Online-Händler, die "Malen nach Zahlen"-Produkte mit Bildern der Künstlerin Starla Michelle anbieten, erhalten aktuell Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung von der Berliner Kanzlei REICH GROTE im Auftrag der Starla Michelle LLC. In der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunft gefordert. In einem nächsten Schreiben werden Schadensersatz und Abmahnkosten in vierstelliger Höhe gefordert. Die Forderungen der Starla Michelle LLC sollten in jedem Fall geprüft werden.
Abmahnung wegen Starla Michelle-Bilder für "Malen nach Zahlen"
Starla Michelle ist eine in Austin, Texas lebende Künstlerin, die farbenfrohe Tier-Ölgemälde komponiert. Ausweislich der Angaben auf ihrer Webseite arbeitet(e) Starla Michelle mit verschiedenen Herstellern, darunter IKEA und May Designs, zusammen, die ihre Bildmotive auf Kleidung, Notizbüchern, Handtüchern etc. vermarkten.
Die Abmahnungen werden nicht im Namen der Künstlerin, sondern der Starla Michelle LLC ausgesprochen. Diese ist - laut Abmahnung - Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an den Bildern von Starla Michelle.
Anlass der Abmahnungen sind "Malen nach Zahlen" eBay-Angebote mit Bildmotiven von Starla Michelle. Die betroffenen Onlinehändler boten diese an, ohne zu ahnen, dass die Bildmotive urheberrechtlich geschützt sind und die Starla Michelle LLC keine Einwilligung zur Nutzung der Bildmotive für "Malen nach Zahlen" erteilt hat.
Abmahnungen der Starla Michelle LLC: Was wird gefordert?
In der Abmahnung wird znächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Auskunft gefordert. Nach Auskunftserteilung beziffert die Kanzlei REICH GROTE den Schadensersatz und die Abmahnkosten.
Schadensersatz und Abmahnkosten in vierstelliger Höhe
Die Starla Michelle LLC berechnet den Schadensersatz im Wege der fiktiven Lizenzgebühr. Angaben zur Lizenzpraxis finden sich in den Abmahnungen nicht. Es wird lediglich ein Betrag genannt und behauptet, dieser würde der Lizenzpraxis der Starla Michelle LLC entsprechen.
In den uns vorliegenden Abmahnungen gibt die Starla Michelle LLC einen Lizenzbetrag von 3.300 US Dollar an. Ferner wird ein Zuschlag wegen fehlender Urheberangabe in Höhe von weiteren 3.300 US Dollar gefordert sowie Zinsen seit Beginn der Rechtsverletzung. Hinzu kommen Abmahnkosten, ebenfalls in vierstelliger Höhe. Insgesamt beziffern sich die Forderungen auf ca. 7.500 EUR.
Sind die Forderungen der Starla Michelle LLC berechtigt?
Ob die Forderungen der Starla Michelle LLC dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Selbst wenn das Bildmotiv urheberrechtlich geschützt und die Starla Michelle LLC Inhaberin ausschließlicher Nutzungsrechte sein sollte, heißt dies nicht automatisch, dass die Zahlungsforderungen in der geltend gemachten Höhe berechtigt sind.
Urheberrechtliche Abmahnung: Wie wird der Schadensersatz berechnet?
Bei Urheberrechtsverletzungen kann der Urheber (Rechteinhaber) den Schadensersatz nach seiner Wahl auf drei verschiedenen Wegen berechnen: Herausgabe des Verletzergewinns, Herausgabe des entgangenen Gewinns oder Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr (Lizenzanalogie). Bei der Berechnung nach der Lizenzanalogie ist zu fragen, was vernünftige Vertragsparteien als angemessene Vergütung vereinbart hätten. Maßgeblich ist dabei die eigene Lizenzpraxis des Rechteinhabers.
Forderung von Schadensersatz in vierstelliger Höhe berechtigt?
Die Starla Michelle LLC fordert Schadensersatz in Höhe von mehr als 5.000 EUR. Erläuterungen zu ihrer Lizenzpraxis sucht man in de Abmahnung vergeblich. Auch auf der Webseite der Künstlerin selbst finden sich keine Angaben über Lizenzen oder konkrete Lizenzgebühren.
Nach der Rechtsprechung kann sich der Urheber (Rechteinhaber) auf eine konkrete Lizenz nur berufen, wenn er nachweist, dass er solche Lizenzen tatsächlich am Markt durchsetzen kann, d.h. tatsächlich erzielt. Durch den Schadensersatz soll der Urheber (Rechteinhaber) nicht schlechter, aber auch nicht besser stehen. Daher müsste Starla Michelle belegen, dass sie am Markt Lizenzen durchsetzen kann, die den Schadensersatzforderungen entsprechen.
Abmahnkosten in viertstelliger Höhe berechtigt?
Abmahnkosten sind nur zu zahlen, wenn der Abmahner sich gegenüber der mit der Abmahnung beauftragten Kanzlei verpflichtet hat, die vom Abgemahnten geforderten Abmahnkosten zu zahlen. Spätestens im Klageverfahren müssen Abmahner zur Abrechnung im Innenverhältnis näher vortragen und im Falle des Bestreitens Beweis anbieten.
Urheberrechtsverletzung: Abmahnung der Starla Michelle LLC erhalten - Was Abgemahnte tun sollten
Haben auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei REICH GROTE im Auftrag der Starla Michelle LLC wegen Nutzung von Bildmotiven der Künstlerin Starla Michelle erhalten, sollten Sie die darin geltend gemachten Zahlungsforderungen anwaltlich überprüfen lassen. Auch wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Zahlungsforderungen der Höhe nach berechtigt sind.
Zudem sollten Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht unbedacht abgeben, drohen bei Verstößen hohe Vertragsstrafen. Das weit aus größere finanzielle Risiko liegt in der Gefahr der Verwirkung von Vertragsstrafen.
Ich berate seit mehr als 20 Jahren bundesweit Unternehmen und Onlinehändler umfassend im Urheberrecht. Aufgrund meiner Spezialisierung und langjährigen Beratungspraxis im Urheberrecht sind mir die einschlägigen Urteile und Angriffspunkte gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bestens vertraut. Gerne berate und vertrete ich auch Sie bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder sonstigen Fragen im Urheberrecht.
Urheberrecht: Fachanwältin bietet Soforthilfe
Sie haben eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten?
Sollen Schadensersatz zahlen? Wir helfen - Kontaktieren Sie uns jetzt!