Falsche Gesundheitsversprechen sind wettbewerbswidrig

Falsche Gesundheitsversprechen bei Nahrungsergänzungsmittel unzulässig

Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 2.12.2016 die MNG GmbH zur Unterlassung von irreführender Werbung zu falschen Gesundheitsversprechen beim telefonischen Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln verurteilt.

Verbraucherzentrale verklagt MNG GmbH wegen irreführender Werbung beim Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln

Die MNG GmbH steht seit längerem in der Kritik wegen un zulässiger Kaltakquise am Telefon und Abzocke älterer Menschen mit teuren Nahrungsergänzungsmitteln. Spätestens seitdem die MGN GmbH den "Prellbock 2015" der Verbraucherzentrale Sachsen erhalten hat, ist das Dresdener Unternehmen dafür auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.

Wegen der Werbung mit falschen Gesundheitsversprechen sowie Rücklastschrift- und Mahngebühren von 25 und 10 EUR hatte die Verbraucherzentrale Sachsen beim Landgericht Leipzig am 10.03.2016 Klage gegen die MNG GmbH eingereicht.

Werbung mit falschen Gesundheitsversprechen ist irreführend und daher unzulässig

Mit Urteil vom 02.12.2016 wurde die MNG GmbH nunmehr verurteilt, die Verwendung dieser AGB-Gebührenklauseln sowie die Werbung mit falschen Gesundheitsversprechen zu unterlassen. Hinsichtlich der unzulässigen Kaltakquise am Telefon ohne vorherige Einwilligung der Angerufenen steht noch eine Entscheidung in einem weiteren Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen vor dem Landgericht Dresden aus.

"Vor allem ältere Menschen wurden in vielen Teilen Sachsens telefonisch zum Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln überredet", erklärt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Erst mit einem Schreiben, das zu einer "Kur" mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten gratuliert, wurde den Betroffenen die Auswirkungen dieses Telefonates klar. Und die haben es in sich: "Bei einem Abo von monatlich 49,95 Euro werden damit mehr als 1.000 Euro in zwei Jahren fällig", so Wiesemann.

Auch was haltlose Gesundheitsversprechen angeht, fackelte die MGN GmbH nicht lange:

"Langfristige Verbesserung der Funktionen des Gelenkes", "starke und gesunde Gelenke bis ins hohe Alter!" oder "Minderung von Schwellungen & weniger Zerstörung im Gelenkspalt" – all das sollten die beworbenen "Gesund + Fit"-Kapseln ermöglichen. "Heilaussagen dürfen aber nur zugelassene Medikamente verwenden", so Wiesemann.

Doch damit nicht genug. Wer sich überrumpelt fühlte und sich vom Vertrag lösen wollte, hatte es schwer. Zur monatlichen Zusendungen der Kapseln kamen Kontoabbuchungen des "Kurbeitrags" und Inkassoschreiben mit hohen Mahn- und Rücklastschriftentgelten, wenn Betroffene die Buchungen zurückgehen ließen. "Ein Widerruf wurde in einigen uns bekannten Fällen nicht akzeptiert", so Wiesemann.

PM der Verbraucherzentrale Sachsen vom 06.12.2016