LG Berlin: TAZ darf Äußerungen über Thilo Sarrazin nicht wiederholen

LG Berlin verturteilt TAZ ferner zur Zahlung von Schmerzenzgeld iHv 20.000 EUR an Sarrazin

Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin hat am 14.08.2013 in einem Hauptsacheverfahren die TAZ auf Klage von Thilo Sarrazin verurteilt, Äußerungen aus einer Kolumne vom 06.11.2012 nicht mehr weiter zu verbreiten oder zu veröffentlichen.

Der Artikel des Journalisten Deniz Yücel enthielt die Formulierung


"Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten."

Die hiergegen gerichtete Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts war erfolgreich. Ferner hat das Landgericht Sarrazin eine Entschädigung in Höhe von 20.000,- EUR zugesprochen.

Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

LG Berlin, Urteil vom 15.08.2013 - 27 O 183/13 -

Quelle: Pressemitteilung des LG Berlin v. 16.08.2013