Das AG Ansbach hat mit Urteil vom 6.4.2016 einen Facebook-Nutzer wegen Beleidigung von Kriminalbeamten auf Facebook zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt.
Sachverhalt: Vorbestrafter beleidigt Kriminalbeamten auf Facebook
Der 49-Jährige hatte auf seiner Facebook-Seite nach den Feststellungen des Gerichts zunächst geschrieben, er habe gehört, dass die "Staatsbüttel vom Ansbacher Rauschgiftdezernat" einen Hanfhändler "auseinandergenommen" hätten. Ferner habe er die Beamten als "verblödeten Scheißhaufen", "Dreckspack" und "Abschaum" bezeichnet.
Urteil: "Scheißhaufen", "Dreckspack" und "Abschaum" nicht von Meinungsfreiheit gedeckt
Derartige Beleidigungen durch Fäkalausdrücke sind nach Ansicht des AG Ansbach nicht mehr durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.
Da der Angeklagte bereits erheblich vorbetraft war und im Tatzeitpunkt unter Bewährung stand, verurteilte das Gericht den Angeklagten zur Gefängnisstrafe und nicht nur zur Geldstrafe.
Der Angeklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
AG Ansbach, Urteil vom 6.4.2016