Die Rechtsanwaltskanzlei Sven Hörnich verschickt im Auftrag von Horst Winkler Abmahnungen wegen der unerlaubten Nutzung von Gedichten. Betroffen sind Unternehmen, die Gedichte ohne Zustimmung von Horst Winkler verwenden. Gefordert werden neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Schadensersatz und Freistellung von Abmahnkosten. Wie sollten Betroffene reagieren? Was ist vor Abgabe einer Unterlassungserklärung zu beachten? Sind die Zahlungsforderungen berechtigt?
Horst Winkler - Wer ist der Abmahner?
Horst Winkler ist nach eigenen Angaben freiberuflicher Autor von Gedichten, die er auf Webseiten wie www.verseschmiede.com und www.versschmiede.de veröffentlicht. Derzeit finden sich auf den Webseiten knapp 4.500 Gedichte. Nach eigener Aussage „lebt er von seinen Gedichten“.
Auf den Webseiten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung der Gedichte nur gemäß den Nutzungsbedingungen erfolgen darf. Konkret heißt es dort:
„Die Texte auf www.versschmiede.de und www.verseschmiede.com sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch auszugsweise in keiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung bzw. Lizenz verwendet werden. Das gilt insbesondere im Internet (facebook, twitter, whatsapp und andere soziale Medien, Foren, Blogs, Gästebücher, Homepages u.a.).
Ungenehmigte Verwendung, auch in Zeitungen oder Büchern, sowie kommerzielle Nutzung ziehen neben Unterlassungsansprüchen auch Schadenersatz auf Grundlage von Lizenzgebühren nach sich.“
Was fordert Horst Winkler in den Gedicht Abmahnungen ?
In den Abmahnungen wird den Betroffenen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, da sie Gedichte von Horst Winkler
- ohne dessen Zustimmung,
- ohne dessen Urheberangabe und/oder
- in abgewandelter Form
verwendet haben.
Unterlassungserklärung
Die Abgemahnten werden aufgefordert, die Verwendung des Gedichts einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Den Abmahnungen liegt - anders als üblich - keine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Neben einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz und die Freistellung von den Abmahnkosten verlangt.
Schadensersatz
Hinsichtlich des Schadensersatzes beruft sich Winkler stets auf ein Urteil des Landgerichts Potsdam aus dem Jahr 2011 und behauptet, aus diesem ergebe sich, dass „pro Vers ein Lizenzschadensersatz in Höhe von ohne weiteres 200 EUR“ zu zahlen sei. Soweit eine Unterlassungserklärung und die Abmahnkosten gezahlt würden, würde sich Horst Winkler „im Interesse einer gütlichen Einigung“ mit einem Teilbetrag von 150 EUR begnügen.
Abmahnkosten
Die Abmahnkosten werden auf Grundlage eines Unterlassungsstreitwerts in Höhe von 9.000 EUR berechnet. Auch insoweit verweist Winkler auf das Urteil des Landgerichts Potsdam, konkret darauf, dass es im Fall der unerlaubten Verwendung eines Gedichts einen Unterlassungsstreitwert von 20.000 EUR festgesetzt habe.
Sind die Gedichte von Horst Winkler urheberrechtlich geschützt?
Voraussetzung für einen urheberrechtlichen Schutz ist, dass das Gedicht die erforderliche "Schöpfungshöhe" aufweist (§ 2 Abs. 2 UrhG). Hierfür muss das Gedicht ein hinreichendes Maß an Originalität aufweisen. Die Schwelle für den Schutz ist zwar niedrig ("kleine Münze"), aber nicht jeder kurze oder gereimte Text – und damit auch nicht jedes Gedicht – erreicht automatisch die notwendige Individualität und Originalität für den Urheberrechtsschutz. In dem Gedicht muss die Persönlichkeit des Urhebers zum Ausdruck kommen. Ob dies der Fall ist, muss jeweils anhand des konkreten Gedichtes geprüft werden.
🤖 KI und Texte: Die zunehmende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich der Content-Erstellung ist nicht zu übersehen. So ist es mittlerweile möglich, mit Hilfe von KI in kürzester Zeit Gedichte zu generieren. Die Aufforderung an ChatGPT, „ein lustiges Hochzeitsgedicht zu schreiben“, führt innerhalb weniger Sekunden zu einem gereimten, durchaus kreativen Gedicht, Beispiel Prompt: "Schreibe ein lustiges Hochzeitsgedicht als VIerzeiler":
"Die Hochzeit, sie ist nun vollbracht,
Anna und Max – ein tolles Pärchen, lacht.
Die Ringe glänzen, der Tag ist fein,
Doch wer macht später das Geschirr allein?"
Auch wenn viele Fragen im Zusammenhang mit KI noch offen sind, besteht in Deutschland Konsens darüber, dass Texte, die von ChatGPT und ähnlichen KI-Systemen generiert werden, keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies liegt daran, dass diese Texte das Ergebnis automatisierter Prozesse sind und nicht einer menschlichen schöpferischen Leistung entspringen. Der Mensch initiiert diesen Prozess zwar durch seine Eingaben, hat aber nur begrenzten Einfluss auf das Endprodukt. Ein urheberrechtlicher Schutz setzt aber einen menschlichen "Schöpfungsakt" voraus, der bei KI-generierten Texten fehlt.
Sind die Zahlungsforderungen von Horst Winkler berechtigt?
Ob die Zahlungsforderungen dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind, muss ebenfalls in jedem Einzelfall geprüft werden. Selbst wenn das Gedicht urheberrechtlich geschützt sein sollte, heißt dies nicht automatisch, dass die Zahlungsforderungen in der geltend gemachten Höhe berechtigt sind.
Wie wird der Schadenersatz berechnet?
Bei einer Urheberrechtsverletzung kann der Urheber den Schadensersatz nach seiner Wahl auf drei verschiedene Arten berechnen: Herausgabe des Verletzergewinns, Herausgabe des entgangenen Gewinns oder Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr (Lizenzanalogie).
Bei der Berechnung nach der Lizenzanalogie ist zu fragen, was vernünftige Vertragsparteien als angemessene Vergütung vereinbart hätten. Maßgeblich ist in erster Linie die eigene Lizenzpraxis des Urhebers. Auf eine bestimmte Lizenzpraxis kann sich der Urheber aber nur berufen, wenn er nachweist, dass er die behaupteten Lizenzen für die beanstandete Nutzung tatsächlich frei am Markt erzielt.
👉 Durch den Schadensersatz soll der Urheber nicht besser gestellt werden, als er bei einer tatsächlichen Lizenzierung stünde. Die bloße Vorlage oder Bezugnahme auf Preislisten reicht daher nicht aus. Zahlungen, die nur aufgrund einer Abmahnung geleistet wurden, sind ebenfalls nicht geeignet, eine entsprechende Lizenzierungspraxis zu belegen.
Was ist mit den Abmahnkosten?
Ebenso wie der Unterlassungsanspruch setzt auch der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten kein Verschulden des Abgemahnten voraus. Auch wenn der Abgemahnte nicht wusste, dass das Gedicht urheberrechtlich geschützt ist, oder wenn er (aus welchen Gründen auch immer) glaubte, zur Nutzung berechtigt zu sein, muss er grundsätzlich die Abmahnkosten erstatten.
👉 Die Abmahnkosten sind allerdings nur dann zu zahlen, wenn sich der Abmahnende gegenüber der abmahnenden Kanzlei verpflichtet hat, die vom Abgemahnten geltend gemachten Abmahnkosten zu zahlen. Spätestens im gerichtlichen Verfahren muss der Abmahnende zur Abrechnung im Innenverhältnis näher vortragen und im Bestreitensfall Beweis anbieten.
👉 Zudem sind nur angemessene Abmahnkosten erstattungsfähig. Insofern ist zu prüfen, ob der für die Berechnung der Abmahnkosten angesetzte Unterlassungsstreitwert angemessen ist.
Fachanwältin bietet Soforthilfe
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Abmahnung von Horst Winkler - Was Abgemahnte (nicht) tun sollten
👉 Wenn auch Sie eine Abmahnung von Horst Winkler wegen der Verwendung eines seiner Gedichte erhalten haben, sollten Sie den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung sowie die geltend gemachten Zahlungsansprüche anwaltlich überprüfen lassen. Selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Zahlungsansprüche auch der Höhe nach berechtigt sind.
❌ Auf keinen Fall sollte vorschnell und unüberlegt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da im Falle eines Verstoßes Vertragsstrafen drohen, die sich auf mehrere Tausend Euro belaufen können. Das weitaus größere finanzielle Risiko liegt also in der Gefahr von Vertragsstrafen. Spätestens hier zahlt es sich aus, anwaltlichen Rat einzuholen.
👩⚖️ Ich berate seit über 20 Jahren bundesweit umfassend im Urheberrecht. Aufgrund meiner Spezialisierung und langjährigen Beratungspraxis im Urheberrecht sind mir die einschlägigen Urteile und Angriffspunkte gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bestens bekannt. Gerne berate und vertrete ich auch Sie bei Abmahnungen wegen der Verwendung von Gedichten oder anderen urheberrechtlichen Fragen.