VG Schleswig-Holstein: Datenschutzbeauftragter zur Unterlassung von Behauptungen über Datenverstöße verurteilt

Apothekenrechenzentrum obsiegt vor Gericht gegen Landeszentrum für Datenschutz

Das Münchener Apothekenrechenzentrum VSA hat vor Gericht im Streit um Aussagen über mögliche Verstöße gegen den Datenschutz bei der Weiterverarbeitung von Rezeptdaten einen weiteren Erfolg errungen: Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat alle maßgeblichen Behauptungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz über die VSA im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt.

Dem Landeszentrum bzw. dessen Leiter Dr. Thilo Weichert sind nach VSA-Angaben demnach Äußerungen verboten worden, in denen er behauptet, die Datenlieferungen der VSA seien nicht ausreichend anonymisiert. "Die Aussagen von Herrn Dr. Weichert werden aus Sicht des Gerichts durch keinerlei brauchbare Tatsachengrundlagen belegt", heißt es in der VSA-Mitteilung. Zudem seien die Aussagen Weicherts schon deshalb nicht erforderlich gewesen, da das zuständige Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht das Verfahren bei der VSA geprüft und für rechtmäßig gehalten habe.

"Von dem im Sommer ausgerufenen vermeintlichen Datenskandal ist damit nichts mehr übrig geblieben", sagte Anwältin Dr. Tanja Eisenblätter von Hogan Lovells in Hamburg. Dr. Andreas Lacher von der VSA-Geschäftsführung wies außerdem darauf hin, dass das Gericht vielmehr bestätigt habe, "dass es keinerlei Anlass gegeben habe, sich in der gewählten Weise über die VSA zu äußern." Die Geschäftsführung der VSA verwies weiterhin darauf, dass der Beschluss vor allem für die Apotheker in Deutschland ein wichtiges Signal sei, müssten sie sich doch nun nicht mehr unterstellen lassen, an der Weitergabe nicht ausreichend geschützter Daten beteiligt zu sein: "Im Gegenteil: Die Richter am Verwaltungsgericht in Schleswig haben sämtliche Kritikpunkte und Positionen des Datenschützers nach eingehender Prüfung verworfen und Herrn Dr. Weichert auferlegt, diese Aussagen in der Medienöffentlichkeit nicht zu wiederholen", so die VSA-Mitteilung.

Die Geschäftsführung betonte, dass damit auch allen Vorwürfen gegen die VSA der Boden entzogen worden sei. Wegen einiger Aussagen waren bereits zuvor zwei einstweilige Verfügungen gegen den Spiegel und Spiegel online, die damals zuerst berichtet hatten, erwirkt worden. Sowohl der Spiegel und Spiegel online als auch Weichert können gegen die Entscheidungen Rechtsbehelfe einlegen.

Qulle: PM der Deutsche Apotheker Zeitung vom 12.11.2013

http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/politik/news/2013/11/12/vsa-obsiegt-vor-gericht-gegen-thilo-weichert/11440.html