Ein Enkel des Künstlers Oskar Schlemmer unterliegt im Rechtsstreit mit der Bauhaus Stiftung um die Exponate der aktuellen Ausstellung "Mensch Raum Maschine, Bühnenexperimente am Bauhaus" in Dessau.
Sachverhalt
Hintergrund des Rechtsstreits ist die noch bis Ende April 2014 laufende Ausstellung "Mensch Raum Maschine. Bühnenexperimente am Bauhaus", in der studentische Adaptionen von Kostümen aus Schlemmers "Triadischem Ballett" gezeigt werden.
Der Enkel von Oskar Schlemmer machte geltend, dass es sich bei den ausgestellten Arbeiten um eine "Kunstfälschung" handeln würde, da die Kostüme nicht ausreichend als Kopien deklariert seine, dadurch sei das postmortale Persönlichkeitsrecht seines Großvaters verletzt. Er vertrat die Ansicht, die 18 Figurinen verzerrten das Werk seines Großvaters, da es sich bei diesen um minderwertige, geradezu karikatureske Reproduktionen handele. Beim Besucher entstünde der Eindruck, es handele sich bei den Exponaten um Originale von Schlemmers Werk "Triadisches Ballett".
Die Bauhaus Stiftung widersprach dem und wies darauf hin, dass die studentischen Werke unter dem Titel "Como Bauhaus" (Wie Bauhaus) in der Ausstellung mit Texten und Begleitmaterialien als solche deutlich gekennzeichnet sind.
Entscheidung LG Dessau
Das LG Dessau wies den Antrag des Enkels auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück und schloss sich der Ansicht der Bauhaus Stiftung an, dass die Nachbildungen in ausreichender Art und Weise als freie Interpretationen gekennzeichnet seien.
Zudem sei Oskar Schlemmer seit 70 Jahren tot; nach einer derart langen Zeit stehe ihm ein postmortales Persönlichkeitsrecht nicht mehr zu.
LG Dessau, Urteil vom 27.01.2014 - noch nicht rechtskräftig -