner nachkommen wollen oder ob Sie einen Anwalt Ihrer Wahl mit der Zurückweisung der Abmahnung beauftragen wollen.

Was können wir für Sie bei einer Abmahnung der MO Streetwear tun?

Sollten Sie eine Abmahnung wegen Verletzungen der Rechte an der Marke „MO“ von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine kurze kostenlose Erstberatung am Telefon (030/22505090) zur Verfügung. In dem Telefonat erläutere ich Ihnen kurz die Rechtslage und bespreche mit Ihnen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens und die dabei entstehenden Kosten. Sie können sich danach in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit weiteren Schritten gegenüber der MO Streetwear GmbH beauftragen wollen.

Sie können uns auch gerne das Abmahnschreiben per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) zusenden. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Aufgrund meiner Spezialisierung im Markenrecht, belegt durch den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz und meiner jahrelangen praktischen Erfahrungen im Markenrecht, können Sie von mir eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihres Anliegens erwarten.

Wir vereinbaren faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr mit der Kanzlei Preu Bohlig abgegolten ist. Insofern können Sie das durch unsere Beauftragung entstehende Kostenrisiko klar einschätzen.