Bei Vortäuschen von Ortsnähe droht Abschaltung von Rufnummern

Die Bundesnetzagentur ließ knapp 5.100 Rufnummern einer Entrümpelungsfirma abschalten, da diese Verbraucher durch die Telefonnumern vorgetäuscht hat, dass es sich bei ihr um ein ortsansässiges Unternehmen handelt. Bei einer gewerblichen Telefonnummer aus dem eigenen Vorwahlbereich müssen sich Verbraucher darauf verlassen können, dass sie zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt. 

Die Behörde ließ rund 5.100 Rufnummern abschalten, mit denen die Entrümpelungsfirma Verbrauchern in Werbeanzeigen bundesweit Ortsnähe vorgetäuscht hatte. In den jeweiligen Ortsnetzbereichen hatte die Firme nämlich keinen eigenen Standort, sondern die Anrufer wurden zum Firmensitz weitergeleitet. Über die Weiterleitung wurde der Verbraucher jedoch nicht nformiert.

Nach Ansicht der Bundesnetzagentur handelt eine Firma, die durch Rufnummern Ortsansässigkeit vortäuscht, irreführend und begeht dadurch einen Wettbewerbsverstoß.

"Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Rufnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt. Die Bundesnetzagentur setzt die Überprüfung der Anbieter aller Branchen nachdrücklich fort, die in vergleichbarer Weise eine Ortsansässigkeit vortäuschen, und geht gegen diese Wettbewerbsverstöße vor",

sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. 

Die Bundesnetzagentur hatte bereits 2016 bei einem ähnlich gelagerten Fall die Abschaltung von rund 300 Rufnummern einer Rohr- und Kanalreinigungsfirma angeordnet.

Quelle: PM der Bundesnetzagentur vom 27.01.2017