Bosch Siemens Hausgeräte GmbH gibt wettbewerbsbeschränkendes Rabattsystem auf

Rabattsystem benachteiligte Händler, die Haushaltsgeräte sowohl über Ladengeschäft als auch über das Internet absetzten

Die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH wird ihr zum 1. Januar 2013 eingeführtes System von Leistungsrabatten ab 2014 nicht mehr praktizieren. Das Rabattsystem hat vor allem sog. Hybridhändler benachteiligt, die Haushaltsgeräte sowohl über ihr stationäres Ladengeschäft als auch über einen Internetshop absetzen. Die Hybridhändler erhielten aufgrund des Rabattsystems umso niedrigere Rabatte, je mehr Umsatz sie über den Internetshop generierten. Das Bundeskartellamt hatte ein Verfahren gegen die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH eingeleitet nachdem es zahlreiche Beschwerden von Hybridhändlern erhalten hatte.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:


"Natürlich kann ein Hersteller mit seinen Händlern qualitative Anforderungen für den Vertrieb seiner Produkte vereinbaren. Wenn die Gewährung umsatzabhängiger Einkaufsrabatte allerdings dazu führt, dass die Händler in der Wahl ihrer Vertriebswege beschränkt werden, ist dies nicht hinzunehmen. Das Rabattsystem setzte Händlern Anreize, ihren Internetvertrieb zu begrenzen. Dadurch wurde der Wettbewerb im Onlinehandel reduziert. Die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH hat mittlerweile alle betroffenen Händler schriftlich über die Aufgabe des bisherigen Rabattsystems informiert. Wir werden das Verfahren daher vorerst nicht weiter verfolgen.“

Das Bundeskartellamt wertete das Rabattsystem der Bosch Siemens Hausgeräte GmbH - ähnlich wie das jüngst vom Bundeskartellamt beanstandete Rabattsystem von GARDENA (...) - als wettbewerbsbeschränkendes Doppelpreissystem. Die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH teilte dem Bundeskartellamt mit, ab dem Jahr 2014 auf die Rabattspreizung zu verzichten. Damit sind künftig für den stationären und für den Online-Absatz gleich hohe Rabatte erreichbar.

Quelle: PM des Bundeskartellamtes vom 23.12.2013