Foto Abmahnung von LAPIXA erhalten – was tun?

Was tun bei Foto Abmahnungen durch LAPIXA?

Wir vertreten zahlreiche Mandanten, die von LAPIXA wegen unerlaubter Nutzung von Fotos abgemahnt wurden. In den per E-Mail versandten Abmahnungen fordert LAPIXA im Auftrag des jeweiligen Fotografen Schadensersatz und Inkassogebühren. Sind die Forderungen von LAPIXA berechtigt?

Wer steckt hinter LAPIXA?

Hinter LAPIXA steht die LAPIXA GmbH aus Berlin. Diese betreibt unter www.lapixa.de eine Plattform, auf der Fotografen Fotos hochladen können. LAPIXA crawlt sodann das Internet (24/7) und speichert automatisch, auf welchen Webseiten diese Fotos ohne Erlaubnis des Fotografen genutzt werden. Sofern der Fotograf den Fall freigibt, verfolgt LAPIXA die Urheberrechtsverletzung selbst oder durch Anwälte.

Was fordert LAPIXA in den Abmahnungen?

Neben der Unterlassung der weiteren Nutzung des Fotos fordert LAPIXA für die Vergangenheit Schadensersatz und die Erstattung von Inkassogebühren.

Den Schadensersatz berechnet LAPIXA dabei unter Rückgriff auf die MFM-Tabelle. Diese sehen je nach Nutzungsart und Nutzungsdauer bestimmte Vergütungen vor. Üblicherweise berechnet LAPIXA einen 100%igen Zuschlag wegen fehlender Urheberangabe.

Auf Basis des so ermittelten Schadensersatzes verlangt LAPIXA ferner die Zahlung von Inkassogebühren und die Erstattung von Dokumentationskosten (85 EUR).

MFM-Tabelle - was ist das eigentlich?

Die MFM-Tabelle wird jedes Jahr neu von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (= MFM) herausgegeben. Die MFM-Tabelle enthält für zahlreiche verschiedene einzelne Nutzungsarten und Zeiträume die jeweils aktuell üblichen Honorare im Bildbereich.

An der MFM-Tabelle können sich sowohl Fotografen als auch Verwerter von Nutzungsrechte bei Abschluss von Lizenzvereinbarungen, insbesondere der Lizenzgebühren orientieren. Aber auch bei der Berechnung des Schadensersatzes wegen urheberrechtswidriger Nutzung orientieren sich Fotografen bzw. deren Anwälte häufig an den Vergütungssätzen der MFM-Tabelle. 

Sind die Forderungen von LAPIXA berechtigt?

Nach der Rechtsprechung kann der Rechteinhaber (Fotograf) als Schadensersatz den Betrag (= Lizenz) verlangen, den vernünftige Parteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages über die in Rede stehenden Nutzung vereinbart hätten. Ob LAPIXA zur Berechnung der Lizenz auf die MFM-Tabelle zurückgreifen darf, ist daher anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles stets zu prüfen.

So äußerte der BGH jüngst (Urteil vom 13.09.2018 - Az.: I ZR 187/17) grundsätzllich Zweifel, ob die MFM-Tabelle überhaupt branchenübliche Vergütungssätze enthält:

"Es erscheint bereits fraglich, ob die von der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing, einer Interessenvertretung der Anbieterseite, einseitig erstellten MFM-Empfehlungen branchenübliche Vergütungssätze enthalten (…).“

Der BGH musste diese Frage aber nicht entscheiden, da es sich in dem dem BGH vorliegenden Sachverhalt nicht um einen Berufsfotografen handelte. Bei Fotos von Hobbyfotografen ist die MFM-Tabelle nicht anendbar.

Aber auch Berufsfotografen dürfen sich auf die MFM-Tabelle nur berufen, wenn sie eine entsprechende Lizenzierungspraxis nachweisen können. Bietet ein Fotograf z.B. das Foto auch zum kostenlosen Erwerb an, kann er den Schadensersatz nicht nach der MFM-Tabelle berechnen, da er durch das kostenlose Angebot gezeigt hat, dass er für dieses Foto keine der MFM-Tabelle vergleichbare Vergütung am Markt erzielt.

Fazit

Haben auch Sie eine Abmahnung von LAPIXA wegen Urheberrechtsverletzungen an Fotos erhalten, sollten Sie den darin geltend gemachten Forderungen nicht vorschnell nachkommen, insbesondere den geforderten Schadensersatz zahlen.

Vielmehr sollten Sie einen im Urheberrecht spezialisierten Anwalt mit der Prüfung der Berechtigung der LAPIXA Abmahnung beauftragen. Selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet dies nicht, dass die geltend gemachten Zahlungsansprüche berechtigt sind.

Aufgrund meiner konsequenten Spezialisierung im Urheberrecht sind mir die einschlägigen Urteile und möglichen Angriffspunkte gegen urheberrechtliche Abmahnungen bestens vertraut.

 25.03.2019